handeln“.„Es ſoll der Alphabetariis ein Latein(wie mans nenne) den Lectionariis aber ein Proverbium oder Gnome zuſamt dem hinzugeſetzten Deutſchen alle Tage— vom Präceptor vorgeſchrieben und aus⸗ wendig zu lernen aufgegeben werden“. Insbeſondere ſollen die Jungen zu einer guten Handſchrift ange— halten werden. Aber nicht bloß in litteris, ſondern auch in guten Sitten, ordentlicher Kleidung, Haltung — mit Hüte abziehen— und Sauberkeit ſind ſie zu fördern. Zum Schluß wird dem Rektor die Aufſicht beim Geſang und Muſicieren, auch in der Kirche, auf ſein vielfaches Anſuchen abgenommen und dem Unter⸗ ſchulmeiſter übertragen, damit er um ſo mehr ſich der Leitung der Schule annehmen könne.
Aus einem Protokoll vom 29/3 1583 geht hervor, daß die Lieſerungen für die Stipendiaten von den Hofbedienſteten nicht regelmäßig, genießbar und vollſtändig geliefert wurden, ſo daß der Tiſchgeber ſich des weiteren weigerte.
Bei Gelegenheit neuer Anſtellungen wurden die Gehaltsſätze durch Beſtallungsurkunde vom 22/2 1587 dahin geordnet, daß der Rektor 90 fl. und 16 Albus jährlich von jedem ſeiner Schüler, der Unterſchulmeiſter aus der Rentei 42 fl., aus der Kirchenkaſſe 9 fl., ſowie für Katechiſieren und Predigen auf den Filialen Fruchtlieferungen, alles zuſammen 60 fl. erhielt. Das Einkommen des Tertius belief ſich, wie bemerkt, auf 50 fl. Seit 1591 erhielt der 2. Lehrer aus den Kapellen Donsbach und Sechshelden noch je 6 fl.
Oberſchulmeiſter wurden nach Joh. Nobis 1582 Jod. Naun, 1584 Gottfr. Kappes, 1588 Werner Scheffer, 1593 Juſtus Eyershauſen, 1594 Nik. Herchen, 1597 Hch. Gutberleth.
In das Ende der 80er(2) Jahre fällt ein Erlaß, im Original vom Grafen Johann ſelbſt ſtark durchkorrigiert und von ihm unterſchrieben, der auf die Zuſtände der Anſtalt kein günſtiges Licht wirft. Nachdem der Graf ſein äußerſtes Bedauern ausgeſprochen, daß die Schule ihren früheren Ruf geſchädigt habe, erklärt er ſeinerſeits alles thun zu wollen, um ſie wieder auf die frühere Höhe zu bringen. Zunächſt ruft er das Gewiſſen des Ministerii und der Lehrer an, allen Fleiß auf die Hebung der Schule zu wenden. Sein Tadel wendet ſich ſodann darauf, daß man ſich„der Knaben ſehr ſchlechtlich annimmt“ und „dieſelben zu keiner Sauberkeit und Reinlichkeit Leibs und der Kleidung anhält“; ſchmutzig, zerlumpt, nackt und bloß, daß man ſich ſchämeu müſſe, liefen ſie auf den Straßen herum, ſpielten, ſchrieen und trieben allen Mutwillen; ſo wenig Disciplin hätten ſie, daß ſie ſich ſchamlos entblößten und öffentlich ihre Not⸗ durft verrichteten.. Ihre Pronuntiation wie ihre Schrift ſei gleich nachläſſig, zur Gottesfurcht würden ſie nicht mehr angehalten. Die Methode des Unterrichts bezeichnet der Graf dahin, daß man ſich nicht darum kümmere„die Sachen in das Hirn, Hertz und Hände“ zu bringen, daß ſie Luſt und Liebe hätten, ſondern nur„in die Ohren, den Mund und das Gedächtnis, gleich den Atzeln, Dolen, Raben und anderen Vögeln, ſo man ſchwatzen und pfeifen lernt, bringe.“ Zu einer ordentlichen Verwendung ihrer Zeit zu Studium und ſonſtiger nützlicher Thätigkeit werde ihnen nicht verholfen. Die Lehrer kümmerten ſich nicht darum, daß ſie die Predigt ordentlich aufſchrieben, noch weniger repetierten ſie ſie mit ihnen, oder präparierten ſie vorher zu derſelben. In der Kirche würde ſchlecht und nachläſſig geſungen. Es gehe die Klage, daß die Lehrer hart und unbeſcheiden mit ihren Schülern verfahren, ſodaß welche vom Studium abgegangen, oder auch„wohl ins Papſttum gelaufen“ ſeien. Nicht bloß die Schüler, ſondern auch die Lehrer kämen nicht pünktlich zur Schule, oft kämen ſie ½ Stunde zu ſpät und hätten auch in den Stunden„ein groß aus⸗ und einlaufen.“ Neben dem Mittwoch machten die Jungen„2 oder mehr Spieltage in der Woche,“ ſodaß von regelmäßigen Studien keine Rede mehr ſein könne. Sodann klagt der Graf,„daß die Schulmeiſter des Zechens und Panskatirens zu Tag und Nacht nun eine Zeit her faſt ſehr und dermaßen befliſſen, als ob ſie daraus ein Handwerk machen wollten.“ Hernach klagten ſie über„Mangel der Beſoldung“ und vernachläſſigten ihre Studien.
Der Einfluß dieſes gräflichen Erlaſſes zeigt ſich ſehr ſtark an dem chronologiſch folgenden Akten⸗ ſtück. Da dieſes vom Jahre 1593 datirt iſt, ſo wird man bezweifeln müſſen, ob jener Erlaß noch in die 80er Jahre fällt. Es ſind dies, wie auf der Rückſeite angegeben iſt, die„leges der Schulordnung“, auf welche der neue Rektor Juſtus Eyershauſen verpflichtet worden iſt. Nachdem er durch die gräflichen Kom⸗ miſſäre über die einzelnen Beſtimmungen informiert war, hat er ſich zur Einhaltung derſelben auf der Rück⸗ ſeite am 22/2 93 verpflichtet..
Zunächſt geht daraus hervor, daß die Schule jetzt einen geiſtlichen Inſpektor, den Dillenburger Pfarrer Zepper hatte. Die Schulordnung iſt in einem nichts weniger als klaſſiſchen Latein mit einer an einzelnen Stellen kaum entzifferbaren Schrift, wohl von Zeppers Hand, auf einen großen Bogen durchgeſchrieben.


