Ein zweites ſolches Grafengericht, conventus publicus, wurde 827 abgehalten an einem Suarzesmuor genannten Orte, wo der Graf Poppo und die Richter des Gaues die oben erwähnte Streitfrage wegen ſtreitigen Eigenthumsrechts zwiſchen Herimot und Berahart einerſeits und dem Abte Hraban anderſeits entſchieden. Dieſe Mal⸗ ſtätte liegt bei einem der zwei ehemaligen Orte Moor, Wüſtungen auf der Rhön.
Wo die im Jahre 850 abgehaltene Gerichtsverſammlung ſtatt⸗ gefunden hat, iſt nicht zu entſcheiden, da unter dem Namen Luta- raha verſchiedene Orte in ganz verſchiedenen Gegenden damit bezeich⸗ net werden. Es kann unter den hier in Betracht kommenden Orten ſein: Lüder(Groß⸗ und Klein⸗), weſtlich von Fulda, oder Lütter, ſüdöſtlich von Fulda. ¹) Im Jahre 878 fand unter dem Grafen Heſſi im Saalgau zu Karagoltesbach im Aſchfelde, dem heutigen Karsbach, das bereits oben erwähnte Grafengericht ſtatt.
Centgerichte wurden abgehalten in Themar, Waſungen und eines, das beſonders von Intereſſe iſt, weil es ein Beiſpiel gibt für die Gerichtsbarkeit eines Centurio, Sigifrid, der als Vogt des Kloſters mit einigen Mönchen, Otroh und Hunger, ein placitum zu Sundheim abhielt, und hier eine der gräfllichen ähnliche Ge⸗ richtsbarkeit ausübt, indem er über Herausgabe von Gütern verfügt.*)
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¹) Förſtemann, II., 815. Genßler hält es für das im Herzogthum Coburg gelegene Lauter(!) ¹) Genßler, II., 92. Anm. 126.


