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alles wurde gebührend vorgetragen. Wo aber blieb der springende Punkt, das Verhältnis zu Venedig? Dandolo und die Venetianer hat man nur am Schlusse des Briefes mit einigen empfehlenden Worten zu erwähnen gewagt, die Mitteilung der bedenklichen Stelle aus dem Märzvertrag aber hat man in dem ausführlichen Schreiben vergessen. Ein Ausweg, weder geistreich noch plump, jedenfalls wirksam genug, um den Ereignissen ihren Lauf zu lassen und später mit einem vol- lendeten Faktum die Kurie überraschen zu können.
Im übrigen versäumte Balduin nichts, was ihn als treuen Sohn der Kirche erscheinen lassen konnte. Schon der ehrerbietige Ton jenes Briefes sollte das wohl zum Ausdruck bringen, noch mehr die Geschenke, die er gleichzeitig dem Papst übersandte. Zum Überbringer von Brief und Geschenken wurde ein Bruder Barochius, ehedem Tempel- meister in der Lombardei, bestimmt¹). Diese Wahl ist nicht ohne Bedeutung. Wir wissen ja, daſs der Tempelorden in damaliger Zeit die Stelle eines Bankinstitutes vertrat. Auch hier waren neben den päpstlichen Geschenken eine Reihe kostbarer Gegenstände für den Tempel selbst bestimmt*). Also stand auch Balduin mit dem Orden in finanziellen Beziehungen, und wir werden diese Kostbarkeiten als Depositum für geleistete oder zu erwartende Zahlungen betrachten müssen.
Allein das Geschäft erlitt eine unangenehme Unterbrechung. Ba- rochius hatte sich auf einem venetianischen Fahrzeug eingeschifft. Auf dem Wege nach Venedig wurde er in Modon von genuesischen Seeräubern überfallen und seiner Schätze beraubt. Den Brief lieſs man ihm; aber erst spät gelangte er in Innocenz' Hand*). So kam es, daſs Balduin lange ohne Antwort blieb. Von seinem Standpunkt aus konnte er diesem Umstand nur eine üble Deutung geben. Er mochte wohl meinen, daſs der Papst inzwischen von anderer Seite Nachricht erhalten habe, und so entschloſs er sich, jetzt ein offenes Geständnis abzulegen. Ungefähr im Hochsommer 1204 sandte er ein
¹) Inn. III epp. VII 153 bei Tu Th I 516. Hopf, Wiener Sitzungsber. 32(1859) S. 382 hatte den Barochius für einen venet. Barozzi erklärt; so auch Riant, Ex. I p. CLV.
2) Ad opus templi: Inn. III epp. VII 147 bei Riant, Ex. II 56— 57.
³) Og. Pan. 122. Vgl. Rayn. a. 1204§ 23; Duc. I 31; Hurter I 662; Wilken 337; Le Beau XX 540; Kalligas 50; Hopf 200; Riant, Ex. I p. CLV u. CCXVI, II 57 u. 275— 276; Manfroni, Le relazioni 649; Gerola, La dominazione Genovese in Creta, Rovereto 1902, 13.


