Schweden erwarten könne. Damit es der König nicht zum zweiten Male falsch deute, wurde jetzt in
dem oben angeführten Concept dieser Passus wiederholt. Aufserdem wurde in dieser Sitzung noch ber die schriftliche Verpflichtung verhandelt und das
vorliegende Concept gut geheiſsen.¹) Dieses Aktenstück lautet:
„Wir N. N. geloben und schweren, daſs Wir unsere Statt Frankfurt dem durchlauchtigsten „grolsmächtigsten Fürsten und Herrn——— Unserem gnedigsten Koenig und Herrn zu „Diensten und Versicherung auff das äulserste halten und defendiren, der inliegenden Koenigl. „Soldatesca nun und ins künftig alle Trew und guten Willen erweifsen und wider dieselbe „heimlich noch offentlich nichts rathschlagen noch tentiren lassen, darbey Ihr. K. Maj. und „dero Armée jeder Zeit den freyen Paſs und repass mit gantzer armée, trupp oder Regiments- „weiſs offenhalten, Ihrer Kgl. Maj. feinden dadurch keinen Pals verstatten, weniger Ihnen die „Statt einräumen, oder Ihre guarnison einnehmen, sondern uff allen fall dieselbe gegen Sie bils „auff den äufsersten blutstropfen manuteniren wollen.
„Wanns auch bey annahender feindlicher gefahr die koenigl. Mt. nötig befinden würde, „mehr Volck in unſser Statt zu logiren, wollen wir dasselbe unweigerlich verstatten mit der „Soldatesca haben und legen und unter Ihr. Kgl. M. absoluto tirectorio die Statt tefendiren „und in summa alles das thun, waſs trewen Bürgern und schutzverwandten anstehet und die „sicherheit der Kgl. M. und dero für gemeine wohlfahrt führenden kriegswesens erfordert „getrewlich und ohn gefehrden,
dals Unſs Gott helffe.“
Man hatte unterdessen den schwedischen Geheimsekretär auf den Römer gebeten und legte ihm nun durch die Herren Advokaten draufsen im Römer„die beiden“ Schriftstücke vor, bat ihn auch, er möge thun, was er könne, damit der König sie annehme. Man unterliels dabei nicht, auf eine gute Belohnung hinzuweisen, falls er etwas erreiche. Ueber diese Verhandlung referierten darauf die Herren Advokaten, Schwalenberger habe die Sache als sehr schwierig hingestellt, der König werde nicht leicht darein willigen, daſs der Rat und die Bürgerschaft, anstatt einen„körperlichen Eid“ zu leisten, nur eine schriftliche Verpflichtung ausstellten, jedoch wolle er es womöglich dahin bringen,„daſs E. E. Raht mit dem würcklichen Eidt verschonet, und dagegen desselben Soldaten Ihr. M. vermittelst Eidts verpflichtet
werden sollten.“ Jedenfalls, möge die Entscheidung fallen, wie sie wolle, damit trennte man sich, wolle man bei
dem jetzt gefaſsten Beschlufs bleiben.
Aber schon am Nachmittag um 4 Uhr wurden die Herren abermals auf den Römer zur Sitzung geladen. Dr Rasor berichtete, um 3 Uhr sei Schwalenberger bei ihm gewesen und habe ihm mit- geteilt, der König sei nicht gewillt, sich„mit der schriftlichen assecuration noch mit der Soldaten Eidt contentiren zu lassen, sondern beständig darauff beharren thäte, dals E. E. Rat vermittelst körperlichen Eides Ihre M. versichere.“ Im Weigerungsfalle werde er eine starke Garnison hierher verlegen, er lasse sich das gefaſste Miſstrauen nicht ausreden. Dabei wurde die von dem König übersandte Eides- formel verlesen, worin sich Rat und Bürgerschaft dem König in der verlangten Weise verpflichten. Von mehreren Seiten wurde gewünscht, daſs zur Vergleichung die heutige Ratsresolution und Ver- pflichtungsformel noch einmal verlesen werde. Und wieder war man bei der Umfrage der Meinung, man könne nicht weiter gehen, als man gegangen sei, doch solle man vor allen Dingen diese„hoch-
¹) Akt. I, 40.


