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(dienstlich zu eröffnen ¹) und zuerkennen zu geben— bittendt, der Herr Ihnen als uns selbst glauben zustellen und sich darauff also günstig erklären wolle, wie zu Ihm unser gäntzliches Vertrauwen gerichtet ist.“ Um die Abgeordneten für alle Fälle sicher zu stellen, wurde ihnen, neben ihrer mündlichen Instruction, noch ein Memorial, von der„Frankfurtischen Cantzley“ ausgestellt und untersiegelt mitgegeben, ²) das in der That alles enthält, was voraussichtlich zur Discussion kommen konnte.³) Darin wird den Abgeordneten aufgegeben, dals sie sich„mit ehestem nacher Hanauw zu erheben, bei demselben krafft mitgegebenen Schreibens gebührlichen anzumelden, auch auff verstattung der Audiens Ihme zu Vorderst Unsere Dienst zu präsentiren und zu vermeldten“ hätten,„dals Unls seyn guter Zustand zu vernehmen lieb und bitten den Allmächtigen, Er wolle allerseits zur beharrlichen gefristung seine gnade Verleihen.“
Wir sehen, der Rat läfst es nicht an gewinnender Höflichkeit fehlen und scharft diese nochmals seinen Abgeordneten ganz ausdrücklich ein, lag ihm doch viel daran, den Obristen umzustimmen, daſs er auf seine Forderung verzichte.
Nun sollen die Gesandten vorbringen, der König von Schweden habe neulich durch seinen Resi- denten am Hessisch-Casselischen Hof, den Hofrat Dr. Hermann Wolff, dem Rat vorschlagen lassen, dann schwedische Truppen einzunehmen,„wann wir feindlich angefochten würden, mit der gnädigsten Vertröstung, Wann der Feindt wieder von Unlſs abgetrieben, dass alsdann das Volck auch wiederumb aufs unserer Stadt abziehen sollte.“—
Eine directe Gefahr könne zunächst für die Stadt nicht erkannt werden, da„die Kaysl. Armee ohne einige Vermerckung, Vielweniger effectuirung dergleichen Practiquen auss dielser Nachbahrschafft auffgebrochen, Herr General Tilly unſs auch starck versichern lassen, dals wir und unsere Angehörige die geringste Gefahr nicht zu gewertigen haben sollen, mit erbietung, Unſs auf Begehren mit schriftlicher und lebendiger Salva guardia aufs allerbest zu versehen.“ Tilly hatte da allerdings, wenn er solches wirklich versprochen, mehr zugesagt, als er leisten konnte, aber es konnte doch dieses Moment, an richtiger Stelle vorgebracht, dem Gouverneur von Hanau zeigen, dals man nicht so ganz dem ersten besten preisgegeben sei, aber auch, daſs man sich den Kaiserlichen gegenüber ablehnend verhalten habe und damit eine Ablehnung der Wünsche des Obristen motivieren. Doch bis zu der äufsersten Consequenz ging zunächst der Rat nicht, er liels im Gegenteil versichern, wie man das Anerbieten des Königs mit Freuden acceptiert, man„thäte sich darauf auch sicherlich verlassen und wehre hingegen— entschlossen, Ihrer Kgl. Maj. alle möglichen underthenigste Dienst zu erweisen“, dals weder dem König noch dem „gemeinen Evangelischen Wesen“„Ungelegenheit zugezogen werden solle.“
Das dünke aber dem Rat auch genug, man hoffe, der König werde mit dieser Resolution zufrieden sein, man hoffe, Haubolt werde deshalb nicht weitere Zumutungen machen, sondern sich mit dem Versprechen begnúgen, daſs man schwedisches Volk zur Hülfe begehren werde, sobald es„die äulserste augenscheinliche notturft“ erfordere. Zudem habe man in Frankfurt selbst eine Garnison, man werde sie noch„täglich stärcken“, das schwedische Heer stehe in der Nähe, könne also jeden Augenblick zur Hilfe herbeigerufen werden. Aufserdem habe der Landgraf Wilhelm von Hessen ehenfalls seine guten Dienste angeboten und werde die Stadt sicherlich nicht im Stiche lassen, falls sie unvermutet angegriffen werden sollte. Man hoffe, dals diese Gründe zur Entschuldigung hinreichend seien, ebenso hoffe man aber auch, dals der Obrist der Stadt in Gutem bei dem König von Schweden gedenken werde.
Was die Werbung betreffe,— man sieht, der Rat befolgt dieselbe Taktik, wie bei der Garnisons- frage,— so habe man eine solche bisher niemanden gestattet, auch den kaiserlichen Generalen und Obersten nicht, da man zur„Defension der Stadt“ selber gebrauche, was sich von tauglichen Leuten anmelde.—
¹) am Rand. ²) I, 6 a. ³) Das Memorial nennt den Obristen von Haubolt.


