Aufsatz 
De anacoluthorum usu in scriptis graecorum / von Conrector Ebhardt
Entstehung
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Kl. l. wöch. 2 St. Fortſetzung des Landſchafts⸗, Fi⸗ 3) Singen. guren⸗, Thier⸗ und Ornamentenzeichnens. Kl. IV. u. III. wöch. 1 St. Kenntniß der Noten und Derſelbe.(Pauſen, Takte und Zeitmaße; rhythmiſche und melodiſche Kl. I. b. u. Sel. wöch. 3 St. Stunde Freihand⸗Uebungen. Einübung leichter Lieder. zeichnen: Ornamente. 1 Stunde Fachzeichnen: kleine Bau⸗ Kl. Il. u. l. wöch. 1 St. Treffübungen. Die Tonlei⸗ pläne in Grundriß, Aufriß und Durchſchnitt. 1 Stunde: tern. Singen mehrſtimmiger Lieder. Linearperſpective, Schattenconſtruetion zugleich als Uebung Kl. IV., III., II., I. wöch. 1 St. Einübung mehrſtim im Austuſchen perſpectiviſch gezeichneter Gegenſtände. miger Lieder und Choräle. Presber. . Derſelbe.· Kl. I. b. u. Sel. Im Sommer 2 St., im Winter 1 St. D. Gymnaſtiſche Uebungen. Darſtellende Geometrie. Allgemeine Erklärung der Per⸗ Kl. Sel., I., II., IlI., IV. eomb. wöch. 4 St. Die ſpective und geometriſchen Projection. Feſtſtellung der Be⸗Turnübungen wurden mit allen Klaſſen nach dem vorhan⸗ griffe über Darſtellungsflächen. Die Projection des Punktes, denen Apparat vorgenommen und geleitet von

der Linien, der Flächen und Figuren auf den Flächen. An⸗ Friedemann. fang der Projeetionen der Körper. Baden und Schwimmunterricht ſämmtlicher Klaſſen unter Presber.(Anleitung und Aufſicht des Pedellen Seher.

C. Aeſthetiſche Bildung.

Es ſind der Anſtalt zur Pflege dieſer Bildung nur wenig Mittel geboten; ſie iſt auf den Geſang- und Zeichenunterricht, ſowie auf einige Schulfeſte beſchränkt. Einigen Schülern wurde im Laufe des Schuljahres die Erlaubniß zur Theilnahme am Tanzunterricht ertheilt.

Was die Ausbildung in Inſtrumentalmuſik anlangt, ſo iſt dafüͤr Gelegenheit geboten.

D. Disciplin.

Die Handhabung der Disciplin der Anſtalt iſt durch den häufigen Wechſel der Schul⸗ locale der verſchiedenen Abtheilungen ſehr erſchwert. Im Allgemeinen hat das Betragen der Schuler außerhalb der Schule zu keinen ſchweren Disciplinarſtrafen Veranlaſſung gegeben. Kleinere, meiſt aus Muthwillen entſtandene Vergehen wurden mit Arreſtſtrafen belegt, und, wo es nothwendig ſchien, die Eltern über die verhängten Strafen ihrer Kinder in Kenntniß geſetzt. Es iſt dies namentlich in Fällen geſchehen, wo nur das Zuſammenwirken des elterlichen Hauſes mit der Schule erſprießliche Erfolge für die Bildung und Erziehung haben kann. Der Umſtand, daß die Eltern der meiſten unſerer Schüler in Dillenburg wohnen, kann die Disciplin der An⸗ ſtalt außerordentlich erleichtern und foͤrdern, aber auch ſehr erſchweren, wenn die pädago giſchen Maßnahmen der Anſtalt Seitens der Eltern nicht die nöthige Unterſtützung, oder wenn ſie gar Hemmniſſe finden. In ſolchen Fällen leidet in der Regel mit der Autorität der Schule auch die des Hauſes und die Folgen ſolcher Conflicte haben die Kinder zu büßen.

E. Phyſiſches Wohl.

Gegen das Ende des Sommerſemeſters war Collaborator Friedemann genöthigt, wegen andauernden Unwohlſeins einen Urlaub zum Gebrauche einer Bade⸗ und Brunnencur von Herzog⸗ licher Landesregierung ſich zu erbitten. Indeſſen hatte dieſe Cur nicht den gehofften Erfolg; Herr Friedemann wurde, nachdem kaum das Winterſemeſter begonnen hatte, von einer ſchweren Krankheit ergriffen, an der er ein ganzes Vierteljahr darniederlag und von welcher er erſt in der