Aufsatz 
Zum Geschichtsunterricht des Gymnasiums / von Theodor Goldmann
Entstehung
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1. Eine zeitliche Beſchränkung giebt es eigentlich nicht; die jedesmalige Gegenwart iſt das Ziel des Unterrichts; mindeſtens muß die Geſchichte bis zum Tode Kaiſer Wilhelms I. vorgeführt werden (Z. G. W. 43, 516).

2. Der Schüler muß beim Verlaſſen der Schule eine klare Anſchauung beſitzen, wie ſich der alte, mittelalterliche und der moderne Staat von einander unterſcheiden, er muß die Nation und das Volk, die Stämme, die Stände, die Klaſſen, das Verhältnis des Staates zur Familie, das Land und ſeine Einteilung, die verſchiedenen Staatsformen, beſonders die monarchiſchen, die geſetzgebenden Ge⸗ walten und ihre Befugniſſe, die Souveränität, das Staatsoberhaupt und ſeine Rechte, das eigentliche Staatsregiment, die Rechtspflege, die Kulturaufgaben, die Wirtſchaftspflege und das Gemeindeweſen bei den verſchiedenen Völkern, auf welche ſein geſchichtlicher Blick gelenkt wurde, kennen gelernt und klare Begriffe darüber in ſich aufgenommen haben.(Schiller Z. G. W. 42, 403 f.)

3. Zum Verſtändnis der heutigen Verhältniſſe muß der Schüler, wenn er dies nicht ſchon früher bekommen hat, ein klares Verſtändnis der Begriffe Arbeit, Kapital, Lohn, Angebot und Nachfrage, Grundrente und womöglich an den Beiſpielen ſeines Heimatlandes die völlige Klärung dieſer Fragen erhalten(Schiller Z. G. W. 43, 532).

4. Alle Unterrichtsgegenſtände bieten Gelegenheit, hervorragend wichtige Punkte der Volks⸗ wirtſchaftslehre zu berückſichtigen. Solche feſtſtehende volkswirtſchaftliche Grundbegriffe ſind die wirt⸗ ſchaftlichen Elemente: Natur, Arbeit, Kapital; der wirtſchaftliche Prozeß und in ihm die Begriffe des Angebotes, der Nachfrage, des Tauſches, der Ware, des Eigentums, des Geldes, der Münze ꝛc., der Verteilung der Güter, die Eigentümlichkeiten eines Staatshaushaltes, die Einnahmen, die Ausgaben, Steuern, Zölle u. ſ. w.(Moldenhauer, Bericht über die 26. Verſammlung des Vereins rhein. Schulen. Z. G. W. 43, 563 Theſen und die Ausführung dazu Seite 565. Vergl. dazu die Artikel der Köln. Zeitg. 1888, Nr. 246 248.)

5. Eine richtig konzentrierende Behandlung der römiſchen ſozialen Frage, des Bauernkriegs und der franzöſiſchen Revolution würde ausreichen, um über die Bedeutung der Sozialdemokratie dem Schüler feſte, klare und unverlierbare Wahrheiten zu eigen zu machen.(Schiller, Lehrprob. 14. 57. Jan. 1888.)

Zu dieſen Forderungen¹) muß bemerkt werden, daß neben dem geſchichtlichen Unterricht auch der Sprach⸗ und Geographieunterricht als thätig angeſehen wird. Man wird mir recht geben, wenn ich behaupte, daß naturgemäß der Hauptanteil der aufgeſtellten Forderung im Geſchichtsunterricht erledigt werden muß, ganz abgeſehen davon, daß die Heranziehung anderer Unterrichtsfächer ſchon an ſich den ſchwerſten Bedenken unterliegt. Man muß ſchon von der Bedeutung der Konzentration, die in beſcheidenen Grenzen Teil eines jeden verſtändigen Unterrichts ſein wird, eine ziemlich weitgehende Vorſtellung haben, wenn man auch die poetiſche Lektüre im deutſchen Unterricht dem Zweck der Er⸗ arbeitung ſtaatsrechtlicher und volkswirtſchaftlicher Begriffe dienſtbar macht. Man nimmt dem Unterricht ſein Beſtes, wenn man z. B. die poetiſche Erzählung Friedrich der Große und ſein Nachbar dazu benutzt, um dem Sextaner einen Begriff von der Civilrechtspflege zu geben, oder wenn das Rieſen⸗ ſpielzeug verwendet werden ſoll, um die volkswirtſchaftliche Bedeutung des Ackerbaus dem Sextaner klar zu machen. Selbſt angenommen, es wäre möglich, auf dieſer Altersſtufe in der angedeuteten

¹) Wie mit dieſen Forderungen zu gleicher Zeit das Verlangen von nur elementarer Geſchichtskenntnis(Z. G. W. 43. 519. 525.) und elementarem Wiſſen(ib. 520.) vereinbart werden kann, iſt uns unerfindlich; elementare Kennt⸗ nis iſt nach der allgemeinen Auffaſſung etwas ganz anderes als die Kenntnis der Elemente der ſchwierigſten Probleme.