gutes Lehrmittel für die Schule, ein Compendium aus Schlossers Weltgeschichte z. B. ein gutes Schulgeschichtsbuch wäre.
Wer die Theorieen einer Wissenschaft philosophisch zu begründen strebt, wer wie Rau, toscher, Schäffle, Wagner eine neue Grundlegung der politischen Okonomie versucht, geht natürlich von der Definition der Begriffe aus, obwohl allzuscharfe Distinktionen selbst auf dieser Höhe der Forschung besser vermieden werden. So äussert sich z. B. Wagner gleich im Anfange seiner„Grundlegung“ ¹) gegen eine Uberschätzung der Wichtigkeit des formalen Ausgangspunktes:„ob der ‚bedürftige Mensch“ oder ,die Bedürfnisse des Menschen’ oder ‚die bedürftige Natur des Menschen“, macht doch einen ganz unwesentlichen Unterschied.“ Wenn aber irgendwo, so gehen gewiss hier Wissenschaft und Schule in ihren Aufgaben weit auseinander. Wo den Schüler ein so reicher Wissens- und Denkstoff erwartet, da sollte er mit der Zergliederung von Begriffen aufgehalten werden, die ihm von vorn herein ge- läufig sind und ziemlich genau der Vorstellung entsprechen, welche er mit den dafür ge- brauchten Worten zu verbinden gewohnt ist? Wir haben es mit der propädeutischen Ein- führung des Schülers in die Wissenschaft zu thun, und diese kann nur der Eintritt in medias res sein.
„Erörterung der Gesetze!“ Hier giebt nun ein jeder das zum besten, was ihm nach seinem wirtschaftlichen Parteistandpunkt als feststehendes Gesetz gilt, und um den An- fänger vollends zu verwirren, wird er auf 20— 30 Seiten auch noch mit den Systemen an- derer Parteien oder berühmter Theoretiker bekannt gemacht und hierbei in je kürzeren, desto flacheren Auseinandersetzungen über Malthus, Ricardo, List oder die Gegner der Stab gebrochen.
Geschieht denn dies übrigens im Geiste der wahren Wissenschaft? Sind die wirtschaft- lichen Gesetze wirklich so bündig und klar, dass man sie„schwarz auf weiss getrost nach Hause tragen kann“? Hören wir die Männer, welche in unseren Tagen diese Studien vertreten.
„Es gehört zu den schwierigsten Aufgaben,“ sagt Kleinwächter ²),„die Gesetze zu er- forschen, denen das geistige Leben des Menschen unterliegt(und die wirtschaftliche Thaätig- keit bildet einen Teil dieses geistigen Lebens), und wir dürfen uns daher nicht wundern, wenn die betreffenden Wissenschaften und darunter auch unsere Disciplin von einer Kenntnis dieser Gesetze noch so unendlich weit entfernt sind.“
Was vir heute in der Nationalökonomie als Gesetze bezeichnen, erkennt Gustav Cohn ³) nur als Gesetze der Wahrscheinlichkeit, nicht als Gesetze der Nothwendigkeit, und er be- kämpft vor allem die Annahme, als ob die Prinzipien der Nationalökonomie zwingende Naturgesetze seien, gleich denen der physischen Welt.
In seiner„Notwendigen Reform der Volkswirtschaftslehre“ ⁴) stellt John K. Ingram den Satz auf,„die fälschliche Zurückführung der Mannigfaltigkeiten des wirtschaftlichen Le- bens auf angeblich einfache Gesetze müsse beseitigt werden“; und Scheel bezeichnet es einleitend in scharfen Worten als einen falschen Anschein, den man der jungen Disciplin
¹) Lehrbuch der politischen Okonomie I. S. 4. Anm.
²) Die Nationalökonomie als Wissenschaft, Berlin 1882, S. 29.
²¹) Ueber die Bedeutung der Nationalökonomie, Berlin 1869, S. 10. 14 ¹) Uebersetzt und eingeleitet von H. v. Scheel, Jena 1879, S. 31.


