Aufsatz 
Geschichte des lateinischen Kaiserreiches von Konstantinopel : 1. Teil. Geschichte der Kaiser Balduin I. und Heinrich 1204-1216. Unter Benutzung eines Manuskriptes von Cal Hopf und mit Unterstützung
Entstehung
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1204 erhalten ¹). Dieses Schriftstück ist in vieler Hinsicht bemer- kenswert. Es zeigt uns, daſs man im allgemeinen die Vereinbarungen vom März festgehalten hat. Immerhin mufsten infolge der politischen Ereignisse der letzten Zeit einige Anderungen eintreten. So schied das westliche Thrakien und östliche Makedonien vom Heèebros bis zum Axios aus der gesamten Ländermasse nunmehr aus, da diese Gebiete ja als Königreich Thessalonich dem Markgrafen durch be- sondere Abmachungen zugefallen waren²). Mit demselben Rechte hätte Bonifaz freilich auch die griechische Halbinsel beanspruchen können. Allein die Kommission war anderer Ansicht. Man trug kein Bedenken, den Peloponnes nebst Euböa, den Kykladen und einigen anderen Inseln den Venetianern zuzuweisen, Mittelgriechenland dagegen in der Weise zu teilen, dafs der Osten dem Heere, der Westen wiederum Venedig zufiel. Nach Norden zu wurde die Ver- teilung in derselben Weise vorgenommen, so daſs Venedig die joni- schen Inseln, Epiros und IIlyrien, das Pilgerheer dagegen Thessalien nebst Makedonien westlich des Axios erhielt. Dem Kaiser war in diesen Gegenden kein Gebiet zugewiesen; ihm war vielmehr auf Grund des von Bonifaz angeregten Tausches Kleinasien mit den be- nachbarten Inseln zugefallen.

Dies alles sind die von Konstantinopel entfernter liegenden Ge- genden. Sie kamen erst in zweiter Linie(als secunda pars) in Be- tracht. Wichtiger schienen die Landschaften, die um die Reichs- hauptstadt gelegen waren und die man in den letzten Monaten z. T. bereits kennen gelernt hatte. Auch hier hielt man sich an die Dreiteilung: der Kaiser bekam den Osten von Tzurulon bis Agatho- polis am Schwarzen Meere; die Venetianer die Mitte von Herakleia und dem thrakischen Chersonnes bis zum oberen Hebros, sowie den Hebros aufwärts bis Adrianopel; das Pilgerheer die Spitze des Cher- sonnes und alles, was westlich vom venetianischen Gebiet bis zum unteren Hebros gelegen war.

¹) Tu Th I 452. Für die Datierung auch Heyd I 297.

*) Es ist also ein Irrtum, wenn Gunther 109, 457 von 3 Teilen(des Kaisers, der Venetianer und Bonifazens) spricht. Zählt man Bonifaz mit, so sind es von jetzt an 4 Teile(T u Th I 460). PFalsch ist es auch zu sagen, dals Bonifaz an die Stelle des Heeres getreten; so Finlay 99 u. Hopf 207. Für die Teilung vgl. auch: Rann. 117ff.; Duc. I 39; Maimbourg 255; Le Beau XXI 9; Gibb. 416; Mich. 125; Wilk. 362; Hurter I 669; Raumer 86; Stamat. 53; Daru 336; Romanin 182; Fin- lay 97; Medovikov 29; Paparrh. V 1; Kalligas 50; Heyd I 298; Rattinger II 11 ff.; Riant, Inn.(18) 58.