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mit der Schule nicht gut ſtand, geht aus der Eingabe hervor, welche der Rektor W. Sebaſtian Egelſee und der Lehrer Dan. Piſtor im Dezember 1611 an den Grafen richteten. In dieſer bitten die genannten darum, da der 3. Lehrer als Pfarrer nach Herborn berufen wäre und es ſich befinde,„daß die Schüler⸗ knaben,— deren doch ziemlich wenig geweſen, füglich ohne einiges Verſäumen ihres Studierens von zweien können informiert werden,“ da ferner ihr Einkommen gering ſei, die 3. Stelle unbeſetzt zu laſſen und ihnen die Funktionen und Einkünfte derſelben zu übertragen. Der Beſcheid darauf fehlt. Vielleicht hängt damit ein Aktenſtück zuſammen, welches, aus dem Jahre 1612 ſtammend, ein Verzeichnis giebt„der Knaben, ſo zu Dillenburg in die Schule gehen könnten und ſollten,— aber draußen behalten werden und auf den Gaſſen umherlaufen und alles Böſe thun und treiben.“ Folgen 23 Namen. Die 3. Lehrerſtelle war jedenfalls nicht eingezogen worden, denn aus mehreren Aktenſtücken geht hervor, daß im Jahre 1614 Bernhard Rhoding 3. Lehrer war, aber als die Peſt ausbrach ſeine Stelle verließ und ohne Erlaubnis des Grafen eine Pfarrei im Weſterwald übernahm, ſodaß, wie ſeine Kollegen klagen, ſie allein die Schule bedient hätten.„Uns auch bei den Begräbniſſen, wie uns gebühret hat, mit dem Geſäng und ſonſten eingeſtellt, und obwohl die Frequenz oder Anzahl der Schüler nicht ſo groß geweſen, als ſonſten, haben wir doch unſere Zeit und Stunde gehalten.“ Deshalb bitten ſie um„das halbe Stipendium tertii praeceptoris.“(Beſcheid unbekannt.)
Der 30jährige Krieg hatte begonnen, die Not und Unbotmäßigkeit an vielen Orten zugenommen. Etwa 1629 klagt der Oberſchulmeiſter Joh. Bernh. Gotsleben, daß er das Schülergeld nicht mehr ordentlich erhalten könne, von einigen erhalte er nur einen Teil, und auch den nur mit großer Mühe, andere hielten ihre Kinder zu Hauſe, wann gezahlt werden ſolle, und ſo machten ſie es alle Vierteljahre. Auch der Bürgermeiſter habe es ſo gemacht, und da er jenem„ein freundliches Brieflein“ ſchickte, empfing er nur Spott⸗ und Schimpfworte; der Schultheiß und andere hervorragende Bürger ließen ebenſo ihre Kinder „in allen Bubenſtücken, ſonderlich aber in Gartendiebereien“ herumlaufen und zu den Zahlzeiten 8, 14 oder mehr Tage die Schule verſäumen.„Summa es kommt dahin, daß bald ein jeder hier zu Dillenburg an dem Schulmeiſter gedenkt Ritter zu werden.“ Schicke man einen Schüler nach einem anderen aus, der fehle, ſo werde dieſer mit Schlägen und Steinwürfen hinausgejagt. Deshalb bittet er jetzt um Abſtellung dieſer Uebel und Auszahlung des Schulgelds durch den Grafen.(Beſcheid fehlt.)
Die Zeiten wurden ſchlimmer. Im Januar 1631 wird berichtet, daß durch das„jüngſte Dillen⸗ burger Sterben und andere Angelegenheiten“ die Schule ſo zuſammengeſchmolzen ſei, daß ſie den Geſang in der Kirche nicht mehr halten konnte. Deshalb wird beſtimmt, daß junge Bürger ſich im Chor nieder⸗ ſetzen und den Geſang unterſtützen ſollten.(Alles Einzelne habe ich bei der entſetzlichen Schrift dieſes Stücks nicht entziffern können.) Daß die 1. und 2. Lehrſtelle auch während dieſer ſchweren Zeiten beſetzt war, geht aus den Vokationen hervor, die 3. aber iſt jedenfalls vor dem Jahre 1635 eingegangen. Im Winter 1634/5 waren die Schulräume„von der Wache, Soldaten und anderen verjagten Leuten einge⸗ nommen,“ ſodaß der Rektor im Hauſe des Rentmeiſters unterrichtete. Als nun der Rektor in das Haus des„Hofmeiſters“ gegangen war, ſo kamen die Knaben nicht mehr in die Schule; auch unterſagte der Geiſtliche dem Rektor den Beſuch der Kirche,„damit ſich niemand ſcheuete.“ Deshalb ſei er mit des „Herrn Hofmeiſters Kindern“ eine Zeit lang weggegangen. Vermutlich handelt es ſich dabei um die Furcht vor Anſteckung. Jedenfalls haben die Dillenburger dann eine Klage gegen den Rektor erhoben, wogegen dieſer bei dem Grafen vorſtellig wird, der ihm dann auch beim Abgang Herbſt 1635 ein gutes Zeugnis ausſtellte. Darauf verſtummen die Akten, bis im Jahre 1676(31/7) die Dillenburger Geiſtlichen und der Schulvorſtand um die Anſtellung eines 3. Lehrers bei dem Grafen vorſtellig werden, da die Stadt ſowohl an Knaben als Mägdger“ ſtark zugenommen hätte. Eine Anſtellung ſcheint auch nach dieſem An⸗ trag nicht erfolgt zu ſein.(Soweit die Akten reden, iſt dies vielmehr erſt 1774 geſchehen.) Nun ſchweigen die Akten völlig bis zum Jahre 1730, in welchem Jahr eine Beſoldungsfrage des 2. Lehrers, der von jetzt an das Dienſtprädikat Konrektor führt, verhandelt wird. Wiederum vergehen 27 Jahre bis die Akten von dem Leben der Schule Kenntnis geben. Im Auguſt 1757 verfügte die Landesregierung, wie es ſcheint aus eigenem Antriebe, daß für die beſten Leiſtungen im Schreiben 4 fl. Prämien an Schüler der 3. Klaſſe gezahlt werden ſollen. Dies machte dem Lehrer desſelben Mut, die Regierung um Anſchaffung„Berliniſcher oder Sächſiſcher Vorſchriften“ zu bitten, da viele Schüler zu arm ſeien, ſich ſelbſt Schreibvorſchriften anzu⸗ ſchaffen, welchem Geſuch ſogleich entſprochen wurde. Zehn Jahre ſpäter wurden auf Anraten desſelben


