Aufsatz 
Ist eine Philosophie der Geschichte wissenschaftlich erforderlich bezw. möglich? / von Karl Fischer
Entstehung
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Lediglich aus einem ſolchen Prinzip kann Mut und Vertrauen erwachſen, daß die mehr oder minder hypothetiſche Konſtruktion wirkliche Erkenntnis iſt. Daß dieſer Zeitpunkt aber noch fern iſt, wird auch Kaftan nicht bezweifeln. Ich bin aber auch darin mit ihm einverſtanden, wenn er dieſe geſchichtsphiloſophiſche Arbeit für eine Notwendigkeit erklärt. ¹) Er ſagt mit Recht, daß die Geſell⸗ ſchaft jenes höheren Wiſſens nicht entraten könne.Wie ihre Lage, ſagt er, zu einer gegebenen Zeit nicht zuletzt auf den in ihr wirkſamen Ideen von Gott und der Welt beruht, ſo vermag ſie ſich auch ohne einen ſolchen für wahr erkannten und allgemein giltigen Ideenkreis nicht weiter zu entwickeln. Auf ihn führt ſich ſchließlich die Ordnung aller Verhältniſſe in der Geſellſchaft ſelbſt zurück, und je nachdem wie er ſich geſtaltet, wird das Heil und der Fortſchritt der geſchichtlichen Entwicklung in ganz verſchiedener Richtung geſucht. Es iſt unwiderleglich, daß mit dem Zuſammen⸗ bruch des Glaubens und der Sitte auch der der geſellſchaftlichen Ordnung verknüpft iſt. Wo aber jene fallen und dieſe ſich auflöſt, kann der Staat nur noch als eine leere Form daſtehen, welche über kurz oder lang zerſchlagen wird. Staat und Geſellſchaft bedürfen alſo jenes höheren Wiſſens und ſeiner Pflege. Und deshalb beſteht dieſe Notwendigkeit auch für den Einzelnen.Sie iſt, ſo ſchließt Kaftan dieſe Betrachtung, für ihn vorhanden nicht wie die intellektuelle Nötigung, eine gegebene Thatſache anzuerkennen oder einem mathematiſchen Satz zuzuſtimmen, ſondern in der Form, in welcher überhaupt Nötigung auf dem Gebiet der inneren Freiheit vorhanden iſt: als Pflicht, die daraus erwächſt, daß der Einzelne nicht ohne das Ganze iſt.

Zum Schluß faſſe ich noch einmal die vorläufig gewonnenen Ergebniſſe kurz zuſammen, welche ich zur Erörterung ſtelle.

Die Geſchichte iſt die Wiſſenſchaft vom Leben und Wirken der Menſchen in Staat und Geſellſchaft, ſoweit ſie dies durch glaubwürdige Zeugniſſe feſtſtellen und im Zuſammenhang erfaſſen kann, und die Kunſt, dieſe Ergebniſſe auf Grund hiſtoriſcher event. individueller Wertbeurteilung angemeſſen darzuſtellen.

1) a. a. O. S. 500 f.

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