Aufsatz 
Die Schweden in Frankfurt am Main : 2. Bis zu der eidlichen Verpflichtung des Rates und der Bürgerschaft und der Beschwerde über die Einziehung der "Feindes-Güter", 6. Dez. 1631
Entstehung
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Um das Bedenken der Bürgerschaft verstehen zu können, ist es nõtig, das Concept in seinem Wortlaute wiederzugeben. Es heilst darin: ¹)

Wir Bürgermeister und Rhat der heil. Reichs Statt Frankfurt am Main urkunden und bekennen hiermit, daſs auf sonderbares an uns geschehenes begehren des durchleuchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Gustaf Adolph unseres gnädigsten Königs und Herrn und auf empfangenes Königliches Gegenversprechen wir zugesagt und gelobdt, geloben und versprechen auch hiermit nochmals bey unseres wahren wortes treue und glauben und an aidesstatt, dals Wir gedachte unsere Statt Frankfurt Ihrer Kgl. Maj. bei derselben jetzigen Kriegsexpedition und defention des Evangelischen Wesens zu Ihrer M. Dienst und Versicherung aufsersten Vleiſses und Vermögens halten und bewahren Ihrer M. Volck allen guten Willen aufrichtig und redlich bewahren darwider heimlich und ſöffentlich nichts practiciren noch tentiren lassen, darneben Ihr. Kgl. Maj. und dero armée gantz, truppen- oder regimentsweis jeder Zeit den freyen pass und repass verwilligen und geben und die Statt gegen alle und jede widerwärtige Ihrer Maj. und des Evangelischen wesens aufs äufserste manuteniren wollen. Wann auch bei annähernd feind- licher gevar die. Maj. nôtig befinden würde, mehr volck in die Statt zu logiren, wollen wir dasselbe unweigerlich verstatten, mit rhat und That, unserem besten vermõgen nach, dieselben als gemeiner Statt defention behandeln und under Ihr. Kön. Maj. absoluten und Generalkriegsdirectorio getreulich beschüzen helffeu und all dasjenige thun, was gemeinem Evangelischen Wesen sowohl auch zu gemeiner Statt beschüzung dienlich sich deſswegen gebürt uns auch in crafft dieser verpflichtung als Schutzverwandten wohl ansteht und dieſsfalls die sicherheit Ihrer Kgl. Maj. wie auch für gemeine wohlfahrtt des sämbtlich Evangelischen Standes fürenden Kriegswesens erfordtert.

Wir wollen auch auf alles obgesagte unsere Bürgerschaft und Soldatesca im beisein desjenigen, welchen Ihr. Kgl. Maj. darzu verordnen wirdt, mit gelübdt und eiden verpflichten lassen alles getreulich und ohne geverde etc..

Der Rat gelobt und verspricht, die Bürger und Soldaten sollen schwören, das war es, was zu- nächst so auffiel und weshalb wohl die Bürgerschaft sich weigerte, den Eid zu leisten. Entweder alle oder keiner, Ausnahmestellung gab es nicht und konnte es nicht geben. Das Handgelübde wollten auch sie leisten, das war es, was sie durch ihre Abgesandten dem Landgrafen Wilhelm sagen und wesbalb sie um seine Intercession bitten liessen.

Trotzdem blieb der Rat bei seinem Beschlufs, man solle zwar die Ankunft der Abgeordneten erwarten, im übrigen es aber dabei lassen, das Concept ausfertigen und durch Dr. Treudel und Dr. Faust dem Könige übergeben lassen.?) Im Notfalle hatte man ja das Machtwort des Königs selbst zu er- warten. War er mit dieser Versicherung zufrieden, die Bürgerschaft mulste sich dann fügen, dem Rat blieb immer noch eine Entschuldigung dem Kaiser gegenüber, falls einmal die ganzen Verhandlungen mit den Schweden zum Gegenstand einer Untersuchung gemacht wurden. Der Rat hatte der Bürgerschaft gegenüber gewiſs keine bösen Absichten, es galt ihm nur, die Freiheiten und Rechte der Stadt nach allen Seiten hin zu wahren. Das schien geschehen zu können, wenn man sich dem Koͤnige in der angegebenen Weise verpflichtete. UÜbrigens tauchte schon damals der Plan auf, an den Kaiser über den ganzen Hergang zu berichten. ³)

¹) Akt. I, 46.

²) Akt. I, 47.

²) Dieser Bericht wurde in der Ratssitzung den 29. November bereits verlesen, wie aus dem Bürgerm. Buch hervorgeht: wird ein Berichtschreiben an den KaiserUnsern allergnedigsten Herrn betr.jetziger dieser Stadt Zustand und mit der kg. Maj. in Schweden gepflogener Verhandlungen verlesen.

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