Aufsatz 
Über den volkswirtschaftlichen Unterricht
Entstehung
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des Handwerks und der Industrie. Titel VI, der von den Innungen, Titel VII, der von den gewerblichen Arbeiten handelt, lehren eine Reihe von Verhältnissen kennen, die dem Aussen- stehenden sonst fremd, dem Uneingeweihten gleichgültig sind, und mit deren Kenntnis sich sofort das lebhafteste Interesse verbindet. Der Schutz der Arbeiter gegen Übervorteilung und Gefahr, die Fürsorge namentlich für die jugendlichen Arbeiter, für ihre Gesundheit, ihre Sittlichkeit, ihre allgemeine und technische Ausbildung, die Pflege der wirtschaftlichen und industriellen Interessen durch den engen Zusammenschluss der Gewerbegenossen, die Stellung der Fabrikinspektoren, die Haftpflicht, die Kranken- und Unfallversicherung: welch' eine Fülle älterer und moderner Schöpfungen, voll anregender Wirkung auf Geist und Gemüt, des Schülers, dem sich ein Einblick in dieselbe eröffnet! Der Lehrer wird nicht, verfehlen, im Zusammenhange mit den Gesetzesbestimmungen seine Zuhörer auf praktisch durchge- führte Wohlfahrtseinrichtungen musterhafter Art an verschiedenen Orten hinzuweisen, ja, wenn sich die Gelegenheit dazu findet, mit ihnen wirtschaftliche Ausflüge zu unternehmen, ihnen durch Autopsie ein Bild von der Administration grosser Fabriken zu verschaffen und dabei zugleich manchen Fabrikationsbetrieb, der beim Unterricht zur Sprache gekommen, 2z. B. den Eisenguss, das Spinnen, Weben und Drucken, die Papierbereitung u. s. w. vor Augen zu führen ¹).

Einen wichtigen Abschnitt bildet natürlich das Patentgesetz, der Schutz der Muster, der Marken, des Urheberrechts überhaupt; daran knüpft sich eine Vergleichung mit dem französischen und nordamerikanischen Patentierungsverfahren, ähnlich wie das Fabrikinspek- torat zu einer Parallele mit der ähnlichen Institution in England und der Schweiz, oder wie das Münzwesen des deutschen Reichs zu einer solchen mit ésterreich und Frankreich Anlass giebt.

Wer die Einzelheiten aller dieser volkswirtschaftlichen Dinge kennt, weiss es zu be- urteilen, welch' ein ergiebiger Stoff des Nachdenkens und der sachlichen Belehrung darin enthalten ist. Auf Schritt und Tritt begegnen uns neue Anschauungen, unzählige Bezeichnungen wollen erklärt sein, und hier handelt es sich nicht um weitläufige Definitionen ausreichend verständlicher Begriffe, sondern um ein wirkliches Wachstum des Geistes und eine Vertiefung in die reale Welt.

Die anderen Disciplinen müssen den Unterricht vielfach ergänzen und beleben; in erster Reihe die Geschichtswissenschaft. Die neuen Innungen versteht nur, wer eine lebendige Vorstel- lung von dem Zunftwesen früherer Jahrhunderte besitzt; das moderne Steuerwesen weist auf den Zollverein, auf die Regalien des Mittelalters, auf die Handelsmonopole der neueren Zeit zurück. Bei Darstellung der landwirtschaftlichen Betriebssysteme kommen wir auf die Drei- felderwirtschaft der Römer und der Germanen, und manche Notiz der Geschichtsschreiber, manche Stelle in alten Gesetzen oder Urkunden, die wir zur Sprache bringen, gewinnt einen überraschenden Sinn und Zusammenhang.

Was insbesondere den Abschnitt von der Urproquktion betrifft, so müssen hier vor- zugsweise die Naturwissenschaften zur Hülfe herangezogen werden, und der Lehrer der

¹) Auch hier sei eine Reminiscenz aus der Revolutionszeit gestattet. Der französische Konvent dekre- tierte am 27. Brumaire des Jahres III(17. November 1794), Bulletin no 465, chap. 4, art. 9: On les(les Glèves) conduira quelquefois dans les manufactures et les ateliers ou l'on prépare des marchandises d'une consommation commune, afin que cette vue leur donne quelque idée des avantages de l'industrie humaine et éveille en eux le goùt des arts utiles.