Aufsatz 
Zum Geschichtsunterricht des Gymnasiums / von Theodor Goldmann
Entstehung
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die Perſon des Schülers genügend gekennzeichnet ſein. Wir wenden uns der eigentlichen Aufgabe zu: aus dem weitumfaſſenden Gebiet der Geſchichte diejenigen Teile näher zu beſtimmen, die geeignet ſind, die angedeutete erziehliche Wirkung in dem Schüler hervorzurufen. Dabei iſt feſtzuhalten, daß wir es mit einem in der Entwickelung begriffenen Individuum zu thun haben. Mit 1819 Jahren iſt in der Regel einzelne Ausnahmefälle werden zugegeben der jugendliche Geiſt in ſeinen ſelbſtändigen Lebensäußerungen noch äußerſt unfrei und gebunden, während die Tendenz zur Aufnahme geiſtiger Nahrung bei einem körperlich und geiſtig unverdorbenen jungen Menſchen in dieſem Alter unverhältnis⸗ mäßig groß iſt. Für vieles alſo wird der Lehrer eine bereite Aufnahme finden, ohne daß der Schüler imſtande wäre, das Gebotene derart zu ſeinem Eigentum zu machen, daß es fofort ein untrennbarer Teil ſeines geiſtigen Weſens wird. Wollten wir aber bloß nach dieſem letzteren Geſichtspunkt die Unterrichtsgegenſtände ſtofflich begrenzen und nur das lehren, was wirklich zu vollem geiſtigem Eigentum wird, ſo müßte auf allen Gebieten des Gymnaſialunterrichts ſehr vieles geſtrichen werden, was man bis jetzt zu behandeln für nützlich und förderlich gehalten hat. Aber das wird wohl niemand ernſtlich wollen, denn dadurch würde der Unterricht eines wichtigen erziehlichen Faktors beraubt, und gähnend würden unſere Schüler aus Mangel an Zufuhr friſcher geiſtiger Nahrung dem Lehrer gegenüberſitzen. Der erziehliche Faktor aber liegt darin, daß durch die fortſchreitende Eröffnung von immer neuen Gebieten aus dem reichen Schatz von Lebensäußerungen der Menſchheit die ſokratiſche Erkenntnis von dem Nichtwiſſen erzielt und damit das Streben nach Mehrwiſſen wachgerufen wird. Nach und nach mit dem Wachſen der geiſtigen Reife werden dann die ſchon in der Schule eröffneten Gebiete zu vollem Eigentum. Dazu gehört allerdings mehr als das Vorhandenſein ſogenannter Apper⸗ zeptionsſtützen und verwandter Vorſtellungsmaſſen. Ich möchte glauben, daß dies Vorgänge des geiſtigen Lebens ſind, die nicht ſo einfach nach irgend einem Syſtem der Pſychologie ſich erklären und ſecieren laſſen.

Wir haben alſo bei der Feſtſtellung des gegenſtändlichen Ziels des geſchichtlichen Unterrichts nicht nur die Fähigkeit der Erwerbung zu vollem geiſtigem Eigentum, ſondern auch die Tendenz der Jugend im Alter von 1819 Jahren zur fortwährenden Aufnahme neuer geiſtiger Nahrung zu be⸗ rückſichtigen. Ausgehend hiervon glaube ich nicht zu hoch zu greifen, wenn ich ſage: Ziel des geſchicht⸗ lichen Unterrichts iſt Kenntnis der Geſchichte derjenigen Völker, die für die fortſchreitende Entwickelung der Menſchheit eine beſondere Bedeutung gewonnen haben. Geſchichte aber handelt nicht nur von den äußeren, bald friedlichen bald feindſeligen, Beziehungen der Völker zu einander, ſondern iſt auch innere Geſchichte und umfaßt im weiteren Sinne alle die verſchiedenen Gebiete, auf denen der menſchliche Geiſt thätig war: Religion, Verfaſſung und Recht, Kunſt und Wiſſenſchaft, Litteratur, Handel und Verkehr. Auch der geſchichtliche Unterricht hat dieſe verſchiedenen Gebiete zu berückſichtigen, ſoweit eine Nation durch beſondere Leiſtungen an der Entwickelung eines beſonderen Gebietes hervorragenden Anteil hat. Der jugendliche Geiſt aber wird nicht imſtande ſein, das feine Gewebe in allen ſeinen einzelnen Maſchen zu erkennen und ſo zur klaren Vorſtellung zu bringen, daß es geiſtig völlig ſein eigen wird; ebenſo wie das Ineinandergreifen der verſchiedenen Gebiete menſchlicher Thätigkeit und gewiſſe abſtrakte Be⸗ griffe, deren Verwendung abſolut nicht vermieden werden kann und darf, ſich oft ſchwer dem jugend⸗ lichen Verſtändnis erſchließen. Wir wollen das Geſagte an einem Beiſpiele erläutern.

Das griechiſche Volk hat in hervorragender Weiſe an der Weiterbildung der in der Welt vor⸗ handenen Kulturelemente auf den verſchiedenen Gebieten teilgenommen. Seine Geſchichte iſt deshalb nicht bloß eine Geſchichte der Beziehungen der griechiſchen Staaten untereinander und zum Ausland,