Aufsatz 
Das Kloster Fulda im Karolinger Zeitalter : 2. Buch, 2. Abteilung. Das Grabfeld
Entstehung
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den kirchlichen Verhältniſſen auch noch einige Urkunden vor. Zunächſt ſtellt er den Satz auf, daß das rechts der Fulda gelegene Land zur Würzburger, das links der Fulda gelegene Land zur Mainzer Diöceſe gehört habe. Oben iſt bereits erwieſen, daß dies für jene Zeit nicht der Fall war; aber auch für den Fall, daß man es zugeſtehen könnte, ſo würde es dennoch nichts weiter beweiſen, als daß das Gebiet eines Gaues auch zweien Dihceſen angehören könne, wie dies auch ſonſt der Fall iſt,) wo die Gaue nicht ſelten von den größeren kirch⸗ lichen Abtheilungen durchſchnitten werden, aber keineswegs dafür als Beweis zu gelten haben, daß, weil zwei Diöceſen ſich hier an der Fulda berühren, dies nothwendig auch zweier Gauen Grenze ſein müſſe. Hierzu kommt noch, daß wir nicht einmal für dieſen von Landau erfundenen Gau des Vogelsbergs ein Verzeichniß der zu dieſem Spren⸗ gel gehörigen Kirchen haben, und ſich einzelne Ortſchaften auch nur im Allgemeinen feſtſtellen laſſen, wodurch denn nunmehr Landau ſich ver⸗ anlaßt ſieht, ungeachtet der Saalgau mit all ſeinen übrigen Kirchen unter Würzburg ſtand, ſeinem Principe untreu werdend, die Mark Flieden als drittes Glied in dem erzprieſterlichen Sprengel von Lauterbach, als derMutterkirche des Gau's Vogelsberg, heran⸗ zuziehen. Betrachten wir die Conſequenzen eines ſolchen Beweisver⸗ fahrens. Das Gebiet links der Fulda liegt in der Diöceſe Mainz, das rechts der Fulda in der Diöceſe Würzburg, folglich liegt das rechts im Grabfeld, links das in der Wetterau; die Mark Flieden liegt im Saalgau, folglich in der Diöceſe Würzburg; hier heißt es nun aber, obgleich Flieden in dem Saalgau liegt, ſo gehört es dennoch zur Mainzer Diöceſe. In ſolche Widerſprüche geräth man, wenn man die gegebenen Verhältniſſe künſtlich, dem vorausgeſetzten Princip der Drei⸗ theilung gemäß, anpaſſen will. Die Sache iſt einfach; Flieden liegt nicht im Saalgau, ſondern in dem Grabfeld und gehört als ſolches ebenſo wie Lauterbach, das nicht in der Wetterau ſondern in dem Grabfeld liegt, zur Mainzer Diöceſe. Landau geht hierbei ſo weit, daß er ſelbſt ſeine Diöceſanregiſter nicht mehr gelten läßt. So hat Friedberg vier Marken, darunter die von Nidda; um nun für ſeinen Gau die Dreizahl herauszubringen, ſo muß dieſe Mark,obgleich, wie er ſelbſt ſagt,ſich keine Gründe darbieten, dennoch zum Untergau Vogelsberg ge⸗ rechnet werden. Die urkundlichen Beweiſe, welche Landau) für ſeine Anſicht vorbringt, ſind folgende: In den Summarien Eberb⸗os ſchenkt der Graf Dito dem Kloſter in pago wetereibe bivs-c et in

¹) Müller, deutſche Stämme. 4,20 ²) Wettereiba. S. 139.