— 6—
sich etwa verstehen könne, ein Concept aufertigen, oder vielmehr das bereits ausgefertigte„in etwas àndern“, dieses zuerst„den Herrn Schultheiſsen ersehen lassen“ und alsdann auf Grund desselben weiter verhandeln.— 4
In diesem Concept heiſst es ¹), der Rat habe unter dem 16ten November dem Könige in einer schriftlich überreichten Resolution auf seinen Eid hin versichert und sich verpflichtet,„dass in dieſser Statt von keiner Ihrer Koenigl. Maj. widrigen Partey Volk eingelassen, sondern selbige vielmehr dagegen bester möglichkeit durch Sie sowohl auch auff den fall bedürfftigen koenigl. Succurs und einnehmenden soldatesca tefendirt werden soll.“
Deshalb müsse der Rat„umb so viel verantwortlicher“ bei seiner Meinung bleiben, weil der König selbst habe zusichern lassen, dafs des Rats und seiner Angehörigen Rechte„mit nichten auffge- hoben, sondern allerseits gleich dem statu dieser Statt in dero Massen verbleiben soll.“ Deshalb ver- sichere und verpflichte sich der Rat„bei seines wahren Wortes Trew und glauben und an aid statt“, dafs er die Stadt nach besten Kräften verteidigen, auch wenn es Ihr. Maj. nötig scheine,„dero Volk einnehmen wolle“, damit die Stadt in keine fremde Gewalt komme, solange man der königlichen Hilfe versichert und fähig sein könne. Darauf solle auch in der kürzesten Zeit die Bürgerschaft und Solda- tesca nochmals verpflichtet werden.
Der Rat getröste sich nun, daſs,„weil er vor Gott und männiglich hierauff genugsam ent- schuldiget zu seyn verhofft, von Ihrer Kgl. Maj. es auch dabey gelassen und er zu höchst beschwer- licher confusion und ungelegenheit uff ein weiteres nicht getrieben werden solle.“ Ferner hoffe man, da der König der Stadt zugesichert habe, sie vor„aller widerwertigen Begegnus— nach moglichkeit zu schützen und an deren Jurisdiction frey: und gerechtigkeiten kein eintrag zu thun“, noch durch andere thun zu lassen, daſs er sein Volk„so in die Statt gelegt, männiglich der billigkeit nach be- zahlen lasse und auf alle Fälle die Stadt schadlos halte.“
Wir haben in diesem diplomatisch äufserst fein abgefaſsten Schriftstück wieder von neuem den Beweis, wie der Rat es verstand, brennende Fragen andren minderwertigen gegenüber in den Hinter- grund zu drängen. So war es jetzt ein geschickter Schachzug, die Frage wegen der Bezahlung der Garnison dadurch in den Vordergrund zu stellen, dals man sie an das Ende des Schriftstückes setzte. Es war sehr möxglich, daſs der König darüber Verhandlungen eröffnete, dals sie recht lange dauernde werden würden, dafür sprach der bisherige Gang, dafür liels sich auch sorgen. Kam dann ein dem König günstiger Vergleich zu stande, das war möglich, handelte es sich dabei doch blofſs um die Geld- frage, so war es sehr wahrscheinlich, dafs Gustav aus Dank dafür nicht mehr auf seiner Forderung bestand. Der Eid war unter allen Umständen sehr unangenehm, denn er band für jetzt und die Zu- kunft, solange die Schweden in der Stadt oder in deren Nähe waren. Übrigens verhehlte man sich nicht, dals man in dem Könige in der Kunst Schriftstücke, und wenn sie noch so fein abgefaſst waren, nach eignem Gutdünken und Zweck aufzufassen und sich zu erklären, seinen Meister gefunden habe. Fortan galt es, alles doppelt zu überlegen und zu prüfen, bevor es aus der Hand gegeben wurde. Man mochte übrigens das Schriftstück vom 15ten November prüfen, soviel man wollte, man fand nirgends, daſs man sich zu einem Eide verpflichtet habe, wie ihn der König verstand. Man hatte einfach zugesagt, daſs man sich ²) eidlich verpflichte, auch die Bürgerschaft und Garnison dazu anhalten wolle, die Stadt auf's äuſserste zu verteidigen, dafs sie in keine fremde Gewalt komme, solange man Hilfe von den
f1) 1, 39, ein sehr unleserlich geschriebenes, vielfach corrigiertes Concept, dem übrigens eine Abschrift bei- gefügt ist. In dem Concept sind die scharfen Ausdrücke durchstrichen und durch mildere, am Rande beigefügte, ersetzt.
²) Vgl. Schweden I p. 37.


