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Er hatte sich kaum weg begeben, noch waren die Herren auf dem Römer versammelt, um sich nochmals über die Erlebnisse der letzten Tage zu besprechen, da erschien abermals Graf Solms mit der Forderung, eine„obligations und capitulations formel“ nun definitiv auszufertigen. Der Revers, welcher vorhin dem Könige übergeben worden, sei nur ein Notbehelf gewesen, man solle jetzt auf end- giltige Regelung der ganzen Angelegenheit schleunigst bedacht sein. 4
Man kann sich denken, wie groſs das Erstaunen und Entsetzen des Rats gewesen sein mufs, als so ganz unvermutet, nachdem man sich eben noch gefreut, daſs alles so gut geglückt sei, daſs der König mit dem Revers zufrieden gewesen sei, wiederum die alte Eidesforderung auftauchte, dieses Mal nur noch viel ernster und näher gerückt. Man werde, das sah man ein, nicht eher Ruhe haben, als bis man den Willen des Königs auch hierin erfüllt habe; deshalb beschloſs man, bereits heute noch durch etliche Rechtsgelehrte des Rates die verlangten Formeln aufsetzen und sie morgen in der Ratssitzung vorlegen zu lassén. Ubrigens solle auf den kommenden Tag die Bürgerschaft wieder auf den Römer bestellt und ihr das erneute Begehren des Königs mitgeteilt werden.—
So fand denn Mittwoch den 23ten November abermals eine Ratssitzung statt, ¹) in welcher zuerst Dr. Erasmus mündlich berichtete, welchen Erfolg die Unterredung mit dem Könige gehabt habe, wie er dann aber eine„endliche obligation wie auch capitulation“ verlangt habe. Man habe bereits für alle Fälle ein solches Concept aufgesetzt und frage an, ob es verlesen werden solle. Natürlich wurde die Verlesung verlangt, und das Schriftstück in seiner ganzen Fassung, bis auf ganz wenige Anderungen, gebilligt. Man solle es auſserdem der Bürgerschaft„so anjetzo auf dem Römer versamblet vorhalten und deren Erklärung darauf vernehmen lassen.“ 3
Während sich einige Herren des Rates, ²) darunter Dr. Faust von Aschaffenburg, zu der Bürger- schaft begaben, berieten die übrigen, wie Graf Solms„für alle seine Mühe“ wohl am besten zu belohnen sei, und man fand, daſs ein Geschenk von 600 Goldgulden zwar genügend sei, aber man wolle doch noch ein übriges thun und seine Gasthofrechnung bezahlen.²) Auch dem Geheimsecretär wurde eine Belohnung von 100 Goldgulden zugebilligt, womit man seinen guten Willen reichlich glaube anerkannt zu haben. Was aber die übrigen„Bedienten“ des Königs betreffe, die sich jetzt nach seiner Abreise gemeldet und um Zahlung ihrer Gasthofrechnungen und um„verehrung“ gebeten hätten, so solle man zuerst nachsehen, wie hoch sich diese Summe belaufe, sei sie nicht zu hoch,„so ist nach befindung den Rechenherrn dieſsfalls macht gegeben.“⁴) Übrigens sei hier gleich erwähnt, dals die Canzlei noch am selben Tag die Aufstellung lieferte, und daſs die ganze Summe bezahlt wurde, nachdem am 24ten Nov. der ältere Bürgermeister(Joh. Philipp Weils von Limburg) in der Ratssitzung den dahingehenden Antrag ein- gebracht hatte. 4
Während dieser Beratungen am 23ten November fanden draufsen nicht weniger wichtige mit der Bürgerschaft statt. Die Concepte wurden verlesen und darauf mit„etlichen und mehrentheils Rechts- und anderen gelehrten auls der Bürgerschaft“ ⁵) durchgesprochen. Die Bürgerschaft hatte, wie Dr. Faust am folgenden Tag in der Ratssitzung berichtete, einiges an dem Concepte zu„corrigiren und addiren“, weigerte sich aber den verlangten Eid zu leisten und beschlofs deshalb„eine abordnung an Herrn Land- grafen Wilhelm zu Hessen zu dem ende zu thun“, damit durch seine„Intercession“ der Eid ihnen er- lassen werde, der König sich vielmehr mit dem Handgelübde begnüge.
¹) Akt. I, 45. Vgl. Bürgerm. Buch unter dem 23. Nov.
²) Über ihn, sowie über den mehrfach genannten Dr. Melchior Erasmus, vgl. Schweden I, 6 Anm. ³) Der Goldgulden galt damals nach Lersner I, 445 1 fl. 44 kr.
¹) Bürgerm. Buch z. 23. Nov.
⁵) Akt. I, 47.


