I. Abschnitt.„Die Wissenschaft.“
1. Kapitel. Lehrt die Wissenschaft vom Staate die Republik?
Die Sozialdemokratie behauptet, auf„politischem Gebiet“ lehre die Wissenschaft die Republik.
Offenbar könnte die Wissenschaft dieses Ergebnis auf einem doppelten Wege erreicht haben: auf theoretischem, d. h. also im Staatsrecht und der allgemeinen Politik bzw. Philosophie, sowie auf praktischem, d. h. in der Geschichte. Betrachten wir zunächst. wohin der theoretische Weg die Wissenschaft geführt hat. ¹)
Die ältesten Kulturstaaten, von denen wir Kunde haben, China, Assyrien, Babylonien, Agypten, kennen nur Monarchien. Diesem Sachverhalt entspricht denn auch ihr Staatsbewuſstsein und diesem ihre Staatswissenschaft, insofern man überhaupt dort von einer solchen reden kann; die Priesterstaaten der alten Welt, die Theo- kratie Israels, sind noch weiter von der Republik entfernt. Unter den antiken Lehrern der Staatswissenschaft giebt es meines Wissens nur 3 selbständige Denker, welche sich über die Verfassungsfrage nachweislich ausgelassen haben: Sokrates, Plato und Aristo- teles. Sokrates ist der Meinung, daſs den Kundigen, den Sach- verständigen die Herrschaft gebühre; der gute Herrscher müsse gleichsam ein„Hirt der Völker“ sein, die glücklich zu machen er bestrebt sein müsse. Plato's Lehre ist durchaus aristokratisch und transscendent, er hat ein ethisch-politisches Ideal, an welches die Hierarchie des Mittelalters sich anlehnen konnte. Aristoteles erkennt drei Staatsformen als gesund und gut an: Monarchie, Aristokratie und gemäſsigte Demokratie; er lehrt, jede von diesen
¹) Vgl. Bluntschli, Gesch. des allg. Staatsrechts.


