Aufsatz 
Zur Geschichte der Anstalt / K. Fischer
Entstehung
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Weſtfalen war ſchon früher in Dillenburg, zunächſt neben Joſt Hoen als Lehrer der jungen Grafen, thätig geweſen, denn nach einer handſchriftlichen Notiz des um die Naſſauiſche Geſchichte hochverdienten, ver⸗ ſtorbenen Pfarrers Vogel 1540 hatte er ſchon über ſeinen Gehalt von 3 ½ Jahren quittiert. Da er ſchon 1539 unter den Dillenburger Geiſtlichen genannt wird, die Urkunden aber von Meiſter Joſt als Lehrer ſchweigen, ſo wurde er wohrſcheinlich bei deſſen Uebergang zum geiſtlichen Amt ſein Nachfolger. Jedenfalls iſt er der urkundlich zuerſt genannte Oberſchulmeiſter, oder Rektor, und zwar, wie aus der 2. Urkunde hervorgeht, mindeſtens ſeit 1540. Es iſt derſelbe, welcher anderweit als Antonius Burenſis bezeichnet wird; ſein Tod fällt in das Jahr 1556, nachdem er bereits früher von der Schule abgegangen und Sekretär des Grafen geworden war.

In der gedachten Beſtallung des Johannes von Biedenkopf findet ſich eine ausführlichere Dienſt⸗ inſtruktion als in der 1. Urkunde; es wird namentlich ausdrücklich hervorgehoben, daß er auchtreulich und beſtes Fleißes lateiniſch lernen und unterweiſen ſoll. Sein Gehalt wird auf 32 Redergulden feſt⸗ geſetzt. Zur Wohnung wird ihmein Kammer und Stüfflein daran auf der Pforte nach Siegen ange⸗ wieſen. Sein Dienſt ſoll von Oſtern zu Oſtern gehen und die beiderſeitige Kündigungsfriſt eine viertel⸗ jährige ſein.

Die 3. in der Reihe dieſer Urkunden iſt die Beſtallung des vorhergenannten zumSchulmeiſter anno 1551. Da ſie beinahe denſelben Wortlaut hat wie die erſte, Johannes aber ſchon 10 Jahre vorher Unterſchulmeiſter war, ſo iſt zu folgern, daß Schulmeiſter hier vielleicht auch ſo in der älteſten Urkunde mit Oberſchulmeiſter gleichbedeutend iſt. Als Wohnung erhielt erdie neu gemachte Stuf und Kammer daran auf der Pfarrkirche zu Dillenburg, daneben auch allernächſt ein ander Stuben zu den Knaben gebauet. Jetzt alſo hat die Schule die beſonderen Räume, welche in der 1. Urkunde in Ausſicht geſtellt waren. Sie befanden ſich demnach in einem, wohl dem oberen Teile der Kirche. Sein Gehalt ſtieg auf 50 Reder⸗ gulden, außerdem erhielt er vierteljährig von jedem Knaben 4 Albus, d. h. jährlich von 6 Knaben 1 fl.

Eine genauere Betrachtung der Urkunde von 1540 zeigt, daß 1551 als Unterſchulmeiſter für Johannes v. B. Adam Schweitzer von Liebenſcheid berufen wurde, der nunmehr dem Johannes ebenſo unterſtellt wurde wie dieſer 1540 dem Anton Stöffer; ſein Amtsantritt war auf Pfingſten feſtgeſetzt, wie die überſchriebene Korrektur zeigt. Nachdem der Oberſchulmeiſter Johannes 1565 vom Grafen Johann dem Aelteren mit einem Garten beſchenkt worden war, erhielt er 1566 eine Zulage von 20 fl., ſodaß ſein Gehalt nunmehr 70 fl betrug. Allein dies Gehalt war nicht zureichend, und ſo klagt er 18/7. 1575 in einer Eingabe an den Grafen, daß er die 35 Jahre, welche er nun an der Schule zu D. geweſen, ſein und ſeiner verſtorbenen FrauPatrimonium verthan und Schulden dazu habe, ſo daß er jetzt um Gehalts⸗ erhöhung oder um die Verleihung der Pfarrei Ferndorf bitten müſſe. Dies iſt für die Geſchichte der Schule in beinahe 3 Jahrhunderten vorbildlich geworden.

Daß die Schule zu D. bald einigen Ruf hatte, geht aus dem Aufnahmegeſuch hervor, welches 1555 ein Herr von Plettenberg an den Grafen ſtellte.

Was die Organiſation der Schule angeht, ſo iſt darüber eine genaue Auskunft nicht mehr zu geben, wohl aber geht aus der gräfl. Beſtallung bezw. Gehaltserhöhung vom Jahre 1566 für Johannes v. B. hervor, daß erin lateiniſch und anderen Sprachen unterrichten ſolle. Daß mit den anderen Sprachen zunächſt nur Griechiſch und Hebräiſch gemeint ſein kann, bedarf keiner Begründung.

Was das Stipendienweſen der Schule angeht, ſo haben wir erſt Ende der 70er Jahre darüber urkundlichen Ausweis. Univerſitätsſtipendien für Theologie Studierende dagegen ſind bereits für 1541 für Marburg und Wittenberg nachgewieſen; die Anfänger in den Studien erhielten gewöhnlich 12 fl, ſpäter bekamen ſie 24 flaus den geiſtlichen Kirchengefällen. Aus einer Urkunde vom November 1578, welche von 3 Räten des Grafen ausgeſtellt iſt, geht hervor, daß im Sommer 77 der Graf die Anordnung getroffen hatte, 12 Knaben, die zum Studieren tauglich waren, auf der Dillenburger Schule aus der gräflichen Hofhaltung daſelbſt zu unterhalten. Nachdem nun die Hofhaltung nach Geldern verlegt war, trafen die gräflichen Räte die Anordnung, daß in Zukunft wenigſtens 8 Knaben zu den studliis ſollten unterhalten und dazu vom Hofe verſehen werden: Mit 1 Ctr. Butter, 3 Meſten Salz, 1 Malter Erbſen und 9 Meſten Linſen, 2 Meſten Hafer und 2 Meſten Weizenmehl. Ferner wöchentlichaus dem Viehhof 4 Maß Milch und 7 Pfund Speck. Sodann 1 Malter Rüben, 9 Ohm oder 1 ½ FuderDrank für den Winter; jährliches Brennholzungefährlich 5 Wagen; ferner ſollen ſie einen Garten in der Marbach, der genauer bezeichnet iſt, haben,allerhand Gemüs drin zu ziehen. Aus einem Vermächtnis ſollen