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lernen und ausführen, und glaube ich auch dem ausgebildeten Turner zur gleichmäßigen Fort⸗ bildung und Krafterhaltung die Benutzung dieſer Rollen recht empfehlen zu können.“
Die Erfindung dieſes Rollen- und Hebelwerkes iſt als ein höchſt ſchäͤtzbarer Fortſchritt in der Turnkunſt zu betrachten, weil durch ihre Benutzung, als eigentliche Vorübungen zum Geräthturnen, die Freiübungen aus ihrer bisher untergeordneten Stellung herausgeführt und zu einem neuen Zweig der Turnkunſt umgeſchaffen werden.*)
Aber nicht durch Einführung von Vorübungen, wie ſie im Vorangehenden dargeſtellt wurden, werden die Erfolge des gymnaſtiſchen Unterrichtes ſich günſtiger geſtalten, ſondern auch nach Beſeitigung anderer Schwierigkeiten, die ſich der gedeihlichen Entwickelung des Turnens an unſeren höheren Schulen entgegenſtellen.
Dieſe beſtehen vor Allem: erſtens in dem Mangel an gehörig qualificirten Turnlehrern; zweitens in der Beſchränkung der gymnaſtiſchen Uebungen auf den Sommer und drittens in der zu großen Anzahl der Turnenden.
Dieſe Punkte in Kürze zu beleuchten, ſei noch die Schlußaufgabe dieſes Aufſatzes.
Was den Mangel an qualificirten Turnlehrern betrifft, ſo bedarf es eines Beweiſes für die Nothwendigkeit derſelben wohl nicht; auch glauben wir, daß ſchon den Anforderungen ge⸗ nügt ſei, wenn jede Anſtalt nur einen Turulehrer beſitzt, obſchon es immer wünſchenswerth bleibt, daß bei Hinderungsfällen des einzigen Turnlehrers dieſer Unterrichtszweig keinen Ein⸗ trag erleide. Um ſo nachdrücklicher jedoch muß hervorgehoben werden, daß es für die richtige Auffaſſung des Verhältniſſes, in welchem der Turnunterricht zu der ganzen geiſtigen und ſitt— lichen Erziehung der Jugend ſteht, es durchaus geboten iſt, wiſſenſchaftlich gebildeten, dem Gremium des Collegiums angehörenden, nicht aber bloß techniſch gebildeten, vielleicht auch noch außerhalb der Schule ſtehenden Lehrern die Ertheilung dieſes Unterrichtes anzuvertrauen. Soll der Turnunterricht ein weſentliches Moment der Erziehung ſein, ſo muß er zugleich erzieheriſch wirken; und dieß kann er in der Regel nur in den Händen derer, denen Erziehung Beruf iſt. Es iſt jedoch nicht genug, daß der Turnlehrer ein in dem Collegium ſtehender Lehrer ſei; er muß auch in dem Unterrichte, den er leiten ſoll, ſelbſt erfahren ſein, muß die Geſetze kennen, nach denen derſelbe zweckmäßig zu ertheilen iſt, muß überhaupt in dieſem Fache, wie in jedem anderen, das er lehrt, ſich die nöthige Bildung(neben eigener praktiſcher Fähigkeit und Fertig— keit bis zu einem gewiſſen Grade auch Kenntniſſe in der Anatomie, Phyſiologie, Geſchichte und Syſtematik der Gymnaſtik) verſchafft haben und ſich durch eine abzulegende Prüfung darüber ausweiſen. Hierzu müſſen die Seminarien für Volksſchullehrer ſo gut wie die für Gymnaſtal— lehrer vorbilden. Ob eigene Turnlehrerbildungsanſtalten, wie deren ſchon einige beſtehen**), dieß eher zu thun im Stande ſeien oder nicht, bleibe hier unerörtert.
*) Eine Zeichnung dieſes Apparates, ſowie Erläuterungen zu den denſelben zu Grunde liegenden Principien befinden ſich am Ende dieſer Abhandlung.
**) Von deutſchen Regierungeu haben die preußiſche, ſächſiſche und die deſſauiſche bereits eigene Turnlehrer⸗ bildungsanſtalten eingerichtet; die würtembergiſche bereitet ein Gleiches vor. Für Wien iſt zur Errichtung einer Lehr⸗ und Bildungsanſtalt für Turnlehrer und Turnlehrerinen von der niederöſterreichiſchen Statt⸗ halterei die Erlaubniß ertheilt worden. 8
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