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Bei jeder Aufnahme iſt ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Anſtalt ſowie ein Impf⸗ reſp. Revaccinationsſchein vorzulegen.
Das Schulgeld beträgt für die Klaſſen V und IV jährlich 100 Mark, für die Klaſſen III-I jährlich 130 Mark, zahlbar vierteljährlich praenumerando an die Stadtkaſſe zu Weil⸗ burg. Sonſtige Abgaben werden nicht erhoben.
Ein Penſionat iſt mit der Anſtalt nicht verbunden. Penſionen bei Familien der Stadt ſind von jährlich ca. 600 Mk. an zu haben. Bei der Wahl einer Penſion iſt der Direktor vorher zu befragen, auch iſt derſelbe zur Nachweiſung von betreffenden Adreſſen gern bereit. Die auswärtigen Schüler ſind in ihren Wohnungen der ſtändigen Kontrolle ihrer Ordinarien ſowie des Direktors unterworfen.
Das neue Schuljahr 1907/08 beginnt Dienstag, den 9. April, 8 Uhr morgens. Zur Aufnahme auf Grund von Zeugniſſen iſt der Direktor in ſeiner Amtswohnung täglich bereit; die Aufnahme⸗Prüfungen finden Montag, den 8. April im Klaſſenzimmer der III ſtatt, für die Klaſſen III— I von 9 ½ Uhr vormittags, für IV und V von 3 Uhr nachmit⸗ tags ab. Anmeldungen zu dieſen Prüfungen ſind vor dem 6. April zu bewirken.
H. Matzat, Direktor.


