26. Februar 1885. Erlaſs des hohen Ministeriums genehmigt auf den Bericht des Königlichen Provinzial-Schul-Kollegiums vom 29. Januar c. und in Berücksichtigung der Seitens der städtischen Behörden in Frankfurt anderweitig geltend gemachten lokalen Gesichtspunkte, daſs die unter dem 25. April 1884 erlassene Ferien-Ordnung fur den Regierungsbezirk Cassel auch auf die höheren Schulen der Stadt Frankfurt ausgedehnt werde.(Osterferien 14 Tage vom Palmsonntag ab, Pfingstferien von Samstag vor Pfingsten bis Mittwoch nach Pfingsten(incl.), Sommer- ferien 4 Wochen vom ersten Sonntag im Juli ab, Herbstferien 14 Tage vom Sonntag der Michaeliswoche ab, Weihnachtsferien 14 Tage vom 23. December Mittags ab).
III. Chronik der Anstalt.
Das Schuljahr 1884— 85 nahm Mittwoch den 16. April 1884 seinen Anfang mit der Aufnahme- prufung der neuangemeldeten Schüler.
Die Sommerferien dauerten vom 13. Juli bis 10. August, die Herbstferien vom 21. September bis 5. October, die Weihnachtsferien vom 22. December Mittags bis 6. Januar 1885 inclus. Zu Pfingsten war nur der 3. und 4. Juni schulfrei.
Das Maifest wurde am 16. Mai durch Spaziergänge in den Wald oder nach weiter entfernten Punkten der Umgegend gefeiert. Die ungewöhnlich groſse und andauernde Hitze des verflossenen Sommers nöthigte zu mehreren Unterbrechungen des regelmaàlsigen Schulunterrichtes, so an den Nachmittagen des 3., 4., 7., 8. Juli.
Der Geburtstag Seiner Majestät des Kaisers wurde am 22. März 1884 in herkömmlicher Weise durch Festrede, Gesänge und Declamationen gefeiert. Die Festrede hielt Herr Böhm. Da im laufenden Jahre dieser nationale Feiertag auf einen Sonntag fällt, wird am 21. März in üblicher Weise eine Vor- feier veranstaltet werden.
Der Sedan-Tag wurde auch im verflossenen Schuljahre durch ein Probe-Turnen mehrerer Klassen gefeiert, welchem eine Ansprache des Unterzeichneten über die Bedeutung des Tages, sowie patriotische Gesänge des Schüler-Chors vorangingen.
Am 13. und 14. Juni beehrte Herr Provinzial-Schulrat Dr. Lahmeyer die Anstalt durch seine Anwesenheit. Derselbe wohnte dem Unterrichte in allen Klassen bei, nahm von den Sammlungen und allen Schuleinrichtungen Kenntnis. Die Schule verdankt ihm wertvolle Anregungen und wohlwollendste Förderung.
Unter dem 26. Juni erfolgte durch Erlals des hohen Ministeriums die Anerkennung der Klingerschule als einer Ober-Réalschule. Damit hat die Anderung in der Organisation der Klingerschule, über welche im letzten Programme berichtet wurde, ihren Abschlufs erhalten. Wir können dieses für die Entwicklung der Klingerschule so wichtigen Ereignisses nicht gedenken, ohne den hohen Behörden für das der Anstalt bewiesene Wohlwollen den gebührenden Dank an dieser Stelle ehrfurchtsvoll auszusprechen.
Durch Ministerial-Erlaſs vom 18. Juli wurden die fünf ersten Lehrerstellen der Klingerschule zu Oberlehrer-Stellen erhoben und demgemàſs die Herren Dr. Fritsch, Dr. Simon, Dr. Brittner, Dr. Lorey und Dr. Weiffenbach zu etatsmäſsigen Oberlehrern ernannt.
Sonstige Veränderungen im Bestande des Lehrer-Kollegiums sind im verflossenen Schuljahre nicht vorgekommen.
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