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der König dem Drängen seines Volkes nach, und so ists gekommen, dass er die grossen Fragen, die jedermann das Herz bewegten, doch nur zum Teil gelöst hat. Friedrich Wilhelm berief durch qas Patent vom 3. Februar 1847 die von seinem Vater an Stelle der durch die Bundesakte von 1815 versprochenen landständischen Verfassung 1823 errichteten Provinzialstände der acht preussischen Provinzen als Vereinigten Landtag nach Berlin. Aus einer Herrenkurie oder Ersten Kammer und einer Dreiständekurie oder Abgeordnetenhaus bestehend, konnte dieser Landtag, dem in der Ge- setzgebung nur eine beratende Stimme zustand, auf den Namen eines Parlamentes in modernem Sinne nur ganz entfernten Anspruch machen. Beweis dafür die Worte, die der König bei der Eröffnung am 11. April zu seinen Ständen sprach:„Es drängt Mich zu der feierlichen Erklärung: qass es keiner Macht der Erde je gelingen soll, Mich zu bewegen, das natürliche, gerade bei uns qurch seine innere Wahrheit so mächtig machende Verhältnis zwischen Fürst und Volk in ein konventionelles, konstitutionelles zu wandeln, und dass Ich es nun und nimmer zugeben werde, dass sich zwischen unseren Herrgott im Himmel und dieses Land ein beschriebenes Blatt, gleich- sam als eine zweite Vorsehung eindränge, um uns mit seinen Paragraphen zu regieren, und durch sie die alte heilige Treue zu ersetzen.“
In diesem Landtage nun sass Otto von Bismarck-Schönhausen— so nannte er sich, seit er den alten Stammsitz als Eigentum besass— an Stelle des erkrankten Herrn von Brauchitsch als Vertreter der Ritterschaft des Kreises Jerichow. Er kam durchaus nicht als ein Mann der Regierung nach Berlin, im Gegenteil, er dachte liberal, wenn auch nicht in dem landläufigen Sinne, ja man kann sagen, in der Tiefe seiner Seele schlummerten republikanische Ideen. Bald aber voll- zog sich in ihm eine Wandlung. Zum ersten Male traten hier dem werdenden, durch die Schule der Erfahrung, des Lebens und der Geschichte, gegangenen Staatsmanne die Zeitdoktrinen und der Prinzipienkultus fremdartig entgegen; umgekehrt erregte er durch seinen naiven Prin- zipienmangel, durch seine Gleichgültigkeit gegenüber der Rechtsfrage des Landtags nach dem Umfang seiner Befugnisse, durch seine Abneigung gegen die undeutsche Franzosen- und Polen- schwärmerei, durch sein entschiedenes Eintreten für die volle Souveränität des Königtums und durch andre, den herrschenden Meinungen widersprechende Anschauungen den Zorn der Mehrheit, der preussischen Landboten. So ward er, wesentlich durch die Gegner, zur Regierung hinge- drängt; er wurde, wie er im Januar 1871 zu Jules Fabre sagte, konservativ oder besser autoritär. Nachdem Bismarck am 15. Mai zum ersten Male zu einer kurzen Bemerkung das Wort ergriffen hatte, erhob er sich zwei Tags später, um der Meinung des Abgeordneten von Saucken zu wider- sprechen, als sei die Erhebung des preussischen Volks.im Jahre 1813 nicht eine Folge des Hasses gegen die fremden Bedrücker, sondern eine Wirkung der Gesetzgebung von 1807, wodurch die bis dahin isolierte Regierung Fühlung mit dem Volk genommen habe.„Ich fühle mich ge- drungen, sagte er, dem zu widersprechen, Was auf der Tribüne sowohl, als ausserhalb dieses Saales, so oft laut geworden ist, als von Ansprüchen auf Verfassung die Eede war: als ob die Bewegung des Volkes von 1813 andern Gründen zugeschrieben werden müsste, und es eines andern Motivs bedurft hätte, als der Schmach, dass Fremde in unserm Lande geboten. Es heisst, meines Er- achtens, der Nationalehre einen schlechten Dienst erweisen, wenn man annimmt, dass die Misshand- lung und Erniedrigung, die die Preussen qurch einen fremden Gewalthaber erlitten, nicht hin- reichend gewesen seien, ihr Blut in Wallung zu bringen und durch den Hass gegen die Fremd-


