Aufsatz 
Über den volkswirtschaftlichen Unterricht
Entstehung
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2.(Mittlere Vorschulklassc.) a) Freiübungen: Grundstellung, Stellung mit Fussschluss, Zehenstand, Fusswippen, Vor-, Rück-, Seitschrittstellungen, halbes Kniebeugen, halbes Knie- wippen, Beinspringen vorwärts, rückwärts, seitwärts; Vor-, Rückbeugen und Drehen des Rumpfes; Heben und Schwingen der Arme; Vor-, Rückbeugen und Drehen des Kopfes; der gewöhnliche und der Zehengang, Gehen mit Schlagen; Laufen, Hüpfen und Springen an und von Ort(vorwärts); ¼ und ½ Drehungen. b) Ordnungsübungen: Bildung einer Stirn-, einer Flankenreihe, das Richten, Bildung eines Zuges, Öffnen des Zuges und der Reihen, die Staffelung einer oder mehrerer Linien von Paaren, Umbildung der Linie zu einer Säule von Paaren und umgekehrt, Windungen der Flankenreihe. c) Übungen mit (Hand-) Geräten: Langes Schwungseil(Obersteigen, Überspringen, Durchlaufen, Hüpfen im Seil); Ballwerfen und Ballfangen. d) Ubungen an Geräten: Springen an den Springpfeilern, Übungen im Stehen und im Gehen(Gehen mit Nachstellen und gewöhnliches Gehen) auf den Schwebestangen, UÜbungen im Liegehang und im Liegestütz an den senkrechten Stangen, den Tauen, den Schrägstangen, dem Reck. e) Spiele.

5.(Untere Vorschulklasse.) Gelegentl. Spiele. Einfache Ballspiele; alsdann aus Fröbels Schule: Die Wassermühle(Das Stampfen in der Mühle etc.), Der Bauer(Wollt ihr wissen, wie der Bauer etc.), Nachahmungsspiel(Wenn die Kinder artig sind etc.). Ausserdem Lauf- spiele: Katze und Maus, Haschen(Zeck), Kauerhaschen(Hockzeck). Weitere Spiele sind der Wahl des Lehrers überlassen. Siehe: Guts Muths, Spiele zur Ubung und Erholung des Körpers und des Geistes.

b) Chorgesang. Die stimmbegabten Schüler der Klassen IV bis Iübten, in zwei Ab- teilungen: Chor A und B geteilt, im Sommersemester je 2 Stunden. Im Wintersemester bestand nur eine Abteilung: Chor A. 2 St. Eingeübt wurden: Choräle, ein-, zwei-, drei- und vierstimmige Volkslieder und Gesänge geistlichen und weltlichen Inhalts. Schauen- burg und Erk, Schulgesangbuch und Sering's Chorbuch wurden gebraucht. Morin.

Der Unterricht im Turnen und Singen ist nicht fakultativ. Über ersteren bestimmt, die Ordnung vom 31. März 1882:Der Unterricht im Turnen ist für alle Schüler obliga- torisch. Befreiung davon hat der Direktor auf Grund ärztlichen Zeugnisses, in der Regel nur auf die Dauer eines Halbjahres, zu erteilen. Die Schule hat darauf Bedacht zu nehmen, dass jeder Schüler wöchentlich zwei Turnstunden hat und über letzteren:Der Unter- richt im Singen ist für die zwei untersten Klassen(Sexta und Quinta) mit je 2 wöchent- lichen Stunden obligatorisch; Befreiung davon hat der Direktor auf Grund ärztlichen Zeug- nisses, in der Regel nur auf die Dauer eines Semesters, zu erteilen; diese erstreckt sich jedoch nicht auf den die theoretischen Elementarkenntnisse enthaltenden Teil des Unter- richts. Auch in den Klassen von Quarta an aufwärts sind die Schüler zur Teilnahme an dem von der Schule dargebotenen Gesangunterrichte verpflichtet; doch hat der Direktor diejenigen Schüler von der Teilnahme zu befreien, deren Eltern auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses um die Dispensation nachsuchen oder deren Mangel an Befähigung zum Singen von dem Gesanglehrer konstatiert wird.