Aufsatz 
Geschichte des lateinischen Kaiserreiches von Konstantinopel : 1. Teil. Geschichte der Kaiser Balduin I. und Heinrich 1204-1216. Unter Benutzung eines Manuskriptes von Cal Hopf und mit Unterstützung
Entstehung
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An diesen Bestimmungen muſs uns, wie gesagt, vor allem auf- fallen, dals man die Ansprüche des Markgrafen auf den Peloponnes gar nicht berücksichtigt hat. Allerdings hatte ja Bonifaz durch den Vertrag von Adrianopel vom 12. August 1204 sich sämtlicher Rechte auf irgendwelche Gebiete im ehemaligen griechischen Reiche begeben und den Venetianern die Entscheidung über die Verteilung des Landes völlig überlassen. Nur eine jährliche Rente von 10 000 Gold- hyperpern hatte er sich ausbedungen. Trotzdem mochte er nicht er- wartet haben, dafs Venedig sich selbst den Peloponnes zusprechen würde, und so kann es uns nicht wundern, wenn wir später bei Bonifaz eine gewisse Gereiztheit gegen die Republik bemerken. Er benutzte eine günstige Gelegenheit, um den Peloponnes im Gegensatz zur venetianischen Politik durch den Neffen seines Freundes Gott- fried Villehardouin, durch Wilhelm Villehardouin und dessen Lehns- herrn Wilhelm Champlitte besetzen zu lassen.

Auf jeden Fall tritt uns auch hier wieder der übermächtige Einflufs Venedigs entgegen, und denselben Eindruck werden wir er- halten, wenn wir die Verteilung des Landes weiterhin betrachten. Leider sind uns die ferneren Resultate der Arbeiten jener Kommission nicht erhalten, und so sind wir künftighin auf Vermutungen angewiesen. Sicher ist, daſfs man auch Konstantinopel geteilt hat. Dabei kam das- selbe Verhältnis in Anwendung, das für die Verteilung des Reiches galt. Allein es scheint, dafs der Anteil des Kaisers hier später mit dem des Heeres zusammengefallen ist. Wenigstens finden wir in späteren Urkunden den Kaiser in Besitz von%, die Venetianer von der Stadt vor ¹).

Gleich schlecht sind wir über die Verteilung der Lehen im ein- zelnen unterrichtet. Diese lieſs sich ja auch, so lange das Land nicht völlig erobert war, noch gar nicht durchführen. Immerhin war man schon am 1. Oktober soweit, dals der Kaiser 600 Ritter schlagen und mit Lehen ausstatten konnte*). Mancher mochte dabei freilich

¹) So im J. 1231(Tu Th II 283). Manfroni, Marina ital. 341; Heyd I 315. Dalſs die Teilung der Stadt schon 1204 oder 1205 vorgenommen sein muſs, erkennt man aus der Stelle bei Tu Th I 567; vgl. auch Vill. 136, 158. Ungenau ist es, wenn in einigen Translationen gesagt wird, dals die Venet. die Hälfte der Stadt besaſsen(Riant, Ex. I 143 u. 185; vgl. auch p. XLV, XCVIII, 137 u. 179).

²) Bald. Cpol. 302; Clari 80; Vill. 180, 212; Gunther 109, 457; Dand. 292; Mon. 140; Can. 338. Hiermit besänftigte man wohl den Unmut des Heeres wegen der in seiner Abwesenheit vorgenommenen Teilung. Vielleicht fand jetzt auch