Aufsatz 
Das preußische Zollgesetz vom 26. Mai 1818 und der preußisch-hessische Zollverein vom 14. Febr. 1828
Entstehung
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trag vom Jahre 1828 vorgezeichnet. Das preußische Zollsystem, einst allgemein ver- haßt und verflucht, doch das einzig Bleibende in der Erscheinungen Flucht von Ver- suchen, den inneren Verkehr zu befreien, eine feste Stellung gegen das Ausland zu erhalten und den Bedürfnissen des Staates Rechnung zu tragen, erschien als das allein Richtige, das die deutschen Staaten der Reihe nach annehmen mußten.

Und wie nun der preußisch-deutsche Zollverein, der allerdings erst nach lang- jähriger, sorgenvoller und geduldiger Arbeit gegründet wurde, in volkswirtschaft- licher Hinsicht dem deutschen Volke die wohltätige Kraft der Einigung unter Preußens Führung vor Augen stellte, so konnten auch die politischen Wirkungen, namentlich nach der nationalen Seite hin, nicht ausbleiben; in dem Anschluß der klei- neren Staaten an diejenige Großmacht, die ihrer ganzen Nationalität und geo- graphischen Lage nach zu der führenden Macht in Deutschland bestimmt war, mußte jeder Verständige das Mittel und den Ausweg erblicken, um auch aus den verworre- nen, nach einer nationalen Einigung dringend verlangenden politischen Verhält- nissen herauszukommen.

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