Aufsatz 
Geschichte des lateinischen Kaiserreiches von Konstantinopel : 1. Teil. Geschichte der Kaiser Balduin I. und Heinrich 1204-1216. Unter Benutzung eines Manuskriptes von Cal Hopf und mit Unterstützung
Entstehung
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zutreten. Umsomehr kam es Bonifaz, dem ehemaligen Führer des Heeres, darauf an, sich nach der Niederlage bei der Kaiserwahl eine neue ansehnliche Stellung zu gründen. Die Vereinbarungen, die vor der Wahl unter Dandolos Vermittlung geschlossen waren, hatten für den unterliegenden Teil den Besitz von Kleinasien und der griechi- schen Halbinsel vorgesehen. Dazu besaſs Bonifaz aus einer besonderen Verpflichtung des jungen Alexios die Anwartschaft auf die Insel Kreta, an sich ein schönes, wohl abgerundetes Reich, und ich weiſs nicht, ob es nicht für den Fortgang der fränkischen Unternehmungen und Bonifaz selbst besser gewesen wäre, wenn der tüchtige Mann seine Kraft auf diese Gebiete geworfen hätte. Allein er entschloſs sich anders. Zum ersten Male spielen hier die neuangeknüpften ungarischen Beziehungen hemmend in die fränkische Unternehmung hinein. Bonifaz schlug dem Kaiser einen Tausch vor: statt Kleinasien bat er sich Make- donien mit Thessalonich aus. Sicherlich bewog ihn zu dem Vorschlag in erster Linie der Gedanke, hier eine Anlehnung an Ungarn zu finden. Auch mochte er auf den kontinentalen Zusammenhang mit der griechischen Halbinsel Wert legen¹). Genug, er bestand auf diesem Tausch, und obwohl Balduin sich lange sträubte, mufste er schliefslich nachgeben*). So war Kleinasien von Anfang an in seinem

(daher der neue Titel des Dogen). Diese Zahlenverhältnisse sind richtig bei Dand. 292, Mon. 140, Clari 80, Sicard 178. Von einer Dreiteilung sprechen auch Gunther 109, 457; Og. Pan 121; Greg. I 14(hier teilen Balduin, Blois u. Bonifaz). Nach Nav. 984 teilte man Stadt und Reich so, dals der Kaiser 510, die Venetianer 2²1o und das Heer ½10 erhielten. Eine ähnliche Angabe bei San. 530; doch hat sich San. verrechnet, denn er weist den Pilgern%, den Venetianern%, den Rest(!) dem Kaiser zu. Merkwürdig ist die sagenhafte Bemerkung im Chr. Novg. 98; vgl. dazu Klimke 75. S. auch Ath. 461, Abulfarag. übers. Kirsch 455. Vill. 180, 212 sagt nur kurz, daſs Venetianer und Pilgerheer ihr Feil erhielten, also anscheinend eine Zweiteilung. Dasselbe auch sonst, mit der Malsgabe, daſs Venetianer und Pilger später je ½¼ oder ½ ihrer Anteile dem Kaiser gaben: Ern. 376; Fra. 276; Pip. 619; San. Tors. 203, 287; Chr. Bert. 458. Ganz unbestimmt drücken sich aus Akrop. 13, Phrantzes 106, Chalcond. 207.

¹) Uber die Nachricht, daſs Thessalonich schon in der Hand seines Bruders Rainer gewesen sei, vgl. Ilgen, Markgraf Conrad von Montferrat 17. 4

²) Vill. 156, 182; Bald. Aven. 357; Clari 76; Sicard 178; Alberich 885; Gun- ther 109, 457; Ern 377; Era. 276; Pip. 619; San. Tor. 203, 287; Chr. Bert. 458; Og. Pan. 121; Mon. 140: de parte peregrinorum; Dand. 293; San. 530; Can. 338; Chr. v. M. fr. 21;, gr. 38, it. 419, ar. 14; Akrop. 13; Phrantzes 107; Greg. I 14; Otto Sanblas., MGH. SS. XX 332; Anonym. Caiet. transl. cap. Theodori bei Riant, Ex. I 153.