XIII
endlich zum Entschluss, dem König von Preussen die érbliche Kaiserwürde anzubieten. Am 3. April 1849 wurde die. Kaiserdeputation in Berlin empfangen. Aber dem vierten Friedrich Wilhelm sass der Stachel der Märztage tief im Herzen. Er wollte kein Kaiser sein von Volkes Gnaden.„Das Ding, von dem wir reden— so hatte er kurz vorher an den alten Arndt geschrieben— trägt nicht das Zeichen des heiligen Kreuzes, drückt nicht den Stempel„von Gottes Gnaden“ aufs Haupt, ist keine Krone. Es ist das eiserne Halsband einer Knechtschaft, durch welches der Sohn von mehr als vierundzwanzig Regenten, Kurfürsten und Königen, das Haupt von sechszehn Millionen, der Herr des treuesten und tapfersten Heeres der Welt der Revolution zum Leibeigenen gemacht würde.“ Dazu wollte er, in seinem von mittelalterlichen Ideen erfüllten Sinn kein Deutschland ohne Osterreich, dem er neidlos die erste Stelle gönnte.„Ich bin nicht der Erste und nicht der Dritte in Deutschland, sagte er zum General Pfuel, ich bin der Zweite. Habsburg ist Kaiser, und lieber will ich dem Kaiser wieder das Waschbecken als Truchsess halten, als dass ich selbst meine Hand nach der Kaiserkrone ausstreckte.“ Friedrich Wilhelm machte die Annahme der Krone von der Zustimmung der deutschen Fürsten abhängig; damit war, da wohl die Klein-, nicht, aber die Mittelstaaten für Preussen stimmten, die Sache natürlich abgethan.„Macht— Macht! es ist doch eine merkwürdige Zeit, dass man das anbietet, was man selbst nicht hat, was man gerade sucht“— mit diesen Worten hatte der König ein vernichtendes Urteil über das Frank- furter Parlament, sein Thun und seine Krone, gefällt; das preussische Abgeordnetenhaus aber er- klärte auf Rodbertus Antrag es für wünschenswert, dass der König die Kaiserwürde annehme. Vergeblich bot Bismarck seine ganze Beredsamkeit anf, um einen Beschluss zu hintertreiben; die Bedingungen, die die Frankfurter an die Krone knüpften, schienen ihm völlig unannehmbar. Am 21. April 49 hat er eine der grössten politischen Reden gehalten, die je über seine begnadeten Lippen gekommen sind. Als die drei Hauptübel'er Frankfurter Verfassung bezeichnete er das Prinzip der Volkssouveränität, das den König zwinge, seine bisher freie Krone als Lehen von der Frankfurter Versammlung anzunehmen; die direkten Wahlen mit allgemeinem Stimmrecht, wodurch ein Niederstimmen Preussens durch die Mittel- und Kleinstaaten erfolgen werde; die jährliche Be- willigung des Budgets, wodurch zufällige Kammermajoritäten in die Lage kämen, durch Nichtbe- willigung die Staatsmaschine in jedem Augenblick zum Stillstehen zu bringen. Zum Schlusse sagte er:„Die Frankfurter Krone mag sehr glänzend sein, aber das Gold, welches dem Glanze Wahrheit verleiht, soll erst durch das Einschmelzen der preussischen Krone gewonnen werden, und ich habe kein Vertrauen, dass der Umguss mit der Form dieser Verfassung gelingen werde“.
Am 27. April 1849 wurde das Abgeordnetenhaus, das auf seiner Forderung bestand, auf- gelöst. Auch in der neuen, nach dem Dreiklassensystem und durch öffentliche Stimmabgabe ge- wählten Kammer, die im August zwecks Revision der Verfassung vom 5. Dezember 48 zusammen- trat, wahrte Bismarck seinen preussisch-partikularistischen Standpunkt. In der Sitzung vom 6. September liess die Regierung durch ihren Kommissar, den Generallentnant von Radowitz, die Aktenstücke vorlegen, die sich auf die seit der Ablehnung der Kaiserkrone von Preussen in der deutschen Frage gethanen Schritte bezogen. Sie betrafen teils den der österreichischen Regierung gemachten Vorschlag einer Union zwischen dem Deutschen Bund und Gesamtösterreich, teils das im Mai 49 zwischen Preussen, Sachsen und Hannover, von beiden letzteren allerdings mit Vorbe-


