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Schulnachrichten.
I. Lehrverfaſſung der hoͤheren Töchterſchule.
A. Lehrercollegium.
Der Beſtand des Lehrerperſonals iſt gegenwärtig folgender: 1) Dr. Fricke, Rektor und erſter Lehrer*). 2) Chun, Reallehrer. 3) Menk, Lehrer. 4) Pulch, Lehrer. 5) Schmitt, Lehrer. 6) Frl. Marande, Lehrerin der franzöſiſchen Sprache. 7) Frl. Marc, Lehrerin der engliſchen Sprache. 8) Frl. Weilbächer, Lehrerin der franzöſiſchen Sprache. 9) Frau Scheuer, Induſtrielehrerin
10) Frau Pfarrer Wiſſenbach, Zeichenlehrerin. G bülfslohreriunen.
Den evangeliſche Religionsunterricht in den vier oberen Klaſſen ertheilt Herr Pfarrer Köhler.
Fräulein Marande verſieht interimiſtiſch die Stelle der Fr[l. Wimy, welche am Schluſſe der Herbſtferien krankheitshalber ihre Entlaſſung nahm. Weitere Veränderungen ſind im Laufe des Schuljahres nicht vorgekommen.
B. Unterricht.
1. Allgemeines.
Die höhere Töchterſchule zu Wiesbaden hat die Aufgabe, den Bewohnern der Stadt Gelegen⸗ heit zu vollſtändiger geiſtiger Ausbildung ihrer Töchter zu bieten. Deshalb erſtreckt ſich der Unter⸗ richt, indem er mit dem ſchulpflichtigen Alter beginnt, bis zum 15. und 16. Jahre, und umfaßt alle Gegenſtande, welche der allgemeinen Bildung und dem praktiſchen Leben dienen. Bei dem ſtets wachſenden Verkehre Wiesbadens mit Fremden glauben wir hierbei neben der allgemeinen Bildung, ein Hauptgewicht auf richtigen Gebrauch der Mutterſprache und auf möglichſte Gewandtheit in der franzöſiſchen und engliſchen Sprache legen zu müſſen. Es iſt demgemäß Grundſatz, daß neben den übrigen Lehrern und Lehrererinnen ſtets eine geborene Franzöſin und Engländerin an der Anſtalt wirkt.
*) Da ſich, namentlich für die Lehrerinnen. eine Rangordnung in der Töchterſchule nicht wohl beſtimmen läßt, ſo ſind die Namen alphabetiſch geordnet.


