Aufsatz 
Über den volkswirtschaftlichen Unterricht
Entstehung
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Schulbücher für 1885/86. (Alle Búcher müssen gut gebunden sein und, wenn neu angeschafft, in neuester Auflage gekauft werden. Die Classiker ohne Anmerkungen.)

Kohler, biblische Geschichte(Ev.) 2-V. Dlötz, Nouvelle Grammaire... II und I. Kalb, Spruchbuch(Ev.).... IV.III. Plota, Uebg. z. Erlerng. d. frz. Syntax. II.

Pbol(Ev.)...... 1I1.I Sohneider, Grammaire allemande. Ausl.-Klasse Kanig, Handb. d. Religion(Kath.) IIII Plôtz, Lectures choisies.... IV, III, Ausl.-Kl. (ir. Katech. d. Bist. Limburg(Kath.) III. Sonnenburg, Elementargrammatik. III-I, Ausl.-Kl. (ir. Bibl. Gesch. v. Schuster(Kath.) III. Schneider, Englisches Lesebuch. III, Ausl.-Kl. Fichel der Frankfurter Rektoren. 3. Daniel, Leitfaden der Geographie V-IV. Miederhold, Welt des Kindes.. 2. Daniel, Lehrbuch der Geographie III-II, Ausl.-Kl. Paldamus, Deutsches Lesebuch. 1. Cauer, Geschichtstabellen... V.I.

Topf u. Paulsick, Deutsches Leseb. VIIII, Ausl.-Kl. WMolh, Lehrbuch der Geschichte. IIe-I.

Engeuien, Leitfaden.... lIII. Becker und Paul, Aufgaben... 2-II², Ausl.-Kl. (urke, Schulgrammatil u. Ubungsb. Ausl.-Klasse Kamblyh, Geometrie... IV-II.

Bardey*, Aufgaben a. d. Arithmetik III-I, Ausl.-Kl. Schlömilch, logarithmische Tafeln. II-I.

Perthes, lateinische Formenlehre. VI und V. Derlhes, lat. Lesebuch VI und V.. VI und V.

Perthes, lat. Vokab. VI. und V... VI und V. V Schilling, Naturgeschichte... IV.II. Ostermann. Lat. Ubungsbuch.. IV-II. Füdorf, Grundriss der Chemie.. IIi und I. Moisziseig, Lat. Schulgrammatik. IIII. Rohrich, Handelswissenschaft.. IHI. II' und II. I. Hoche, Lateinisches Lesebuch.. II und I. Borchardt, Wechselordnung... H. II' und H. I. Cesar, de bello Gallico.... IV und III. Lilthauer, Handelsgesetzbuch.. I. II' und II. I.

PDlotz, Pranz. Elementargrammatik V. Schauenburg u. Tork, Schulgesangb. VII. Dlote, Franz. Syntax u. Formenlehre IV, III, Ausl.-Kl. Sering, Chorbuch.... 1Wl.

II. Verfügungen der Behörden von allgemeinerem Interesse.

1. Das Kuratorium der höheren Schulen teilt unter dem 9. April 1884 mit, es liege in der Absicht der städtischen Schulbehörden, zur weiteren Förderung der Turn- und Bewegungsspiele für die Knaben- schulen während des Sommersemesters 1884 regelmässige Spielstunden einzuführen, und giebt die für die Linrichtung derselben in Aussicht genommenen Bestimmungen an.

2. Das Königl. Provinzial-Schulkollegium übersendet unter dem 25. April 1884 mit Beziehung auf die über die Einführung einer neuen Ferienordnung für die höheren Schulen seines Amtsbereichs erstatteten Berichte, auf welche es thunlichst Rücksicht genommen habe, die von dem Herrn Unterrichtsminister am 29. März 1884 genehmigte Ferienordnung, wonach für die höheren Schulen des Regierungsbezirks Wies- baden zu Ostern 2 ½, zu Pfingsten 1, im Sommer vom 15. August ab 5, Weihnachten 2 Wochen Perien stattfinden sollen.

3. Das Kuratorium teilt unter dem 7. Mai 1884 mit, dass als allgemeiner Spielplatz für die Turn- spiele der südlich zunächst der Stadt liegende ungefähr 10 Morgen haltende Teil des Altarackers an der Eschenheimer Landstrasse dienen solle. Für die Wöhlerschule, aus welcher sich aus den Klassen VI bis I 179 Schüler zur Teilnahme gemeldet hatten, sei der Mittwoch Nachmittag bestimmt. Die Aufsicht führen die Herren Oberlehrer Schlimbach und Tack.

4. Das Kuratorium übersendet am 16. Mai 1884 eine Instruktion des Stadtarztes in Betreff des Wasser- trinkens bei den Turnspielen.

5. Das Königl. Provinzial-Schulkollegium ordnet am 20. Mai 1884 in Folge Ermächtigung des Herrn Unterrichtsministers an, dass mit Rücksicht auf die Dispositionen, welche viele der Familien hierselbst bereits für die bisher ortsübliche Zeit der Sommerferien getroffen hätten, die Ferienordnung vom 25. April 1884 an den Frankfurter höheren Schulen erst von den Weihnachtsferien 1884 ab in Kraft treten solle.

6. Das Kuratorium verfügt unter dem 21. Mai 1884:Da es erforderlich erscheint zur Verhütung von Unglücksfällen, wie dieselben an verschiedenen Orten vorgekommen sind, dafür Sorge zu tragen, dass bei Feuers- oder sonstiger Gefahr eine rasche Entleerung der Schulgebäude stattfinde, so werden die Herren Schuldirigenten ersucht, unverzüglich geeignete Anordnungen zu treffen, welche für den Notfall ein rasches und geordnetes Verlassen der Schulgebäude seitens der Schuler und Schülerinnen sicher stellen. Die Be-