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ſich beziehenden kirchlichen Anordnungen. Schon in dieſer Hinſicht möchte manches Beiwerk einer theolo⸗ giſchen Gelehrſamkeit von minderem Belange für eine ſegensreiche Wirkſamkeit ſein, als ein tieferes Ver⸗ ſtändniß der Natur des Volks, ſeiner Verhältniſſe und Bedürfniſſe; ſein Anſehn und ſein Einfluß würde mehr durch eine hohe Stufe allgemeiner Intelligenz, als durch ſpecielle Fachgelehrſamkeit gehoben werden. „Wir ſind gewiß, ſagt die Zeitſchrift für die öſterreichiſchen Gymnaſien, daß der nichts Segensreiches räth, der den künftigen Seelſorgern den wiſſenſchaftlichen Zugang zum Verſtändniß jenes Gedankenkreiſes ab⸗ ſchneiden will, in welchem der gebildete Theil ſeiner Pflegebefohlenen lebt.“ Der Seelſorger iſt zugleich Seelenarzt und Erzieher des Volks; er kann daher anthropologiſcher Kenntniſſe nicht entbehren. Einen vielſeitigen Werth haben die Naturwiſſenſchaften insbeſondere für den Landpfarrer. Er muß ſich vorzugs⸗ weiſe veranlaßt finden dem Volke nicht bloß von dem Worte, ſondern auch von den Werken Gottes zu predigen; denn dieſe Hinweiſungen auf die ſichtbaren Thaten des Herrn ſprechen die ſinnliche Auffaſſungs⸗ weiſe des Volks mehr an und dringen daher tiefer in dasſelbe ein. Die Wunder der Natur, deren uns die Wiſſenſchaft täglich neue aufdeckt, ſind dem Volke unbekannt; anſtatt deſſen herrſcht in Beziehung auf die⸗ ſelbe entweder dumpfer Aberglaube oder es niſtet ſich allmählich ein auf oberflächliche Wahrnehmungen und unrichtige Belehrungen über Naturerſcheinungen ſich ſtützender Unglaube ein. Der in den Naturwiſſen⸗ ſchaften unbewanderte Geiſtliche entbehrt der Mittel, beide Uebel mit Erfolg zu bekämpfen. Wer noch heute ſolchen Ungläubigen die ewige Weltregierung Gottes nachweiſen will, muß eben auch die weiſen Natur⸗ geſetze kennen, durch welche Gott die Welt regiert. Dem Geiſtlichen ferner, dem das moraliſche Heil ſeiner Gemeinde am Herzen liegt, darf auch das phyſiſche Wohlſein derſelben nicht gleichgültig ſein; denn in den materiellen Verhältniſſen haben gar manche, wenn nicht die meiſten ſittlichen Gebrechen des Volks ihre Quelle. Armuth und Leiden können bis zu einem gewiſſen Grade den religiöſen Sinn anregen, bei ununterbrochener Dauer ſtumpfen ſie aber dieſe, wie jede höhere Triebfeder, ab und pflanzen an die Stelle eines reineren Gottesglaubens einen Aberglauben, der das moraliſche und materielle Wohl des Volks immer tiefer herab⸗ drückt. In dieſer Richtung könnten gerade die Landgeiſtlichen, welche in der Regel die einzigen gebildeten Nathgeber ihrer Gemeinden ſind, durch Verbreitung beſſerer Einſicht unter dem Volke unberechenbar viel Gutes ſtiften. Sind doch die Naturgeſetze ebenfalls Gottes Wille, an deren Befolgung er ſo reichen Segen geknüpft hat. Endlich würde aber auch eine durch Naturkenntniß geweckte und genährte Liebe zur Natur und zu einer ſinn⸗ und geiſtvollen Beſchäftigung mit derſelben dem Landleben des Geiſtlichen ſelbſt einen Reiz und Schmuck verleihen, der dem allzuhäufigen Verbauern des oft von allem gebildeten Umgange ab⸗ geſchnittenen Mannes, welchem außerdem zu andern wiſſenſchaftlichen Studien Anregung und Hilfsmittel fehlen, entgegenzuwirken im Stande wäre. Die Gelegenheit zu ſolchen Beſchäftigungen drängt ſich ihm täglich von ſelbſt auf; die ihn umgebende Natur iſt unerſchöpflich an Erſcheinungen, die ihn zum Denken und Forſchen anregen müſſen. Die literariſchen und experimentalen Hilfsmittel würden die naturwiſſen⸗ ſchaftlichen Geſellſchaften zu liefern bereit ſein, deren nützlicher Mitarbeiter zu werden er ſich in günſtiger Lage befindet. In Wahrheit zählen alle gebildete Nationen nicht wenige Geiſtliche, welche ſich ein bleibendes Denkmal in der Geſchichte der Naturwiſſenſchaften gegründet haben.
Die Zahl der Schüler, welche die Gymnaſialſtudien abſolviren, um ſich einem wiſſenſchaftlichen Berufe zu widmen, beträgt bekanntlich kaum ein Viertel derjenigen, welche in das Gymnaſium eintreten. Die große Mehrzahl, welche das Gymnaſium früher verläßt, würde ohne naturwiſſenſchaftlichen Unterricht in den unteren Klaſſen des Gymnaſiums des wichtigſten Bildungsmittels für ihren künftigen Beruf entbehren. Denn ob ſie zu einem bürgerlichen Geſchäfte, bei welchen es immer auf Kenntniß der Naturkräfte und
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