Aufsatz 
Zum Geschichtsunterricht des Gymnasiums / von Theodor Goldmann
Entstehung
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eine Geſchichte ſeiner Verfaſſungen, ſondern ſeine Geſchichte muß auch die Darſtellung der Religion, der Litteratur und Kunſt umfaſſen.

Unendlich reich ausgeſtaltet und fein ſind gerade hier die Beziehungen der mannigfaltigen Lebens⸗ äußerungen des Volks auf den verſchiedenen Gebieten zu einander. Der Apollokultus hat nicht nur eine religiös⸗ſittliche Bedeutung, ſondern ſteht in engen Beziehungen zu den älteſten Staatengründungen (Amphiktyonien). Entſcheidend für das Schickſal Griechenlands wurde einheiliger Krieg. Als Zweck und Endziel der griechiſchen Unternehmungen gegen Perſien wird die Beſtrafung der Barbaren für die Einäſcherung der Heiligtümer hingeſtellt, und noch Alexander der Große erinnert bei der Inbrandſteckung von Perſepolis hieran. So haben vielfach religiöſe Anſchauungen beſtimmend auf die äußere Geſchichte Griechenlands eingewirkt. Nicht geringer iſt ihr Einfluß auf die inneren Zuſtände. Durch einen religiöſen Prozeß entledigte ſich Athen des fähigſten Kopfes, der nach des Perikles Tode allein imſtande geweſen wäre, den Spartanern die Spitze zu bieten, des Alkibiades. Merkwürdig iſt die Wirkung, die von der religiöſen Anſchauung auf die Geſtaltung der Rechtſprechung in einem be⸗ ſtimmten Gebiete ausgeht. Die Blutſchuld wird vom religiöſen Standpunkt aus behandelt. Der d4 xαοννοε, dem auch ſonſt die Kultusangelegenheiten unterſtehen, hat die Inſtruktion dieſer Prozeſſe und führt an den 5 Malſtätten den Vorſitz.

Wer kennt nicht die innigen Beziehungen zwiſchen der Litteratur und der äußeren Geſchichte, zwiſchen Religion, Kunſt und Litteratur der Griechen?

Wer wird es aber wagen, dem Unter⸗Sekundaner von allen dieſen Beziehungen eine völlig klare Vorſtellungn) beibringen zu wollen? Das jugendliche Gemüt wird begierig den Ausführungen des Lehrers folgen und ahnend den Keim der Anregung in ſeinem Herzen bewahren, bis eine größere geiſtige Reife jenen Keim wachſen und ſprießen läßt.

Auch auf einem anderen Gebiet wird ein volles Verſtändnis bei dem Schüler der Sekunda nur un⸗ vollkommen zu erzielen ſein. Bei der Behandlung der griechiſchen Geſchichte kommen eine Menge abſtrakter Begriffe zur Verwendung wie: Monarchie, Demokratie, Timokratie, Oligarchie, Ariſtokratie, Ochlokratie; Polytheismus, Anthropomorphismus u. a., deren Verſtändnis wohl angebahnt, aber nur bei einzelnen Schülern erreicht werden wird. Man wird vielleicht einwenden, es ſei doch wohl nicht allzu ſchwer ein Ver⸗ ſtändnis einzelner abſtrakter Begriffe zu erzielen, wenn im vorausgehenden Unterricht auf die Bildung dieſer Begriffe Rückſicht genommen ſei, z. B. der Begriff der Monarchie ſolle einem Sekundaner keine Schwierig⸗ keit mehr machen! Gewiß weiß der Schüler, daß die lebenslängliche Herrſchaft eines Fürſten darunter zu verſtehen iſt, aber genügt das? Tritt uns die Monarchie nicht in den allerverſchiedenſten Formen entgegen? Welches iſt die Art der Übertragung des Amtes, welches ſind ſeine Befugniſſe? Gerade im Laufe der griechiſchen Geſchichte begegnen uns ſehr verſchiedene Arten von Monarchien: die altgriechiſche (homeriſche), die ſpartaniſche, die beſondere Form der Monarchie: die Tyrannis, die perſiſche und endlich auch die Theokratie der Ägypter. Ob es auch dem geſchickten Lehrer gelingen wird, ganz klare Vorſtellungen nur in dieſem Punkte zu erwecken, ſo daß eben der Sekundaner genau und ſcharf die einzelnen Formen auseinanderhalten kann, das dürfte mir zweifelhaft erſcheinen. Und trotz alledem, wenn wir auch auf eine Vollkommenheit verzichten und unſere Erfolge in beſcheideneren Grenzen ſuchen müſſen, wird die griechiſche Geſchichte einen wichtigen Zentralpunkt des Gymnaſialunterrichts bilden.

¹) Wie dies zu verſtehen iſt, geht aus dem oben Geſagten hervor: völlig klar iſt eine Vorſtellung erſt, wenn ſie ſoweit zum geiſtigen Eigentum geworden iſt, daß ſie an der ſelbſtändigen geiſtigen Produktion teilnimmt. In demſelben Sinne wird auch weiterhin der Ausdruck volles Verſtändnis gebraucht.