14 Nation, der Stämme, der Stände des Landes und deſſen Einteilung; aber dann ſtoßen wir wieder auf einen Punkt, wo wir Halt machen müſſen: das Verhältnis des Staates zur Familie und wohl auch umgekehrt der Familie zum Staat, wie wir ergänzend zufügen. Dies iſt bekanntlich eine der zwar intereſſanteſten, aber auch ſchwierigſten Fragen der Völkergeſchichte, weil ihre Beantwortung bei den einzelnen Kulturnationen eine ſo verſchiedene iſt. Ein derartiges Thema als Maturitasarbeit halte ich für ſchlechterdings undenkbar, weil die Grundbegriffe in der Schule auf gar keiner Stufe genügend erörtert werden können. Ja, manches, was dieſes Thema berührt, wird der Schüler erfahren; ins⸗ beſondere wird ihm die Stellung der Frau und die Frage der Kindererziehung in Athen und Sparta bekannt; ebenſo die Bedeutung der Familie für das römiſche Staatsrecht, deſſen familienrechtliche Grundlage ja wohl in der Stellung des Königs, die der des pater familias analog iſt, auch zu einer gewiſſen Klarheit kommen kann. Nun kommt noch der altgermaniſche Zuſtand bei Gelegenheit der Lektüre von Tacitus, Germania— das kann auch noch begriffen werden; aber die ganze folgende Entwickelung, die durch die Verſchmelzung germaniſcher und römiſcher Anſchauung unter dem Einfluß des Chriſtentums bald mit dem Vorwiegen des einen, bald des anderen Elementes gekennzeichnet iſt, bis auf unſere Zeit entzieht ſich dem Verſtändnis der Schüler— oder will man wirklich die Ehe(als Civilehe oder kirchliche Ehe) in ihrer ſozialen Bedeutung etwa mit Rückſicht auf die Stellung der Sozialdemokratie zu dieſer Frage erörtern? Wir können uns nicht denken, daß ein ernſthafter
Lehrer dies unternehmen wollte! Die verſchiedenen Staatsformen erſcheinen ja auf allen Stufen des Unterrichts dem Schüler und
werden auch wohl in ihren prinzipiellen Verſchiedenheiten verſtanden werden können, auch von den Befugniſſen der geſetzgebenden Gewalten, dem Begriff der Souveränität, den Rechten des Staatsober⸗ hauptes muß ja im Verlaufe des geſchichtlichen Unterrichts oft genug die Rede ſein; ob aber dem Durchſchnitt unſerer Jugend dieſe Begriffe ſo völlig klar werden, wie verlangt wird, iſt mir nach meinen Erfahrungen zweifelhaft.
Sehr umfaſſend ſcheint mir, wenn wir es richtig auffaſſen, der folgende Punkt zu ſein: das eigentliche Staatsregiment, ſofern darunter die Gliederung der geſamten Staatsverwaltung in die verſchiedenen Reſſorts mit den entſprechenden Miniſterien und der ganzen daran ſich anſchließenden Beamtenhierarchie zu verſtehen iſt. Wir wüßten nicht, was es anders ſein ſollte; denn vom Staats⸗ oberhaupt und den geſetzgebenden Gewalten war ja ſchon die Rede. Es iſt eine kühne Forderung, wenn man auf dieſem bei den einzelnen Nationen ſo unendlich verſchieden geſtalteten, ſo weit umfaſſenden Gebiet, wo es ſich um ſo difficile Fragen wie die Abgrenzung der Kompetenz der verſchiedenen Reſſorts zu einander handelt, von einem Primaner klare Vorſtellungen verlangt. Wir möchten bezweifeln, ob es irgend einem Kollegen z. B. gelingt, die ſehr eigentümliche und insbeſondere durch das Stellvertretungsgeſetz ſehr komplizierte Stellung des Fürſten Bismarck als Reichskanzler einerſeits und als Miniſterpräſident in Preußen andrerſeits ſeinen Primanern ſo klar zu machen, wie man von dem ganzen Heer von ſtaatsrechtlichen Fragen, die in dieſes Gebiet gehören, verlangt. Die Schule hat dieſe Aufgaben gar nicht zu löſen, ſie gehören in ihrer wiſſenſchaftlichen Ergründung auf die Univerſität und finden erſt im praktiſchen Leben ihre Klärung.
Faſt fürchte ich, zu ausführlich zu werden, denn noch 4 Rieſenaufgaben ſind dem Schüler klar zu machen: die Rechtspflege, die Wirtſchaftspflege, die Kulturaufgaben und das Gemeindeweſen.
Der letzte Punkt würde logiſch richtiger an eine andere Stelle geſetzt, nämlich wo von der Einteilung des Landes die Rede iſt. Doch das iſt nebenſächlich; es handelt ſich um Städte⸗ und Landgemeinde⸗


