Aufsatz 
Die Schweden in Frankfurt am Main : 2. Bis zu der eidlichen Verpflichtung des Rates und der Bürgerschaft und der Beschwerde über die Einziehung der "Feindes-Güter", 6. Dez. 1631
Entstehung
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Noch waren die Abgeordneten der Bürgerschaft vom Landgrafen Wilhelm nicht zurückgekehrt, es mufste daher die UÜbersendung des Schriftstückes an den König aufgeschoben werden, da man ja beschlossen hatte, erst anzuhören, welche Antwort der Landgraf gegeben habe. So mufste man denn in jener Ratssitzung vom 24ten November zunächst zu einem weiteren Punkt der Tagesordnung übergehen.

Hieronymus Steffan von Cronstetten ¹) referierte, namens der Zeugherren, daſs die Garnison ver- stärkt sei, wie man es bei früheren Verhandlungen dem Schwedenkönige versprochen ²), es sei nun erfor- derlich, Offiziere zu erwählen, und zwar wolle man in erster Linie Bürgerssöhne berücksichtigen. Damit war man allseitig einverstanden. Ferner trug Hieronymus Steffan,namens der beordneten Landherren vor,welchergestalt bei gegenwertigem schwedischem Durchzug der katholische Pfarrherr zu Sulzbach 4) sich selbst absentirt und seine Gemeinde im Stiche gelassen habe. Er schlug vor, ihn seines Amtes zu entsetzen und unverzüglich einen andren Pfarrherrn dorthin zu senden. Auch mit diesem Vorschlag war die Ratsversammlung einverstanden, jedoch solle man das nicht ohne Vorwissen des ministerii thun und alsdann einetaugliche Person hinausbestellen.)

Es ist gewiſs auffallend, daſs ein Geistlicher seine Gemeinde verlälst und vor dem Feinde flieht, aber wir finden doch einigermaſsen eine Erklarung in dem Bericht, der nun den Rat zu beschäftigen hatte. Die Frankfurter Gemeinden Niedererlenbach und Dortelweil5) hatten nämlich den Rat flehentlich gebeten, er mõge sie vor der Bedrückung der Soldaten schützen, sie seien nicht im stande, die Lasten weiterzutragen, sie seien bereits ganz verarmt, und nun werde ihnen auch noch das, worauf sie ihre letzte Hoffnung gesetzt, die spärliche Saatfrucht und die allernötigsten Lebensmittel entzogen. Es klingt nicht unwahrscheinlich und übertrieben, wenn wir damit Berichte vergleichen, die aus schwedischer Feder selbst stammen und die zugestehen, wie groſs die Beute bei dem Zuge durch Franken und den Main hinab gewesen sei. Im Lager verkaufte man eine Kuh für 1 Rthlr. und ein Schaf für einige Stüber; es gab keinen Soldaten im ganzen Heer, der nicht neue Kleider und Überfluſs an allem hatte. Die finnischen Burschen hatten wohl längst das Heimatland vergessen; wenn sie bedachten, wie oft sie früher, in den livländischen Kriegen, mit Wasser und mit verschimmeltem groben Brod zur Biersuppe hatten vorlieb nehmen müssen, da wollte ihnen ihr jetziger Aufenthaltsort ein Paradies scheinen, gab es doch vollauf allenthalben, und hatten sie sich doch schon daran gewöhnt,in der Sturmhaube aus Wein und Semmeln ihrKallskäl(kalte Schale) zu bereiten. ³)

Die Umgegend von Frankfurt war fruchtbar, verhältnismäfsig reich; wenn nun die Bewohner der Landgemeinden über Verarmung klagten, mit Recht klagten, so müssen die Kriegslasten übermäſsig groſse gewesen sein.

Der Rat wandte sich denn auch, da ihm die Klage nur allzu begründet schien, in einem sehr höflichen undunterthänigen Schreiben?) an den Landgrafen Wilhelm von Hessen, worin es heiſst:

Demnach uns unsere Unterthanen der Flecken Nieder Erlenbach und Dortelweil mit betrübtem gemüth unterthänig zu erkennen gegeben, was mafsen Sie als arme verderbte Leuth jetztmals mit E.

¹) Über ihn vgl. Schweden I, p. 8, Anm. 2.

²) Vgl. z. B. Schweden I, p. 34.

²) Vgl. über Sulzbach, das bis zum Jahre 1803 zu Frankfurt gehörte, Lersner AI, 462 BI, 613 ff.

) Bürgerm Buch d. d. 24ten Nov.

) Uber die Frankfurter Landgemeinden, mit Ausnahme von Sulzbach und Soden, finden sich zwei Aufsätze in den Frankfurter Jahrbüchern V, 143 f., VII, 59 ff. Für Niedererlenbach und Dortelweil kommt der 2. Aufsatz in betracht, welcher über Bonames, Niederrad, Dortelweil und Niedererlenbach spricht. Vgl. übrigens noch Lersner a. a. 0, ferner Büchner, Beiträge zur Gesch. der Stadt Frankfurt a. M., p. 85 ff., 88 ff.

³) Vgl. Gejer, Gesch. Schwedens 3, 199, Droysen I. c. II, 463.

) Akten I, 48.