Aufsatz 
Zur Beantwortung der Frage: Wer hat die Jungend zu erziehen?
Entstehung
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zwar geſagt, die Geiſtlichen wünſchten es; aber bei näherer Erkundigung fand ſich wenigſtens in den meiſten Fällen, daß dieſe Meinung auf einem Mißverſtändniſſe beruhte. Was thaten denn in der Regel auch die Knaben dabei? Sie richteten ihre Aufmerkſamkeit auf Außerlichkeiten, darauf, wie die Konfirmanden gekleidet waren, wie ſie kamen und gingen, ſich ſtellten oder ſetzten; einen Gewinn hatten ſie nicht davon. Auch wegen Konfirmationsprüfungen(die übrigens meiſt zu einer ſolchen Tageszeit fallen, daß es Schülern möglich iſt, nach beendigter Schule ſie zu beſuchen) verſäumten wohl ſolche Knaben, die ihre eigene Konfirmation für das nächſtfolgende Jahr erwarteten.

Angeſichts dieſer Mißſtände hat denn nun nach dem Vorgange einer andern hieſigen Schule die unſrige Folgendes beſchloſſen:

l. Keinem Schüler wird Erlaubniß ertheilt, der Konfirmation oder Konfirmationsprüfung beizuwohnen, die der ſeinigen vorausgeht.

2. Nur Geſchwiſtern wird die Erlaubniß, der Konfirmation beizuwohnen, durch den Klaſſen⸗ lehrer ertheilt. Andere Verwandtſchaftsgrade werden in der Regel nicht berückſichtigt, und kann hier

3. nur in beſonderen Fällen und unter Zuſtimmung des Dirigenten die Erlaubniß ertheilt werden.

Wenn es oben heißt:Die Erlaubniß wird ertheilt, ſo iſt natürlich dabei vorausgeſetzt, daß zuvor dieſe Erlaubniß eingeholt werde, daß alſo nicht Kinder ohne Weiteres aus der Schule gelaſſen und von den Eltern nachträglich mit dem Beiwohnen der Konfirmation entſchuldigt werden.

Die obigen Beſtimmungen haben wir in vorigem Jahre, als die Konfirmationszeit herannahte, unſern Schülern mitgetheilt, und in einigen Fällen, wo nicht darauf geachtet worden war, konnten wir Ordnungsſtrafen nicht erſparen. Dieſelbe Mittheilung werden wir jedes Jahr machen, und wir hoffen, daß Sie, die Eltern unſerer Schüler, uns in der Erhaltung der Ordnung beiſtehen werden.

Zu einem geordneten Schulbeſuche gehört auch das rechtzeitige Erſcheinen in der Schule. Die Weite des Wegs kann in der Regel Verſpätung nicht entſchuldigen. Wir haben Schüler, die eine Stunde weit herkommen und ſich doch nur ſehr ſelten, etwa bei ſehr üblem Wege, verſpäten. Häufige Verſpätungen laſſen einen Mangel an Ordnung im Hauſe vermuthen. Dieſe Andeutungen mögen hierüber genügen.

Andrerſeits iſt es gut, wenn Sie darauf achten, daß Ihre Kinder aus der Schule nicht zu ſpät nach Hauſe kommen. Üüber das Benehmen der Kinder auf dem Schulwege, beſonders auf dem Wege aus der Schule nach Hauſe, namentlich in der Dunkelheit der Winterabende, ſind ſchon gar manchmal Klagen laut geworden: Da wird von mehreren, die ſich zuſammengerottet haben, geſchrieen, gelärmt, getobt, es werden Erwachſene verhöhnt, es wird fremdes Eigenthum beſchädigt. Allerdings hat die Schule auch die Sorge, ſolchen Unfug möglichſt zu verhüten, durch Ermahnung, Warnung und durch den ganzen Sinn, mit dem ſie die Schüler zu leiten ſucht; ſie hat auch das Recht, ſtrafend einzugreifen. Aber ſie kann ja nicht Alles ſehen und wiſſen. Eine Hauptſorge für das geſittete Verhalten der Kinder auch zu Zeiten, wo dieſe nicht unter unmittelbarer Aufſicht ſind, fällt dem Hauſe zu. Wo in einer Familie ein wahrhaft humaner Geiſt herrſcht, wo den Kindern durch Beiſpiel und Lehre der Sinn eingepflanzt wird, ſich ſelbſt zu achten und nichts zu thun, was Schande bringt, der Sinn ferner, andere Menſchen und anderer Menſchen Eigenthum zu achten: da werden die Kinder ſchwerlich an ſolchen Rohheiten theilnehmen. Alſo um Ihrer eigenen Ehre und um des Beſten Ihrer Kinder willen ſorgen Sie, daß dieſe Ihre Kinder nicht unter der Zahl derjenigen