dass ein etwa vorhandenes Übermass von Stunden keine Abweisung der gegenwärtigen Forderung rechtfertigen, sondern nur eine erneute Prüfung des ganzen Schulplanes erforder- lich machen dürfte.“
Jannasch dagegen will eine solche Behandlung des Gegenstandes, dass dadurch der Schüler nicht mehr als bisher belastet werde; und dies führt ihn auf das methodische Gebiet, das uns hier vor allem interessiert. Er fordert die historische Behandlungsweise, d. h. also die Aufnahme des volkswirtschaftlichen Lehrstoffs in den Geschichtsunterricht. Er weist auf die Erfindung der Dampfmaschine, der Eisenbahn, auf die damit zusammenhängende Ent- wicklung der Eisen- und Baumwollenindustrie, auf deren Krisen und ihre Folgen hin, „Vorgänge von weittragendster kulturpolitischer Bedeutung“, die zum Teil„ungleich tiefer und schneidiger“, als selbst die Ereignisse der Jahre 1492, 1517, 1789, 1813,„in die Ent- wicklung der einzelnen Völker wie der gesamten Menschheit eingegriffen haben“ und„mit. der gleichen, ja vielleicht mit mehr Berechtigung als Ausgangspunkte neuer historischer Epochen zu betrachen sind“. Andererseits erinnert er an geschichtliche Momente, wie den Unabhängigkeitskrieg der Vereinigten Staaten, die Kontinentalsperre, den deutschen Zoll- verein, deren Verständnis auf nationalökonomischen Voraussetzungen beruht. Weitere volks- wirtschaftliche Thatsachen, wie z. B. die Geschichte und Entwicklung der Bodenkultur, die Ausbildung des gewerblichen Lebens der Völker würde sich dem Schüler sehr leicht in Ver- bindung mit dem kulturgeschichtlichen Unterricht vorführen lassen.
Ein solcher Unterricht„darf aber— sofern er etwas nützen soll— nicht nur gelegent- lich, je nach persönlichen Neigungen oder nach Gutdünken der Lehrer erteilt, sondern er soll methodisch nach bestimmten Grundsätzen dociert und dieser Forderung bei Aufstellung des Lehrplans Rechnung getragen werden“.
Dieser Forderung freilich, die mir der Kernpunkt seines Vortrages zu sein scheint, hätte Herr Jannasch selbst durch ganz positive Vorschläge genügen sollen, wenn er mit, seinen Anregungen einen praktischen Zweck erreichen wollte. Da er dies nicht gethan, er- klärte denn auch die Kommission in ihrer fünften These„die Frage, ob und wie eine zu- sammenhängende und lehrplanmässige Erörterung der wichtigsten Gesetze und Vorgänge im Völkerleben in der Schule stattfinden solle, als noch nicht spruchreif“. Nur ist nicht erkenn- bar, warum sie dennoch in ihrer letzten These entscheidet:„Was die Methode des volks- wirtschaftlichen Unterrichts betrifft, so ist die historische allen andern vorzuziehen“(der Vortrag hatte ihr nur noch die analytische gegenübergestellt).
Die Forderung Jannaschs und die von ihm gewünschte historische Methode ist aber aus zwei Gründen unausführbar: 1. weil der Geschichtsunterricht für die geforderte Aus- dehnung keinen Raum hat, 2. weil den Schülern damit trotzdem keine Volkswirtschaftslehre geboten wird.
Der preussische Lehrplan für höhere Schulen stellt dem Geschichtsunterricht die Auf- gabe, dass der Schüler mit den epochemachenden Begebenheiten der Weltgeschichte und den darin durch ihre Bedeutung hervorragendsten Persönlichkeiten, vorzugsweise mit der grie- chischen, römischen und vaterländischen Geschichte bekannt werde. Ein jeder Lehrer, dem diese Aufgabe obliegt, weiss, welche Schwierigkeiten der Gegenstand, trotz jener massvollen Beschränkung, doch noch bereitet; wie soll es gelingen, denselben vollends in obigem Sinne zu erweitern? Wir können nicht allein keine Volkswirtschaftsgeschichte, sondern auch keine


