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Ein volles Verſtändnis aller im Unterricht zu behandelnden Fragen des ganzen Gebiets, das wir zuſammenfaſſend als innere Geſchichte(Verfaſſung, Recht, Litteratur ec.) bezeichnen wollen, namentlich in den vielfachen Beziehungen zur äußeren Geſchichte, kann auch auf der oberſten Stufe nicht erreicht werden; trotzdem kann der Unterricht ihre Behandlung nicht entbehren, weil ihre Berückſichtigung erſt ein Geſamtbild von dem Leben eines Volkes zu geben vermag, wie es ganz kennen und verſtehen zu lernen unſre Jugend beſtrebt ſein ſoll. Nur wenn das Gefühl noch unzureichenden Wiſſens vorhanden iſt, wird zugleich die Luſt des Weiterforſchens auf dem Gebiete der Geſchichte erwachen.
Zu der von uns vorgeſchlagenen Definition müſſen wir aber noch einige Bemerkungen machen. Es
erhellt daraus, daß unſerer Meinung nach der Geſchichtsunterricht in ſeiner letzten Ausgeſtaltung einen univerſalen Charakter haben muß), wie es in geiſtvoller vollendeter Weiſe in der Einleitung zu Rankes Weltgeſchichte dargelegt iſt.„Das hiſtoriſche Leben, das ſich fortſchreitend von einer Nation zur andern, von einem Völkerkreis zum andern bewegt“, iſt Gegenſtand des geſchichtlichen Unterrichts. Bei dieſer Auffaſſung beantwortet ſich aber eine Frage, die ſich uns unwillkürlich aufdrängt, von ſelbſt, nämlich die Frage nach der Berückſichtigung des Details. Um Perſonen und Zuſtände dem Verſtändnis näher zu bringen, iſt oftmals eine detaillierte Ausführung abſolut erforderlich; die Lebendigkeit der Schilderung verlangt einzelne Züge, wodurch das Bild irgend eines Vorgangs plaſtiſch vor die Augen der Schüler tritt; bei dem Schüler bleibt ein ſo lebendig geſtaltetes Bild als Ganzes haften, die Einzelheiten ſchwinden. Einen Nachteil vermögen wir hierin nicht zu erblicken, denn die Einzelheit iſt nie Selbſt⸗ zweck, ſondern nur Mittel zum Zweck. Soweit alſo in der oben angedeuteten Richtung eine Verwendung von Detail nicht erforderlich iſt, muß es vermieden werden, niemals darf es aber dem Schüler gegen⸗ über zum Gegenſtand der Forderung gemacht werden. In vorſtehenden Ausführungen hat ſich, wie dies ganz naturgemäß iſt, neben der Frage nach dem Ziel des geſchichtlichen Unterrichts auch die Frage nach dem Umfang desſelben erhoben und hat in der obigen Definition ihre vorläufige Beantwortung gefunden. Doch erſcheint es nötig, dieſem Punkt noch etwas näher zu treten, weil auch hier eine klare Auffaſſung die Vorbedingung für die Veranlagung des Unterrichts ſein muß. Es mag uns hierbei geſtattet ſein, auch die Nebenfrage der zeitlichen Ausdehnung des Geſchichtsunterrichts zu behandeln, weil ein innerer Zuſammenhang zwiſchen beiden Fragen vorhanden iſt, der ihre Trennung unthunlich erſcheinen läßt.
Ausgehend von dem Gedanken, daß die Gegenwart zu ihrem Rechte kommen, daß die Jugend ihre Zeit verſtehen müſſe²), wenn ſie das Gymnaſium verläßt, kommt man zu folgenden Forderungen:
z) Wir nehmen keinen Anſtand, trotz entgegenſtehender Vorurteile in dieſem Sinne den Begriff Univerſal⸗ hiſtorie wieder aufzunehmen, bemerken aber einſtweilen, daß dieſe höhere Stufe ihre Vorbereitung findet in der erſten Stufe, deren Veranlagung von ausſchließlich nationalen Geſichtspunkten zu erfolgen hat, wie wir weiter unten aus⸗ führen werden.
²) Während auf der einen Seite behauptet wird, aller Geſchichtsunterricht habe nur auf das eine Ziel hinaus⸗ zuarbeiten: Die Gegenwart verſtändlich zu machen, wird auf der anderen Seite fortwährend empfohlen, von den heutigen modernen Zuſtänden auszugehen, um antike oder mittelalterliche Verhältniſſe zu begreifen. Beides zeigt einen ſtarken Grad unhiſtoriſcher Auffaſſung. Man laſſe Altertum Altertum, Mittelalter Mittelalter und Neuzeit Neuzeit ſein. Das Übertragen von Anſchauungen aus zeitlich und inhaltlich ſo unendlich weit auseinanderliegenden Verhältniſſen erſchwert die Auffaſſung der hiſtoriſchen Wahrheit. Wenn man das Altertum oder das Mittelalter nicht auch um ihrer ſelbſt willen für nötig hält gekannt zu werden, dann ſoll man ſich die Zeit ſparen! Das Gymnaſium würde den Kampf verloren haben, wenn es für die Betreibung klaſſiſcher Studien keine andere Rechtfertigung mehr hätte als die, daß man ſie zum Verſtändnis der Gegenwart nötig habe. Freilich entſpricht dieſe Auffaſſung dem Utilitarismus unſrer Zeit. Nur immer praktiſch!
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