Aufsatz 
Zum Geschichtsunterricht des Gymnasiums / von Theodor Goldmann
Entstehung
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wirtſchaftlichen Gebiete! Der Staat bekommt einen veränderten Begriff, neue Rieſenaufgaben muß er ſich ſtellen, wenn er nicht der Gewalt des vierten Standes, den eben die neuen wirtſchaftlichen Ver⸗ hältniſſe in die Höhe gehoben haben, erliegen ſoll. Die ſoziale Frage tritt in den Vordergrund. Daneben die politiſchen Verhältniſſe der Staaten zu einander und in ihrem Inneren; das Nationalitäts⸗ prinzip und ſeine Bedeutung für Deutſchland und Italien; das Napoleoniſche Kaiſertum: die moderne Tyrannis; die republikaniſchen Ideen und ihre Verwirklichung; die Beziehungen von Staat und Kirche; die Entwickelung des Heerweſens und Steuerweſens; die Kolonialpolitik!

Iſt es nun wirklich die Aufgabe des Gymnaſiums, ſeine Schüler in dieſe vielgeſtaltige von tiefen Gegenſätzen zerriſſene, in den gewaltigſten Problemen ringende Gegenwart ſo einzuführen, daß er ſie verſtehte iſt dies möglich und durchführbar? Denn da heißt es nicht nur begonnene Fäden weiter⸗ ſpinnen, was teilweiſe zutrifft, ſondern ganz neue Gebiete eröffnen; hierher rechne ich ganz beſonders die ſoziale Frage, die ſich im 19. Jahrhundert fundamental unterſcheidet von dem, was man in früheren Jahrhunderten etwa ſo bezeichnet.

Wir kommen damit zur Beantwortung einer Frage, die gegenwärtig wieder lebhafter diskutiert wird, und mit deren Beantwortung wir dieſen Abſchnitt über Ziel und Umfang des geſchichtlichen Unterrichts beſchließen wollen. Bis zu welchem Jahre iſt die Geſchichte in Ober⸗Prima fortzuführen und wie ſoll ihre Behandlung für die Zeit von den Befreiungskriegen an ſein? In den Lehrplänen iſt jetzt das Jahr 1871 als das Schlußjahr, bis zu welchem die Darſtellung vorzuſchreiten hat, ange⸗ ſetzt. Wie oben angeführt wurde, wird jetzt von neueren Pädagogen dies Ziel als nicht mehr ent⸗ ſprechend angeſehen und früheſtens das Jahr 1888, am liebſten die unmittelbare Gegenwart als Ziel des geſchichtlichen Unterrichts angenommen.

Die Geſchichte iſt doch auch eine Wiſſenſchaft für ſich, die nach beſtimmten Prinzipien arbeitet und die ihr geſtellten Aufgaben löſt. In wiſſenſchaftlichem Sinne kann von Geſchichte nur ſoweit die Rede ſein, als eine Anwendung eben dieſer Prinzipien nicht unmöglich iſt. Die Benutzung und Ver⸗ wertung der Quellen und zwar vor allem der offiziellen Urkunden und Aktenſtücke iſt wohl für die wiſſenſchaftliche Geſchichtsſchreibung die erſte Vorbedingung. Der Zeitpunkt aber, bis zu dem ſich jetzt wohl ziemlich uneingeſchränkt die Archive zum Zweck des geſchichtlichen Studiums öffnen, iſt und bleibt bis jetzt immer noch der Wiener Kongreß. Für die ſpätere Zeit wir beſchränken unſer Urteil auf Deutſchland, weil uns eine überſicht über die litterariſche Arbeit der anderen europäiſchen Nationen fehlt ſtehen wir erſt in dem Beginn einer wiſſenſchaftlichen Bearbeitung, indem zwei namhaften Hiſtorikern zum erſtenmale die Akten dieſer Zeiten in größerem Umfang zu Gebote ſtanden. Treitſchke iſt in ſeiner deutſchen Geſchichte im 4. Band bis zum Tode Friedrich Wilhelms III. gekommen; v. Sybel behandelt die Aufrichtung des neuen Reiches und kommt in 3 Bänden bis zum Wiener Frieden 1864. So willkommen dieſe Bearbeitungen jedem Freund der Geſchichte ſind, ſo muß doch feſtgehalten werden, daß in beiden Fällen die Darſtellung noch wichtigen ergänzenden Quellenmaterials entbehrt, ohne welches ein abgeklärtes, d. h. wiſſenſchaftlich begründetes Urteil dieſer Zeit nicht gewonnen werden kann.

Damit aber iſt für das Bedürfnis des modernen Menſchen, der nun einmal einen Zuſammen⸗ hang der ihm zunächſt liegenden geſchichtlichen Ereigniſſe haben will, nichts gethan: der wiſſenſchaftliche Zuſammenhang kann noch nicht ergründet werden, und ſo erſetzt ihn das politiſche Räſonnement. Soll aber in der That dieſes in der Ober⸗Prima an die Stelle eines wiſſenſchaftlichen Geſchichtsunter⸗ richts treten?