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Eltern der Schuͤler einen maͤßigen Beitrag leiſten zur beſondern Belohnung des Lehrers, der an Schultagen etwa eine Stunde und an Spieltagen etwa zwei Stunden die gymnaſtiſchen Uebungen ihrer Soͤhne leitete. Die Anſpruͤche eines ſolchen Leiters der Gymnaſtik auf beſondere Belohnung wuͤrden gewiß auch nur maͤßig ſeyn, weil derſelbe zugleich Lehrer der Anſtalt wäre, und ihm die gymnaſtiſchen Stunden als Lehrſtunden angerechnet wuͤrden.
2 Muͤßte ein geeigneter Spielplatz gekauft, und wenige unentbehrliche Geraͤthe angeſchaft werden. Wird aber wohl ein Staat dieſe maͤßige Ausgabe ſcheuen, die ihm eine geſunde, ſtarke, dauerhafte und gewandte Jugend ver⸗ buͤrgt?. B. Die intellectuelle oder Kopfbildung.
Die intellectuelle Bildung fordert 1) die harmoniſche Entwickelung und Kraͤftigung aller Erkenntniß⸗Anlagen, Y die Erlernung der allgemeinen noͤthi⸗ gen Kunſtübungen und Kenntniſſe, d. h. ſolcher, die zur allgemeinen Gelehrten⸗ bildung gehoͤren. In der Verwirklichung der erſten Forderung beſteht die for⸗ male Bildung, und in der Verwirklichung der zweiten die materiale. Jede da⸗ von fuͤr ſich iſt unzureichend, und nur hohe Grade von beiden verbunden geben eine tuͤchtige Kopfbildung, wie die Bildungsgeſchichte und henes Nachdenken lehrt. Denn wird die Kopfbildung allein in den Erwerb der allgemein noͤthigen Kunſtuͤbungen und Kenntniſſe geſetzt, ohne Ruͤckſicht auf Entwickelung und Staͤrkung aller Erkenntniß⸗Anlagen; ſo werden dieſelben wohl bei unausge⸗ ſetzter Wiederholung in einem gewiſſen Grade mechaniſch und buchſtaͤblich er⸗ lernt, haben aber eben ſo wenig Einfluß auf die Entwickelung des Geiſtes, wie eine unverdaute Speiſe im Magen auf die Naͤhrung des Koͤrpers. Eine ſolche Bildung zeigt die groͤßte Ungeſchicklichkeit zu allem nicht Erlernten und gaͤnzlichen Mangel des Selbſtdenkens. Sie heißt daher auch mit Recht gedaͤcht⸗ nißmaͤßig, und iſt nichts als Abrichtung, und nur geeignet fuͤr verſtandloſes


