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2. Erzählungen(unterhaltende, ſchildernde, belehrende Schriften). 3. Dramen; wozu noch als Nebengruppen kämen Werke allgemein wiſſenſchaftlichen, geographiſchen und topographiſchen, ſowie techniſchen(?) Inhalts; wenn wir eine gewiſſe Anzahl von Werken aus jeder dieſer 3 Gruppen auf je eine Schülergeneration verteilen, ſo iſt hierin ſchon ein Weg zur Beſeitigung der beſtehenden Regelloſigkeit gegeben. Münch(Did. u. Meth., p. 47) läßt ſich hierüber folgendermaßen aus:„Im Uebrigen aber gilt es nicht eine allgemeine Theorie der Verteilung aufzuſtellen, ſondern für jede Schulgattung, und auch keineswegs bloß das, ſondern für jede Schülergeneration ein Ganzes und die gegenſeitige Ergänzung der Leſeſtoffe zu einem ſolchen Ganzen anzuſtreben, in welchem die verſchiedenen Rückſichten, je nach Verhältniſſen und Kräften mit dem rechten Gleichgewicht zur Geltung kommen. Hieran gerade läßt man es an unſeren höheren Schulen zu ſehr fehlen.“ In dieſen Sätzen ſind wohl die Hauptgeſichtspunkte wiedergegeben, unter denen eine Neu⸗ regelung der Lektürefrage einzuſetzen hat. Nicht mehr planlos, nicht mehr nach Gutdünken und zufälliger Vorliebe des einzelnen Lehrers ſoll der Leſeſtoff ausgeſucht werden, nicht mehr ſoll die Auswahl der zur Schullektüre beſtimmten Schriften für die einzelnen Klaſſen ohne Rückſicht auf die vorige oder folgende Klaſſe, mit jedem neuen Jahre oder Semeſter vorgenommen werden, ſondern die zu leſenden Schriftwerke ſollen für jede Schülergeneration der Anſtalt im Voraus nach einem beſtimmten Plane feſtgelegt werden. Es wäre dies gewiſſermaſſen ein mit Beginn jedes Schuljahres neu aufzuſtellender Teilkanon, an dem ſich natürlich, ſofern es ſich nicht durchführen läßt, daß ein und derſelbe Lehrer ſeine Klaſſe hinaufführt(was wohl in jeder Beziehung das Wünſchenswerteſte iſt), ſämtliche in den fortlaufenden Klaſſen unterrichtende Fachlehrer zu halten haben. Hieraus folgt nun, daß es ſich empfiehlt, beſonders an größeren Anſtalten, an denen mehrere Neuſprachler wirken, vor Beginn des neuen Schuljahres den für die mit zuſammenhängender Lektüre beginnende Schülergeneration beſtimmten Leſeſtoff in einer Fachkonferenz feſtzuſtellen und, nach Billigung des jeweiligen Leiters der Anſtalt, protokollariſch feſtzulegen. Ich glaube, bei einigem guten Willen iſt eine Einigung leicht herzuſtellen; natürlich müßte ſich dabei jeder nen in das Collegium eintretende Lehrer den Beſchlüſſen dieſer Fachkonferenz unbedingt fügen ¹). Daß auf dieſe Weiſe der jetzt herrſchenden Zerſplitter⸗ ung entſchieden geſteuert würde, liegt auf der Hand, daß aber auch bei dieſem Syſtem eine weit größere Sorgfalt bei Beſtimmung der zu leſenden Werke Platz greifen würde, iſt wohl zweifellos. Eine, leichter Hand, bei Beginn des Semeſters, nach Durchſicht des Katalogs vorgenommene Auswahl, die heute dem jüngſten Anfänger freiſteht, iſt damit ausgeſchloſſen. Daß an Anſtalten, an denen nur 1 Neuphilologe wirkt, die Lektüre⸗ liſte für jede Schülergeneration ebenſo genau zu führen iſt, iſt natürlich ²).
Als zweite Forderung iſt aufzuſtellen, daß, vorläufig wenigſtens, die Mehrzahl der auszuwählenden Werke und, was ebenſo wichtig iſt, der zu benutzenden Ausgaben(denn auch i. Bez. auf dieſe findet man hier die beſten Anhaltspunkte) ſolche ſind, die in den Liſten der Kanon⸗Kommiſſion enthalten ſind; vorerſt freilich nur für das Franzöſiſche, nach Erſcheiuen der engliſchen Liſte auch für dieſe Sprache. Die Auswahl iſt hier eine ſo reichliche, daß auch diejenigen Kollegen, die ſich nicht gern auf eine geringere Anzahl
¹) Recht beherzigenswert ſind folgende Worte, die Münch(Did. und Meth. pag. 69), freilich mit Bezug auf eine andere Disziplin ausſpricht, die aber hier ihre Stelle finden mögen:„Wünſchenswert iſt aber, daß innerhalb der einzelnen Schule eine feſte Vereinbarung für die Fachlehrer beſtehe über den Umfang des Stoffes und etwa auch über ſeine Ver⸗ teilung auf die Stufen... Ein Arbeiten der Lehrer neben⸗ oder gegeneinander(und praktiſch geht das erſtere leicht in das letztere über) iſt unentſchuldbar.“
²) Vgl. auch Müller, in Verh. des 7. Neuphil.⸗Tages, pag. 28:„Es darf in jeder Schule, in der Franzöſiſch und Engliſch gelehrt wird, die Wahl der zu leſenden Autoren weder dem Zufall, noch der Willkür des Einzelnen, ſei er noch ſo erfahren und tüchtig, überlaſſen bleiben. Es muß vielmehr in jeder Schule, für jede Klaſſe, jedes Jahr eine wohlüber⸗ legte Auswahl durch gemeinſame Beratung der Fachkollegen feſtgeſtellt, d. h. es muß ein Schulkanon für franzöſiſche und engliſche Lektüre hergeſtellt werden. Dieſer Schulkanon darf aber nicht zu einer ſtarren Feſſel, am wenigſten zu einem unverbrüchlichen Geſetz auf Jahre hinaus, ſondern muß in jedem Schuljahr neu entworfen werden, um nicht bloß den Forderungen der Stabilität gerecht zu werden, die nach einem„eiſernen Beſtand“ verlangt, ſondern ebenſo denen der Verjüngung und des wohlthätigen Wechſels.“


