Aufsatz 
Über den volkswirtschaftlichen Unterricht
Entstehung
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gefordert wurde¹), sodass endlich der Convent durch Dekret vom 25. Februar 1795 in gan⸗z Frankreich die Errichtung von Centralschulen mit reichem Lehrkörper, darunter mit je einem Professeur d'économie politique et de législation, verfügte*): eine Anordnung, die bis in die Zeiten des Konsulats massgebend blieb ³).

Die Gesetzeskunde ist, wie L. Mittenzwey) ganz richtig findet, ein dankbarer Unter- richtsgegenstand; sie fesselt das Interesse und führt zu einem Eingehen in Details, welche den behandelten Gegenstand erst zum lebensvollen Bilde gestalten.

Einige Beispiele sind hier wohl am Platze.

In den Abschnitt vom Verkehr gehört vornehmlich das Bank-, das Transport, das Zoll- wesen. An der Hand des Bankgesetzes vom Jahre 1875 und amtlicher Reglements, Z. B. der Reichsbank und der Frankfurter Bank, wird nun die Bedeutung und der Geschäftsbetrieb der Banken überhaupt, der Notenbanken und der Reichsbank insbesondere, die Organisation der letzteren, die Vertretung des Reichs und der Anteilseigner, die Kontrolle, die Gewinn- berechnung, die Eventualität der Aufhebung und dergleichen mehr, eingehend dargethan, auch der Verwaltungsbericht über ein oder das andere Geschäftsjahr zur Vergleichung heran- gezogen.

Kommen wir zur Besprechung des Eisenbahnwesens, so bildet das Verfahren bei Ver- staatlichung der Bahnen, die Behandlung der Aktien und der Prioritäten, die Berechnung der Rente u. s. w. ein lehrreiches Thema der Besprechung; wir lernen die Garantiegesetze des Jahres 1882, die Vorschriften über die Verwendung der UÜberschüsse, über die Zusammen- setzung und Zuständigkeit der Landes- und der Bezirkseisenbahnräte, kennen und belehren uns, soweit das Material vorliegt, über das Ergebnis der Massregel.

Beim Zollwesen gehen wir auf historischem Wege von der finanziellen Bedeutung der Gebühren, der direkten und indirekten Steuern aus, verschaffen uns mit Hülfe des Reichs-, auch wohl des Staats- und Kommunal-Etats, eine Ubersicht der öffentlichen Ausgaben und Einnahmen, verknüpfen damit die einschlägigen Momente der Verfassung und der Behörden- organisation und gelangen endlich zur Darstellung unseres neuen Zolltarifs, indem wir an einzelnen Positionen desselben, unter Benutzung der amtlichen Motive, diesen und jenen Produktionszweig oder Warenverkehr des näheren erörtern. In ähnlicher Weise besprechen wir die fünf Verbrauchssteuern, namentlich das Tabakssteuergesetz, und dringen endlich durch Analyse eines einzelnen Handelstraktats, z. B. des deutsch-österreichischen Vertrages und der ihn erläuternden Denkschrift, in das Wesen der Handelsverträge ein.

Ein weiteres Beispiel sei dem Gewerbewesen entnommen. Hier bietet dieGewerbe- ordnung für das deutsche Reich eine natürliche Einführung in das ganze äussere Getriebe

¹) Zum ersten Male von Condorcet in seinem grossen Berichte vom 20. April 1792(Ilist. parlamen- taire de la révolution française, T. 22. p. 194. 197. 199. 200), dann in seinem Geiste von Lanthenas, Talleyrand, Robespierre.

²) 7 Ventôse, an III: Bulletin des lois de la république française, no 670.

³) Vgl. Bulletin no 1216, 3 Brumaire an IV(25. Oct. 1795); no 1488, II Floréal an X(1. Mai 1802). Eine sehr korrekte Darstellung der französischen Unterrichtsgesetzgebung während der Revolutionszeit. giebt B. E. Heinzig im Programm des Gymnasiums und der Realschule I. O. zu Plauen i. V. 1876.

4) In seinem dankenswerten Buche: Gesetzeskunde, zur Selbstbelehrung für Laien und zum unter- richtlichen Gebrauche. Leipzig 1883.