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Wir halten es für ausreichend, in den Vorträgen über deutsche Litteratur-Geschichte Proben aus den verschiedenen Zeitaltern vorzulegen, und finden in Hinsicht auf Grammatik die Forderung überspannt, dass die Schüler Formen des Gothischen und Fränkischen wissen sollen, die für die lebende Sprache keine Bedeutung haben. Will man hier andere Zweige des Unterrichts berücksichtigen, so muss man es eben so unpraktisch nennen, dass z. B. in Büchern für den Schulunterricht im Hebräischen Beziehung genommen wird auf arabisches, äthiopisches, syrisches Idiom. Dergleichen Erörterungen, so interessant sie für die Wis- senschaft selbst sind, und so willkommen sie dem tüchtigen Lehrer erscheinen, taugen nicht für die Methode des Gymuäsial- Unterrichts.
Diese Bemerkungen führen uns auf die allgemeine Frage, wie ist der linguisti- sche Rationalismus, sei er historisch-pragmatisch oder philosophisch-speculativ, in der po- sitiven Sprachwissenschaft zu brauchen. Eine vollständige Behandlung dieses Thema müsste nicht nur auf den Gymnasial-Unterricht, sondern auch auf das akademische Studium Rück- sicht nehmen; und da jener in zwei Stufen abgetheilt wird, nämlich in die Elementar- Stufe oder den Unterrichtsgang der Progymnasial-Classen und die höhere Stufe oder den Unterricht des Ober-Gymnasiums, so wäre dasselbe nach den Bedürfnissen, Zwecken undMitteln von drei Unterrichts-Stufen rücksichtlich der Methodik ins Auge zu fassen. Es unterliegt keinem Zweifel, dass der historische Pragmatismus der Sprache für alle Stufen des Unter- richts Anwendung finde, namentlich auch schon in dem Flementar-Unterrichte beachtet- werden müsse; dass dagegen, was aus der Glossologik in der besonderen Sprachlehre gebraucht werden kann, nur für die Ober-Classen des Gymnasiums, und, wie sich von selbst versteht, für den akademischen Vortrag passe; doch nach verschiedener Methode, indem der Gymnasiallehrer analytisch oder heuristisch über die Sprachgesetze rationalisiren soll, der akademische Docent dagegen die Synthesis, soweit es überhaupt auf diesem Gebiete möglich ist, zu befolgen hat.
Die positive Sprachwissenschaft ist ihrer Natur nach zunächst historisch. Es kommen also bei ihr die allgemeinen Grundsätze in Betracht, welche die Historik aufstellt, wir meinen die Gesetze der faktischen Wahrheit, der Merkwürdigkeit und des Pragmatismus. Es versteht sich von selbst, dass, um die faktische Wahrheit einer linguistischen Erschei- nung auszumitteln, die Authentie und Integrität der Urkunde, die für jene Erscheinung Quelle ist, feststehen muss, demnach die philologische Kritik auf dem Standpuncte der histo- rischen Sprachforschung unumgänglich nöthig ist. In wieweit sie für den Gymnasial-Zweck brauchbar sei, unterliegt mancherlei Bedenken- Doch kann man die niedere Kritik zur Be- urtheilung solcher Varianten, die für grammatische und lexikalische Erörterungen wichtig und für den Sinn des Schriftstellers entscheidend sind, nicht ausschliessen. Was sodann den Grundsatz der Merkwürdigkeit nach seiner Anwendung auf Sprachwissenschaftliches betrifft, so sollte man in der That die grammatischen Bücher, namentlich diejenigen, die für den Schulunterricht bestimmt sind, von einer Menge schematologischer und syntaktischer


