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einem anderen Religionslehrer übertragen werden mußten, nur bis zum Beginn des Sommerhalbjahrs 1889 unſerer Anſtalt zur Verfügung geſtellt hatte, ſo verließ uns Herr Appel am Schluß des Winter⸗ halbjahrs 1888/89.— An ſeine Stelle trat der Kandidat der Theologie und Gymnaſial⸗ und Real⸗ ſchullehramtsaſpirant Herr Dr. Friedrich Schwally aus Butzbach, indem er an unſerer Anſtalt ſeinen Acceß antrat und außerdem zugleich in 10 Stunden als proviſoriſcher Lehrer verwendet wurde. Er trat ebenfalls am 1. Mai 1889 in ſeinen Dienſt ein. Seit dem Beginn des Winterhalbjahrs 1889/90 wurde er auf ſeinen Wunſch, weil er zur Vorbereitung für eine akademiſche Laufbahn Zeit gewinnen wollte, durch Miniſterialverfügung vom 23. November von der Fortſetzung ſeines Acceſſes entbunden. Dagegen erteilte er bis zur Beendigung des Winterhalbjahres die von ihm übernommenen 10 Religionsſtunden. Herr Dr. Schwally verläßt mit Schluß des jetzigen Winterſemeſters unſere An⸗ ſtalt, um ſich in Halle a. S. als Docent für altteſtamentliche Exegeſe zu habilitieren.— Auch Herr Dr. Seip, der an der Verwaltung der Schädel'ſchen Stelle teilgenommen, verließ unſere Anſtalt. Er wurde durch Miniſterialverfügung vom 26. September 1889 an das Gymnaſium zu Worms mit Wirkung vom 1. Oktober desſelben Jahres verſetzt.— Herr Dr. Rudolf Becker aus Gernsheim, der von Oſtern 1888 bis Oſtern 1889 in unſerer Anſtalt dem vorſchriftsmäßigen Acceß ſich unterzogen, hierauf mit der Neuordnung und Katalogiſierung der Gymnaſialbibliothek durch das Großherzogliche Miniſterium beauftragt und zugleich als Volontär an unſrer Anſtalt thätig war, wurde durch Miniſterialverfügung vom 26. September 1889 angewieſen, das von dem abberufenen Herrn Dr. Seip übernommene Vikariat fortzuſetzen.
Durch Allerhöchſtes Dekret vom 28. September 1889 wurde der Gymnaſiallehrer Guſtav Schmitz auf ſein Nachſuchen in den Ruheſtand verſetzt. Nun trat durch Miniſterialverfügung vom 3. Oktober 1889 der zu dieſer Zeit an unſerer Anſtalt als Vikar für Herrn Dr. Gerhard beſchäftigte proviſoriſche Gymnaſiallehrer Dr. Brückel als Vikar in die Stelle des Herrn Schmitz, d. h. in den Bezug ſeiner Remuneration aus dem Gehalt der Stelle des Herrn Schmitz, während er ſeinen ſeitherigen Unterricht weiter ertheilte; und als neuer Vikar für Herrn Dr. Gerhard wurde durch Miniſterialverfügung vom 3. Oktober 1889 Herr Dr. Otto Dieffenbach aus Schlitz unſrer Anſtalt zugewieſen. Er übernahm die von Herrn Schmitz erteilten Stunden.
Durch Allerhöchſtes Dekret vom 16. Oktober 1889 wurde der Gymnaſiallehrer Dr. Heinrich Blaſe zum Lehrer am Gymnaſium zu Gießen und der Lehrer am Gymnaſium zu Gießen Dr. Her⸗ mann Balſer zum Lehrer am Gymnaſium zu Darmſtadt ernannt. Am 19. Oktober ſchied Herr Dr. Blaſe aus unſerer Anſtalt. Herr Dr. Balſer übernahm ſeinen hieſigen Unterricht am 24. Okto⸗ ber 1889.
Der proviſoriſche Gymnaſiallehrer Dr. Wilhelm Fiſcher, der ſeit dem 16. April 1888 in unſerer Anſtalt eine etatsmäßige proviſoriſche Hülfslehrerſtelle bekleidet hatte(vgl. die Chronik im Progr. 1889), wurde durch Allerhöchſtes Dekret vom 21. November 1889 zum Lehrer an der Realſchule zu Darm⸗ ſtadt mit Wirkung vom 1. Dezember ernannt. Er gab unſeren Unterricht am 30. November auf, war aber noch ſo freundlich, bei der Ordnung unſerer Schüler für den feſtlichen Empfang des Kaiſers Wilhelm II. in den erſten Tagen des Dezember behülflich zu ſein.— In die von Herrn Dr. Fiſcher bekleidete proviſoriſche Hülfslehrerſtelle trat nun Herr Dr. Brückel ein, der zuletzt Vikar in der Stelle des penſionierten Kollegen Schmitz geweſen(ſiehe oben); und die Stelle des Herrn Schmitz wurde durch Allerhöchſtes Dekret vom 21. November 1889 dem Lehrer an dem Gymnaſium und der Realſchule zu Worms Dr. Joſeph Hahn mit Wirkung vom 1. Dezember 1889 übertragen.


