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suchen, den Frieden wieder herzustellen. Darüber hatte Georg den Anschlufs an die Schweden versäumt und stand nun jetzt in Gefahr, von den Ereignissen überholt zu werden. Trotzdem gelang es dieses Mal zwischen Gustav und Georg einen sehr milden Vergleich zu stande zu bringen, ¹) ferner die Wetterauischen Grafen, welche ebenfalls in der Stadt anwesend waren, der schwedischen Sache definitiv zu gewinnen.
Jetzt, nachdem dies alles erledigt war, wandte der König wieder seine ganze Aufmerksamkeit den Frankfurter Angelegenheiten zu. Er wird es nicht versäumt haben, den Abend nochmals, bevor die Frank- furter Herren entlassen wurden, sie daran zu erinnern, dafs er baldigst die erwünschte Antwort erwarte. Es fand denn auch Montag, 21 en November eine Ratssitzung statt. Uber dieselbe berichten sowohl die Akten als auch das Bügermeisterbuch vom Jahre 1631, erstere unter 41 a, letzteres d. d. 21ten November. Die Akten geben nur den Teil der Verhandlungen, welcher sich auf die Schweden bezieht, das Bürger- meisterbuch referiert dagegen über die ganze Sitzung. In dieser Sitzung wurde zuerst mitgeteilt, daſs Landgraf Wilhelm Geld und Proviant begehre. Schon widerholt hatte Wilhelm den Rat um Geld ersucht, jetzt war er in doppelter Verlegenheit, da seine Truppen im Felde standen. Der Beschluſs auf dieses abermalige Begehren lautete dahin, man habe ihm ein für alle Mal nur 6000 Thlr. versprochen, man solle versuchen, ob er sich mit der Häalfte zufriedengebe, aufserdem solle man ihm„éein paar tausend Laib Brod“ verschaffen, man hoffe, ihn damit ein für allemal„contentiert“ zu haben. ²)
Nachdem diese Angelegenheit erledigt war, wurde referiert, was gestern mit dem Könige im Braunfels verhandelt worden sei. Er habe fest darauf bestanden, dals Rat und Bürgerschaft ihm einen „leiblichen Eid“ leiste, davon könne und wolle er unter keinen Umständen abgehen. Ubrigens habe gestern bereits Dr. Weylſsel ³) im Auftrage des Grafen Philipp Reinhard von Solms mitgeteilt4), dals der König aufserhalb der Stadt mit dem Landgrafen Wilhelm von Hessen, dem Grafen von Solms und „andern vornehmen Cavallieren“ nochmals die früheren Vorschläge der Stadt erwogen und geprüft habe „liessen es bey den aidspflichten und den anderen so darinnen begriffen verbleiben.“ Der König wundere sich, daſs der Rat jetzt„dasselbe variüren und tergiversationes einwenden wolle“, er sei nicht gewillt, von seiner Forderung abzustehen, auch er halte an dem, was er versprochen,„steif und fest.“ Wenn der Rat es aber zum Auſsersten kommen lasse, so wolle er, der König, an allem, was daraus entstehe, unschuldig sein. Übrigens scheine es dem Grafen Solms, als habe der Rat ihn im Verdacht, er bringe„die Sachen, wie Er doch versprochen, nit bestermafsen bei Ihro Maj. ahn; liesse E. E. Rat bitten, Sie wollten Ihn aus solchem Verdacht lassen.“
Groſs war das Erstaunen der Herren des Rats, als man aus diesem Schreiben, sowie aus dem Referat über die gestrige Unterredung mit dem König erfuhr, er verstehe unter den bisherigen„Aner- bietungen“ auch den„wirklichen und leiblichen Eid.“ Davon stand allerdings kein Wort in den Instruktionen der Gesandten noch weniger in den Mitteilungen, die seitens dieser an den Rat über die Unterhandlungen gelangt waren oder in der von Erasmus verfaſsten Resolution vom 15ten November. Man war deshalb einstimmig der Meinung, dals man auf diese Forderung nicht eingehen solle, sie sei auch in dem„bisherigen Erbieten dahin nicht verstanden worden.“ ⁵) Man solle über das, wozu man
¹) Lunigs Reichsarchiv IX d. d. 19. Nov.; übrigens ist der Vergleich hier in Frankfurt am 20, oder 21. Nov. erst perfect geworden. In diesem Vergleiche wird Georg einstweilen mit allen Kriegssteuern, Einquartierungen, Besatzungen, Durchzügen, Lauf-, Sammel- und Musterplätzen verschont, räumt dagegen dem Könige seine Festung Rüsselsheim für die Dauer des Kriegs ein. Vgl. Droysen II, 453.
²) Ubrigens ging Landgraf Wilhelm doch nicht auf diesen Handel ein; das Stadtrechenbuch notirt unter dem 6. Dec. 1631 5970 Rthlr= 8955 fl., den Thlr. zu 1 ½ fl. Wilhelm hat sich demnach, da die Summe auf ein Mal ausbezahlt wurde, den gewöhnlichen Abzug von 5% gefallen lassen müssen.
²) Uber Dr. Weylsel vgl. Schweden I. p. 27 Anm. 1.
4) Akt I, 38
³) Bürgermeisterbuch d. d. 21. Nov. und Akt I, 41a.


