Aufsatz 
Zum Geschichtsunterricht des Gymnasiums / von Theodor Goldmann
Entstehung
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Auch nach einer anderen Richtung, die die Bildung klarer Vorſtellungen zur Vorausſetzung hat, wird der Unterricht in ſeinen Erfolgen auf ein beſcheideneres Maß zurückgeführt werden müſſen, als jetzt allgemein üblich iſt.

Wenn wir ſo viel und ſo häufig in modernen pädagogiſchen Auseinanderſetzungen die Forderung aufgeſtellt finden: Die Schüler müſſen möglichſt frühzeitig zu beſtimmten feſten Urteilen kommen, ſo ſcheint mir dies eine Forderung zu ſein, die nur zur Folge hat, daß wir anmaßende, dreiſte Menſchen erziehen, die mit 19 Jahren glauben, ihrer geiſtigen Ausbildung Genüge geleiſtet zu haben; denn wirkliche Urteile kann ein junger Mann in dieſem Alter nur in beſchränktem Maße fällen, und die vermeintlichen eignen Urteile ſind Urteile magistri. Wie entſteht denn ein Urteil, das Anſpruch, ich will nicht ſagen auf Richtigkeit, denn das dürfte relativ ſein, aber auf Berechtigung hat, vorgebracht zu werden? Nun, jedenfalls nur auf dem Wege ſtreng logiſchen, wiſſenſchaftlichen Denkens, deſſen Heranbildung doch Gegenſtand des Gymnaſialunterrichts iſt. Niemand wird behaupten wollen, daß der Abiturient wirklich ſchon imſtande ſei, logiſch wiſſenſchaftlich zu denken, denn er hat ja nur die Anleitung dazu bekommen, die erſten Anfänge dieſer Art geiſtiger Arbeit ſind ihm bekannt, die nun in einem beſonderen Beruf ihre eigentliche Ausbildung erſt erfahren ſollen. Auch hier nicht bis zur Vollendung! Auch des Studenten Urteile, die er fällt und fällen muß, tragen noch oft den Stempel der Unreife an ſich, weil zur Urteilsbildung noch etwas gehört, was weder der Gymnaſiaſt noch der Student hat, d. i. Lebenserfahrung. Wie will man über eine Einrichtung des Staates oder eine hiſtoriſch⸗ bedeutende Perſönlichkeit, wie winll man über ein Denkmal der Litteratur ein Urteil fällen ohne eine gewiſſe Lebenserfahrung? Wir dürfen die Schule, ſofern wir unſern Schülern wohlwollen, nicht zur Stätte unreifer Urteilsbildung machen, die der Grund der Gedankenloſigkeit, der Intereſſeloſigkeit, der Blaſiertheit, der Überhebung und des Phraſentums iſt, das ſich heute ſo unendlich breit macht. Nur die Elemente, die zu einer Urteilsbildung führen, müſſen aufgedeckt und als ſolche gekennzeichnet werden, und in einem beſcheidenen Umfang nur kann eine wirkliche Urteilsbildung von ſeiten des Schülers vorgenommen werden, wenn die Elemente der Urteilsbildung im einzelnen dem Verſtändnis des Schülers wirklich zugänglich ſind. Bleiben wir bei der Altersſtufe der Sekunda!

Auf Grund eines lebhaft angeregten Nationalgefühls wird der Schüler imſtande ſein, über das Verhalten der Athener, der Spartaner und der übrigen griech. Staaten während der Perſerkriege ein Urteil zu fällen. Hier können von dem Lehrer alle einzelnen Momente, die zur Urteilsfällung nötig ſind, ge⸗ boten und dem Verſtändnis nahe gebracht werden. Schon ſchwieriger wird dies bei der Frage des Verhält⸗ niſſes von Athen und Sparta im peloponneſiſchen Krieg oder gar der Stellung Makedoniens zu Griechenland.

Wenn der Lehrer dieſen Stoff richtig und verſtändig behandelt, wird der Unterſekundaner folgende Uͤrteile fällen können: 1

1. Demoſthenes war ein Staatsmann, der ſein Vaterland über alles liebte, und deſſen Lebensziel die Größe, Freiheit und Unabhängigkeit Athens war.

2. Philipp von Makedonien war ein tüchtiger Kriegsmann, der beſtrebt war, die Herrſchaft Makedoniens über Griechenland auszudehnen.

3. Athen war zur See mächtig und überlegen, zu Land ſchwächer als Philipp.

4. Philipp war unumſchränkter Herr über die Machtmittel ſeines Landes; in Athen hing alles von der wechſelnden Stimmung des Demos ab.

5. Das zielbewußte Vorgehen Philipps trug ſchließlich den Sieg über das ſchwankende Verhalten Athens davon.