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Die bisherigen Erörterungen unſeres Gegenſtandes hatten den Zweck, die Bedeutung des naturwiſſen⸗ ſchaftlichen Unterrichts für eine wahrhaft harmoniſche Ausbildung der menſchlichen Anlagen ſowohl in intel⸗ lektueller als moraliſcher Hinſicht nachzuweiſen und damit auch die Ueberzeugung zu begründen, daß derſelbe ſchon in Rückſicht auf die rein formalen Bildungszwecke ein integrirendes Element des Gymnaſialunterrichts ſein müſſe. Es bleibt uns nun noch übrig, ſeine Beziehung zu den beſondern Zielen, welche den Gym⸗ naſien die Rückſicht auf den künftigen Beruf ihrer Zöglinge vorſchreibt, ins Auge zu faſſen.
Obgleich die Gymnaſien nur eine allgemeine Vorbildung für das Studium der verſchiedenen Wiſſen⸗ ſchaften zu gewähren haben, ſo ſind ſie doch auch in gewiſſem Sinne Berufsſchulen. Der weit größere Theil derjenigen, welche ſich dem Studium der Wiſſenſchaften widmen, hat nicht den gelehrten Betrieb der⸗ ſelben, ſondern ihre praktiſche Anwendung in den verſchiedenen wiſſenſchaftlichen Berufsarten zum Ziele. Für die Tüchtigkeit in der Praxis entſcheidet aber nicht allein und nicht einmal vorzugsweiſe die mehr oder weniger gründliche oder ausgebreitete Gelehrſamkeit; die Anwendung derſelben auf das praktiſche Leben ſetzt die Befähigung voraus, die Verhältniſſe der Menſchen und Dinge beurtheilen zu können. Wer mit Wort und That in ſeine Zeit geſtaltend eingreifen will, muß die Hebel und Intereſſen kennen, welche dieſelbe in Bewegung ſetzen. Dem künftigen Praktiker kann alſo eine ſolche Vorbildung nicht genügen, welche ihn nur zum Studium ſeiner Fachwiſſenſchaft befähigt; er muß auch durch die Vorbildung in den Stand geſetzt werden, die realen Zuſtände, auf welche er ſeine Wiſſenſchaft anwenden ſoll, richtig zu beurtheilen. Man fordert von dem Kandidaten der Medicin Kenntniſſe in der Botanik; dieſe Kenntniſſe wird er kaum jemals in die Lage kommen in ſeinem Berufe unmittelbar zur Anwendung zu bringen. Der Zweck der botaniſchen Studien des Mediciners iſt aber auch nicht die Vermehrung ſeiner Fachgelehrſamkeit, ſondern er muß ſich deshalb mit denſelben beſchäftigen, weil ſie, zweckmäßig betrieben, vorzugsweiſe geeignet ſind, den praktiſchen Blick auszubilden, deſſen der tüchtige Arzt vor Allem bedarf. Das auf richtige Beobachtung ſich gründende praktiſche Urtheil iſt aber nicht allein für den Arzt, es iſt auch für jeden Beamten, der es nicht bloß mit Büchern und Akten, ſondern auch mit Menſchen und Dingen in ſeinem Berufe zu thun hat, eine Haupt⸗ bedingung einer ſegensreichen Wirkſamkeit. Eine ſolche Urtheilsfähigkeit erwirbt man ſich aber nicht dadurch, daß man recht viele Urtheile paſſiv in ſich aufnimmt und aufſpeichert. Solche oft nur halb oder gar nicht verſtandne Urtheile köunen— weit entfernt eine gedeihliche Saat für die Zukunft zu ſein— vielmehr die Ausbildung der auf eigne Beobachtung ſich gründenden Urtheilsfähigkeit hemmen. Ja ſelbſt die vollendetſte formale Bildung, wenn ihr Ziel nur darin beſteht, eine dialektiſche Gewandtheit, ein Producieren und For⸗ mulieren von Gedanken zu entwickeln, reicht für jenen Zweck nicht aus. Dieſe Gewandtheit iſt zwar ganz wohl geeignet dem Beamten eine gewiſſe formale Ueberlegenheit zu geben; wenn ſich aber damit nicht zugleich eine praktiſche Urtheilsfähigkeit verbindet, ſo kann ſie, namentlich bei der Einwirkung auf volkswirtthſchaftliche und Verkehrsverhältniſſe, zu den beklagenswertheſten Mißgriffen verleiten. Würde es je dahin kommen, wie es ein Theil der Gegner der Realien an den Gymnaſien beabſichtigt, daß die Bildung der Staatsdiener im Weſentlichen nur durch die Beſchäftigung mit den alten Sprachen, die des höheren Bürgerſtandes dagegen vorzugsweiſe durch die Naturwiſſenſchaften vermittelt würde, ſo würde dies eine unausfüllbare Kluft, eine ſtarre Scheidewand zwiſchen beiden Ständen herbeiführen, welche zu einem feindſeligen Gegenſatz aus⸗ arten müßte. Die Civiliſationsſtufe der Gegenwart iſt vorzugsweiſe bedingt durch den mächtigen Auf⸗ ſchwung der Naturwiſſenſchaften; der Einfluß derſelben iſt noch fortwährend im Wachſen und wird menſch⸗ licher Berechnung nach in noch immermehr ſteigender Progreſſion zunehmen. Will man nun aus dem Ge⸗ ſichtskreiſe der Staatsdiener die Kenntniß aller der Potenzen ausſchließen, welche den volkswirthſchaftlichen


