Aufsatz 
Zum Geschichtsunterricht des Gymnasiums / von Theodor Goldmann
Entstehung
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Richtung etwas Erſprießliches zu leiſten und klare Begriffe an den Tag zu fördern, was aufs entſchiedenſte zu leugnen iſt, wäre dies Hereinziehen von Dingen, die mit dem Kern der Sache nichts oder wenig zu thun haben, gerade vom Standpunkt einer verſtändigen Konzentration, der Gedankenwelt des Schülers nämlich auf den unmittelbar vorliegenden Gegenſtand, zu verurteilen.

Viel ungeſuchter und natürlicher ergeben ſich Beziehungen des Sprach⸗ und Geographieunterrichts zu den angedeuteten Gebieten, doch dürfte auch hier die Verſuchung, von dem eigentlichen Gegenſtand abzuirren, um bald ein Moment für einen ſtaatsrechtlichen, bald für einen volkswirtſchaftlichen Begriff zu gewinnen, ſehr gefährlich ſein. Vom Hundertſten ins Tauſendſte iſt gar zu verlockend für den, der ſich aufs Konzentrieren legt.

Zweifellos bleibt der Geſchichtsunterricht das eigentliche Feld, auf dem ſtaatsrechtliche und volks⸗ wirtſchaftliche Begriffe erarbeitet werden und der Mittelpunkt, wo eine Zuſammenfaſſung möglich iſt.

Wenn wir nun im folgenden uns gegen die Ausführbarkeit jener Forderungen, in der Form wie ſie geſtellt ſind, und zwar ſowohl im Geſchichts- wie in jedem anderen Unterricht erklären, ſo möchten wir uns gleich bei Beginn höflichſt, aber entſchieden den bereits angedeuteten Vorwurf(Z. G. W. 42, 404) der Bequemlichkeit verbeten haben. Insbeſondere den Lehrern der Prima könnte es nur ein großer Genuß ſein, die Schüler in die Fülle der intereſſanten ſtaatsrechtlichen und volks⸗ wirtſchaftlichen Fragen einzuführen, oder zuſammenfaſſend das, was ein vorausgehender Unterricht ſchon erübrigt hat, zu ſammeln und auszugeſtalten. Aber, wie gleich eingangs dieſer Ausführungen an⸗ gedeutet wurde, dürfen wir dabei nicht vergeſſen, welches die geiſtige Dispoſition eines Primaners ſolchen Fragen gegenüber iſt, und ſtellen uns demgemäß folgende Fragen zur Beantwortung:

1. Iſt es möglich, daß ein Primaner dieſe ſtaatsrechtlichen und volkswirtſchaftlichen Fragen ſo erfaßt, daß ein völlig klares Verſtändnis erzielt wird?

2. Können dieſe Fragen, wie das ein wiſſenſchaftlicher Unterricht verlangt, dem Schüler nahe gebracht werden?

3. In welchem Zuſammenhang ſind etwa Fragen derart zu behandeln?

Ad 1. Schon der oberflächliche Leſer wird, wenn er die reichliche Auswahl der oben unter 2, 3, 4 und 5 zuſammengeſtellten Fragen insgeſamt ins Auge faßt, die Empfindung haben, daß es über das Maß geſpannte Forderungen ſind, wenn verlangt wird, daß ein Primaner eine klare Anſchauung, klare Begriffe von dieſen Fragen haben, daß eine völlige Klärung eingetreten ſein, daß er feſte, klare und unverlierbare Wahrheiten mit ins Leben nehmen muß. Wir halten es für ganz undenkbar, daß bei einem geiſtig unreifen, gänzlich unerfahrenen jungen Mann ein derartiges Reſultat erzielt werden könnte. Man ſehe doch zu, um was es ſich handelt! Schon recht ſchwierig ſcheint es uns zu ſein, den erſten oben erwähnten Punkt, wie ſich der alte, mittelalterliche und moderne Staat unterſcheiden, von einem Abiturienten als Maturitasaufſatz bearbeiten zu laſſen. Wenn nicht etwa in den letzten 6 8 Wochen frageweiſe beim Repetieren die Hauptmomente, um die es ſich handelt, in das Gedächtnis zurückgerufen worden ſind, werden die Abiturienten eine ungleichmäßige, weil die drei Perioden nicht in demſelben Grade berückſichtigende, Arbeit liefern. Altertum und Neu⸗ zeit werden im allgemeinen richtiger aufgefaßt und ausführlicher behandelt ſein als das Mittelalter. Das liegt in der Natur der Sache, und man wird eine ſolche Arbeit aus dieſem Grunde als ungenügend nicht bezeichnen können, trotzdem das Maß völlig klarer Begriffe nur bei ganz wenig Schülern erreicht ſein wird. Unter den folgenden Forderungen iſt einiges zu ſelbſtverſtändlich, und es läßt ſich ohne deren Erledigung auch der elementarſte Geſchichtsunterricht nicht denken, wie die Kenntnis der