Aufsatz 
Die Schweden in Frankfurt am Main : 1. Bis zu Gustav Adolfs Ankunft in der Stadt, 17. Nov. 1631
Entstehung
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22. November 1884. Königliches Provinzial-Schul-Kollegium teilt abschriftlich allen höheren Lehranstalten einen Ministerial-Erlaſs vom 10. November 1884 mit, in welchem, gestützt auf ein Gut- achten der Wissenschaftlichen Deputation für das Medicinalwesen vom 19. December 1883, Grundsätze für die richtige Bemessung und Verteilung der den Schulunterricht unterbrechenden Erholungs-Pausen, sowie der haäuslichen Arbeitszeit der Schüler aufgestellt werden. Danach soll nach der ersten und dritten Vormittagsstunde eine kleinere, nach der zweiten eine gröſsere Pause stattfinden, während auch der Nachmittagsunterricht durch eine gröſsere Pause unterbrochen wird. Die Pausen sind s0 zu verteilen, daſs der dadurch entstehende Gesamt-Zeitverlust die Lectionen möglichst gleichmaälsig trifft. Die speciellere Festsetzung ist dem Königlichen Provinzial-Schul-Kollegium vorbehalten. Hinsichtlich der häuslichen Arbeitszeit weist der Erlafs darauf hin, daſs die in der Erörterung der Uberbürdungsfrage zuweilen vernommene weitest gehende Forderung, daſs die Schule durch ihre Lehrstunden, vielleicht unter Hinzu- nahme einer von ihr beaufsichtigten gemeinsamen Arbeitszeit, die Unterrichtsaufgabe ausschlielslich selbst zu erfüllen habe, ohne an die häusliche Beschäftigung der Schüler irgend einen Anspruch zu stellen, in den Kreisen, welche ausführend oder beobachtend an dem Unterrichte der höheren Schulen beteiligt sind, keinen Anklang, nicht einmal Erwähnung gefunden habe. Gewiſs mit Recht.Es ist für die

Arbeitens herbeizuführen, zu welchem Befähigung und Neigung geschaffen zu haben die wichtigste Mitgift der Schule für das Leben ist. Es ist jedenfalls von einer nicht zu unterschätzenden Bedeutung, dals die wissenschaftliche Deputation für das Medicinalwesen, indem es ihr oblag, den Einrichtungen der

bürdung abzuwehren, die häusliche Arbeit der Schüler als ein notwendiges und wesentliches Glied in dem Organismus der höheren Schulen anerkannt hat. Der Erlaſs erörtert sodann die Ursachen etwa vor- kommender Uberbürdung mit häuslicher Arbeit und giebt die Mittel und Wege an, wie einer solchen vorzubeugen ist. Für die zulässige Zeitdauer der täglichen häuslichen Arbeit wird, in Ubereinstimmung mit der von der wissenschaftlichen Deputation für das Medicinalwesen in anderer Form gegebenen Er- klärung, folgende Stufenfolge festgesetzt: Für Sexta 1 Stunde, Quinta 1 ½, Quarta und Unter-Tertia 2, Ober-Tertia und Unter-Secunda 2 ½, Ober-Secunda und Prima 3 Stunden.

7. Januar 1885. Circular-Erlals des hohen Ministeriums giebt detaillirte Vorschrtften über die Abfassung der Schulnachrichten in den Programmen der höheren Lehranstalten, welche beim vorliegenden Programme bereits zur Ausführung gekommen sind.

17. Januar 1885. Circular-Erlals des hohen Ministeriums bringt hinsichtlich der Verwaltung der Lehrer- und Schüler-Bibliotheken die bestehenden Anordnungen in Erinnerung und ergänzt dieselben durch weitere Bestimmungen.

14. Februar 1885. Circular-Verfügung des Königlichen Provinzial-Schul-Kollegiums giebt in Folge der von allen höheren Schulen der Provinz eingeforderten Vorschläge und auf Grund des Ministerial- Erlasses vom 10. November 1884 für die täglichen Erholungs-Pausen drei Systeme zur Auswahl an. Darüber soll mit dem Lehrer-Kollegium beraten und, wo mehrere höhere Schulen an einem Orte sind, mit den Directoren der anderen in's Benehmen getreten werden.

21. Februar 1885. Königliches Provinzial-Schul-Kollegium übersendet abschriftlich einen Ministerial- Erlals vom 3. Februar c., welcher statistische Erhebungen über die bei den Schülern höherer Lehr- anstalten vorkommenden Fälle von Schwerhörigkeit anordnet.