27 D. Disciplin.
Harte Strafen bleiben, als der weiblichen Erziehung unangemeſſen, ſelbſtredend von unſerer Anſtalt ausgeſchloſſen. Strenge Regelmäßigkeit, Ordnung und Pünktlichkeit in dem Schulleben, ſo⸗ wie möglichſt unausgeſetzte Beaufſichtigung, verhüten großentheils das Unrechte, und etwaige Stö⸗ rungen werden durch raſches, einheitliches Auftreten der Lehrer beſeitigt. So iſt überhaupt ſelten eine Strafe nöthig.
Jedoch erkennen wir die Mitwirkung der Eltern auch bei der Schulerzikhung in ihrer ganzen Wichtigkeit an, und ſuchen den Verkehr mit denſelben durch die mannigfaltigſten Mittel zu befördern.
Finden wir es geboten, über Karaktereigenthümlichkeiten oder Fehler eines Kindes nähere Aus⸗ kunft zu ſuchen, ſo beſpricht ſich der Unterzeichnete mit den Eltern, oder es wird in der wöchentlichen Disciplinarkonferenz einer der Lehrer oder Lehrerinnen damit beauftragt, ſowie wir anderntheils ſtets erbötig ſind, mündliche Mittheilungen entgegenzunehmen. Schriftlich verkehren wir mit den Eltern auf folgende Weiſe:
1) Halbjährlich durch ausführlichen Bericht über Fortſchritt und Leiſtung in jedem einzelnen Unterrichtsfache u. ſ. w.
2) Monatlich über Fleiß und Betragen der Schülerinnen von Kl. I., II. u. III.— Bei nur viertel- oder halbjährlichen Berichten liegt die Möglichkeit nahe, daß, wo etwa Zurückgehen eines Kindes Statt findet, das Eingreifen der Eltern zu ſpät kommt.
3) Wöchentlich über Ordnung, Fleiß und Betragen der Schülerinnen in Kl. IV. V. VI. VII. VIII. u. IX. Bei dem leicht beweglichen Gemüthe jüngerer Kinder erſcheint eine Friſt auch von 4 Wochen bedenklich. Oft hilft ein tadelndes, ermahnendes oder freundliches Wort der Eltern zur rechten Zeit mehr als alle Schulſtrafen, und die Schule muß alſo gerade für die bildſamſte Zeit des jugendlichen Karakters die ununterbrochne Mitwirkung des Eltern⸗ hauſes wünſchen und beanſpruchen.
4) Täglich durch Arbeitsbücher, welche die Kinder unter Kontrolle der Lehrer ſelbſt führen, und die ſo eingerichtet ſind, daß auf jeder Seite links die Aufgabe und rechts die Ablieferungs⸗ zeit ſteht. Die Eltern erſehen alſo aus dieſen Büchern, Was die Kinder zu arbeiten haben und auf Wann, und können den häuslichen Fleiß leichter kontrolliren und regeln.
Damit indeß dieſer Zweck vollſtändig erreicht werde, bitten wir die verehrten Eltern, ſich die wöchentlichen Cenſuren jeden Samſtag, und die Arbeitsbücher täglich nach dem Schluſſe des Nachmittagsunterichtes vorzeigen zu laſſen.
Auch möge hier die Bemerkung Platz finden, daß wir ſämtliche Cenſuren eigentlich nicht als Belohnung oder Strafe, ſondern als Mittheilungen der Schule an das Elternhaus betrachten. Es wird die Bemühungen der Schule um das Wohl der ihr anvertrauten Kinder we⸗ ſentlich fördern, wenn ſich auch die Eltern dieſer Anſicht anſchließen.
E. Phyſiſches Wohl.
Der Geſundheitszuſtand von Lehrern und Schülern war im allgemeinen befriedigend. Nur Frl. Wimy wurde durch zunehmende Kränklichkeit zuweilen an Ausübung ihres Amtes behindert, und ver⸗ ließ auf ärztliches Anrathen zum allgemeinen Bedauern der Lehrer und Schülerinnen die Anſtalt
4*


