Aufsatz 
Zur Beantwortung der Frage: Wer hat die Jungend zu erziehen?
Entstehung
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gefunden werden, die, aller Sitte und Ordnung feind, nur ihrem eigenen augenblicklichen böſen Gelüſte folgend, an ſolch wüſtem Treiben Gefallen haben.

Manche Ihrer Kinder kommen allerdings öfters nicht zur beſtimmten Zeit aus der Schule nach Hauſe, ſondern vielleicht eine oder auch zwei Stunden ſpäter: ſie haben zur Strafe unter Aufſicht in der Schule bleiben müſſen. Achten Sie es nicht gering, wenn dies öfters vorfällt; laſſen Sie Ihre Kinder ſich nicht daran gewöhnen, dieDableibſtunde zu beſuchen; es verliert ſonſt dieſe Strafe ihre Wirkung. Fragen ſie Ihre Kinder, warum ihnen die Strafe zuerkannt worden ſei; manchmal werden Sie die richtige, manchmal auch ich habe mich oben darüber ausgeſprochen nicht ganz die richtige Antwort erhalten. Sollten Sie das Letztere vermuthen, ſo iſt es gut, wenn Sie zu uns kommen und ſich genauer unterrichten. Jedenfalls werden Sie dem Kinde dann auch noch wenigſtens ein Wort der Ermahnung zu ſagen haben.

Bei Ihrer Erkundigung werden Sie finden, daß der Grund der Strafe entweder im ungehörigen Betragen oder im Mangel an Fleiß und Aufmerkſamkeit lag. Was den erſteren Grund betrifft, ſo könnte der Zweifel aufgeworfen werden, ob für Muthwillen oder eine freche AÄußerung gerade das Dableiben die geeignete Strafe ſei. Früherhin hätte man bei ſolchen Fällen eine andere, ſchneller und manchmal kräftiger wirkende Strafe gewählt. Aber unſere allzuzarte Zeit will von ſolchen obgleich ſie manchmal auch jetzt noch unvermeidlich ſind nicht mehr viel wiſſen, und ſo haben wir denn häufig, wo wir ſehen, daß bloße Ermahnung nicht genügt, auch für Unarten kaum ein anderes Strafmittel als das angegebene. In dieſem Falle wird es ganz beſonders häufig vorkommen, daß der Geſtrafte die Schuld auf Andere ſchiebt. Wie nun auch der Vorfall geweſen ſei, es läßt ſich dem Knaben zweierlei ſagen, erſtens: Laſſe dich nicht von Andern verführen, und zweitens: Sorge, daß du dich im Ganzen ſo verhältſt, daß man eine ſolche Unart dir gar nicht zutrauen kann.

Mögen Sie übrigens niemals den ſtrafbaren Muthwillen Ihrer Söhne leichthin entſchuldigen wollen, etwa mit dem Worte, das wir bei ſolchen Veranlaſſungen ſchon gehört haben:Muthwillig ſind ja alle Kinder. Auch wir wünſchen, daß die Jugend friſch und munter und fröhlich ſei, aber es darf ſich eben die Munterkeit nicht zur unrechten Zeit und nicht am unrechten Orte und nicht in unrechter Weiſe äußern.

Der zweite Fall, der nämlich, daß Mangel an Fleiß oder Aufmerkſamkeit der Grund der Strafe iſt, wird der häufigere ſein. Unſere Schule gibt den Schülern häusliche Arbeiten auf. Sie thut es nicht im Uebermaße; ſie will die Knaben nicht erdrücken mit Schularbeiten; das wäre ver⸗ derblich. Es ſoll ja die Schule, ſo wie auch ſpäter der Beruf, nicht den ganzen Menſchen in An⸗ ſpruch nehmen. Die Kinder müſſen auch Zeit haben zur Erholung, Zeit, unſchuldigen und bilden⸗ den Liebhabereien nachzugehen,*) namentlich aber Zeit, auch der Familie zu leben und ihre Pflichten gegen dieſe zu erfüllen. Aber einige Zeit außer der Schule ſollen ſie auch der Vorbereitung, der Durcharbeitung, der Uebung, der Anwendung des Gelernten widmen. Zu dieſem Zwecke geben wir ihnen die Aufgaben. Wenn eine ſolche Aufgabe von einem vielleicht im Denken etwas langſamen Schüler nicht verſtanden und darum unrichtig gelöſt wird, ſo iſt, ſobald man nur ſieht, daß der Knabe Fleiß darauf verwandt habe, eine Strafe nicht am Platze. Wohl aber, wenn die Fehler aus fortgeſetzter Unachtſamkeit herrühren oder wenn die Arbeit gar nicht geliefert wird.

*) S. Progr. der mittleren Bürgerſchule von 1864.